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Ein entsprechend ausgebildeter Hund kann „beruflich“ tätig sein
Ein entsprechend ausgebildeter Hund kann „beruflich“ tätig sein
| 19.02.2019 von Rechtsanwalt & Notar Florian Würzburg LL.M.
Manche mögen darüber schmunzeln, tierfreundliche Steuerzahler werden die nachfolgend vorgestellte Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf (1 K 2144/17 E – nicht rechtskräftig) vom 14.9.2018 jedoch begrüßen. Der Fall Die steuerpflichtige …