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03.07.2018
von Rechtsanwalt Christian Wiere
Die Abnahme ist Dreh- und Angelpunkt für ganz entscheidende Rechtswirkungen. Eine davon ist der Verlust von Rechten für den Auftragnehmer, wenn er sich diese nicht bei der Abnahme für ihm bekannte Mängel vorbehalten hat. Gefahrübergang, …