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05.03.2024
von Rechtsanwalt, Fachanwalt InsR Stefan Wolfgang Schuppa
Geschäftsführer und Technischer Leiter einer Wohnungsgenossenschaft müssen 1,6 Mio Euro an ihren früheren Arbeitgeber zahlen! Über Jahre hatten die beiden für jede von der Genossenschaft bezahlte Handwerkerrechnung einen Betrag zwischen € …