Bewertungen von SUCKERT & COLLEGEN RECHTSANWÄLTE MÜNCHEN

4,9
Sehr gut
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Kanzlei bewerten

Bewertungen

IL

von I. L. am 30.11.2017 um 16:25 Uhr für Rechtsanwalt Hans R. Suckert

Unfall 14.06.2016
Allgemeine Rechtsberatung
Mit dem erzielten Ergebnis bin ich sehr zufrieden.
Sehr geehrte Mandantin,
das freut uns sehr! Wir wünschen Ihnen alles Gute!
RD

von R. D. am 23.11.2017 um 22:18 Uhr für Rechtsanwalt Hans R. Suckert

Kündigung, Freistellung und Abfindung
Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas van Eimern hat stets sehr schnell auf meine Anfragen und Emails immer reagiert. Ich musste nie warten und die Beratungen waren sehr hilfreich. Ich fühlte mich sehr kompetent beraten und mit dem Ergebnis bin ich sehr zufrieden deshalb kann ich Herr Thomas van Eimern definitiv weiter empfehlen.

Vielen Dank
Sehr geehrter Mandant,
ganz herzlichen Dank für Ihre positive Äußerung!
SG

von S. G. am 04.09.2017 um 20:52 Uhr für Rechtsanwalt Hans R. Suckert

Schadenersatz aus vorsätzlicher Sachbeschädigung
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Suckert hat die Möglichkeiten des Falles gewissenhaft ausgeschöpft, obwohl die Attraktivität des Streitwertes vergleichsweise gering war. Besonders geschätzt habe ich, dass die sehr kundige fachliche Beratung mit einem angenehmen freundlichen Humor gewürzt war. Ich kann Herrn Suckert uneingeschränkt weiterempfehlen und werde im Falle des Falles auch selbst wieder an ihn herantreten.
Sehr geehrter Mandant,
die Höhe des Streitwertes ist nicht entscheidend, sondern letztlich das Ergebnis der Tätigkeit, die Zufriedenheit des Mandanten und die Tatsache, dass er dies auch zu würdigen weiß! Wenn dann auch noch die "Chemie" gestimmt hat, ist es ideal gelaufen! Herzlichen Dank für Ihre positive Bewertung. Wir sind gerne wieder für Sie da!
MB

von M. B. am 10.08.2017 um 14:35 Uhr für Rechtsanwältin Anna Grimm

Strafverteidigung wegen des Verdachts der Verkehrsordnungswidrigkeit
Ordnungswidrigkeitenrecht
ich möchte mich sehr herzlich für die gute Vertretung vor Gericht von Frau Grimm, die professionelle Betreuung von allen Beteiligten und den erfolgreichen Abschluß des Falls bedanken. Das Verfahren wurde eingestellt.
Sehr geehrter Mandant,
wir freuen uns mit Ihnen über den positiven Ausgang des Verfahrens und bedanken uns für die unserer Kanzlei zuteil gewordene positive Bewertung!
Wir stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!
IL

von I. L. am 24.06.2017 um 09:09 Uhr für Rechtsanwalt Hans R. Suckert

Vorschaden bei Mietwagen eines größen Autovermieters
Verkehrsrecht
Wollte kurz meine (durchweg positive) Erfahrung mit Hr. RA Suckert schildern.
Habe mir im April 2017 bei einem großen Autovermieter in München/Laim einen Leihwagen angemietet. Dieser Leihwagen hatte aber (wie sich herausstellte) einen Vorschaden (Kratzer), welche man mir "zuordnen" wollte. Man wollte von mir 750.- € Selbstbeteiligung einfordern.Nachdem ich erfolglos versucht habe, mit dem Autovermieter eine Lösung zu finden, habe ich Hr. RA Suckert gebeten, sich meines Falles anzunehmen.
Ich habe kurzfristig eine Termin bekommen und konnte meinen Fall schildern. Herr Suckert habe ich als sehr kompetenten und beruhigenden Anwalt empfunden. Er hat mit dem großen Autovermieter verhandelt und konnte die ungerechtfertigte Forderung vollends abwehren. Dafür möchte ich mich bedanken und kann Herrn RA Suckert uneingeschränkt weiterempfehlen.
Auch danke ich den Mitarbeiterinnen, die mich stets zeitnah - per eMail - über den Sachstand informiert haben.
Von 5 mögl. Sternen vergebe ich alle fünf.
Sehr geehrter Mandant,
vielen Dank für Ihre gute Bewertung unserer Kanzlei! Große Autovermieter sind nur so groß wie ihre Rechtsposition. Also bloß nichts gefallen lassen!
NJ

von N. J. am 18.06.2017 um 11:03 Uhr für Rechtsanwalt Hans R. Suckert

Verkehrsunfall mit Radfahrer (entgegen der Fahrtrichtung)
Strafrecht
Herr Suckert ist sehr vertrauenswürdig, erklärt detailliert und verständlich. Dank seiner Kompetenz sind das Strafverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung als auch das anschließend eingeleitete Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren sanktionslos abgeschlossen worden.
Sehr geehrter Mandant,
das ist wirklich gut gelaufen! Wir freuen uns mit Ihnen!
PW

von P. W. am 16.05.2017 um 18:02 Uhr für Rechtsanwalt Hans R. Suckert

Verkehrsrecht
Verkehrsrecht
Herr Suckert ist ein hervorragender Anwalt im Verkehrsrecht. Er und seine Kanzlei haben mich aüßerst gut beraten und vor der Staatsanwaltschaft sehr,sehr gut vertreten.
Sehr geehrter Mandant,
das ist ein tolles Kompliment- ganz herzlichen Dank! Wir freuen uns, daß wir so erfolgreich helfen konnten!
JM

von J. M. am 15.05.2017 um 16:54 Uhr für Rechtsanwältin Monika Daschner

Schadensfallabwicklung
Verkehrsrecht
Frau Daschner ist eine sehr gute Fachanwältin für Verkehrsrecht und hat mich in meinem Schadensfall sehr gut beraten und vertreten. Ich wurde umgehend über den aktuellen Stand im Schadensfall informiert und meine Rückfragen wurden vom überaus freundlichen Sekretariat sofort weitergegeben und kurze Zeit später beantwortet. Ich kann Frau Daschner voll und ganz weiterempfehlen
Sehr geehrte Mandantin,
im Namen von Frau Fachanwältin für Verkehrsrecht Daschner und den Mitarbeiterinnen des Sekretariats möchten wir Ihnen für Ihre positive Beurteilung ganz herzlich danken!
GH

von G. H. am 15.04.2017 um 19:13 Uhr für Rechtsanwältin Monika Daschner

Unverschuldeter Unfall mit schweren Verletzungen
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Rechtsanwältin Frau Dascher ist sehr kompetent! Sie hat uns immer auf dem laufenden gehalten und ausreichend Schadenersatz und Schmerzensgeld ausgehandelt. Der Kontakt zu den freundlichen und hilfsbereiten Mitarbeitern war immer sehr gut.
Sehr geehrter Mandant,
im Namen von Frau Fachanwältin Daschner und allen Mitarbeitern,mit denen Sie Kontakt hatten, ein herzliches Dankeschön für diese gute Bewertung! Wir wünschen Ihnen alles Gute!
MW

von M. W. am 23.03.2017 um 15:16 Uhr für Rechtsanwalt Hans R. Suckert

Pkw-Unfall
Verkehrsrecht
Es gibt keinen Grund zur Beanstandung - einfach hervorragende Betreuung durch das gesamte Team, vor allem sehr zeitnahe Informationen zum aktuellen Stand des Sachverhaltes
Sehr geehrter Mandant,
so soll es sein! Herzlichen Dank, dass Sie es öffentlich erwähnt haben!