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14.02.2016
von Rechtsanwalt Ulrich Günther
Das Familiengericht hat die Befugnis, den Umfang des Umgangsrechtes im Einzelnen zu bestimmen und auszugestalten. Es kann auch den begleiteten Umgang anordnen. Dann darf der Umgang mit dem Elternteil, bei dem das (minderjährige) Kind nicht …