
Gerast, gedrängelt, geblitzt - gerettet! Effektive und bundesweite Verteidigung im Verkehrs- und Strafrecht durch hoch-spezialisierten Fachanwalt mit zahlreichen Auszeichnungen im FOCUS und STERN.
- Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Fachanwalt für Strafrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Hoch-spezialisierte Verteidigung in Straf- und Bußgeldsachen mit Erfahrungen aus tausenden Verfahren seit mehr als 20 Jahren - bundesweit und mit möglicher Online- oder Telefon-Beratung
In aller Kürze ein paar Eckdaten zu mir:
- 2003: Zulassung als Rechtsanwalt
- 2004: Abschluss der Promotion im Strafrecht zum "Dr. jur." mit der Note "sehr gut" (magna cum laude)
- 2007: Ernennung zum Fachanwalt für Verkehrsrecht
- seit 2009: Herausgeber des Fortbildungsprodukts AnwaltZertifikatOnline Verkehrsrecht in Zusammenarbeit mit dem renommierten Juris-Verlag
- 2015-2024: zehn Jahre in Folge Benennung als "Top-Anwalt für Verkehrsrecht" in der großen Anwaltsliste des FOCUS-Magazins
- 2020-2024: fünf Jahre in Folge Auszeichnungen unserer Kanzlei im STERN als eine der "Besten Kanzleien in Deutschland im Verkehrsrecht"
- 2023: Ernennung zum Fachanwalt für Strafrecht
- konsequente Spezialisierung auf Verkehrs- und Strafsachen
Was mich von anderen Anwälten unterscheidet:
Ich bin nicht nur Fachanwalt im Verkehrsrecht, sondern auch noch Fachanwalt für Strafrecht. Diese Doppel-Qualifikation weisen weniger als 2 Prozent der zugelassenen Rechtsanwältinnen und -anwälte auf.
Innerhalb dieser Rechtsgebiete bin ich als Spezialist für Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen anerkannt. Ich arbeite nahezu ausnahmslos in diesem Bereich. Sie dürfen somit eine Verteidigung auf fachlich höchstem Niveau erwarten. Die oben schon erwähnten 15 Auszeichnungen im FOCUS und im STERN unterstreichen diese Selbsteinschätzung.
Selbstverständlich ist aus meiner Sicht, dass eine optimale Verteidigung nicht auf Sekretariatsebene erarbeitet werden kann. Fälle nach angeblichen Verkehrsüberschreitungen bedürfen einer "Chef-Anwalts-Behandlung". Sie haben daher genau einen Ansprechpartner: mich.
Fast immer kann die Mandatsabwicklung komplett elektronisch (per E-Mail) und fernmündlich (per Telefon oder Video-Chat) vorgenommen werden. Besprechungstermine in der Kanzlei sind in der Regel nicht erforderlich.
Ich bin bundesweit an allen Gerichten in Bußgeld- und Strafsachen tätig.
Spezialität Nr. 1: Abwehr von Fahrverboten & Punkten nach Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsunterschreitungen und Rotlichtverstößen (Bußgeldsachen)
Ein Großteil meiner Tätigkeit betrifft die Verteidigung von Verkehrsteilnehmern wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten wie z.B.
- Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
- Unterschreitung des gebotenen Sicherheitsabstandes
- Rotlicht-Verstößen an Ampel-Kreuzungen
- "Handy-Verstößen"
- Vorfahrtsverletzungen mit Unfall-Folge etc.
Zahlreiche meiner Mandanten sind berufliche Vielfahrer (z.B. Außendienstmitarbeiter, Handelsvertreter, Berufskraftfahrer, Handwerker etc.) und auf ihre Mobilität angewiesen. Häufig drohen ihnen Fahrverbote und oftmals existieren aufgrund der großen Fahrleistungen bereits Voreintragungen in Flensburg. Mit vollem Elan setze ich mich schon seit vielen Jahren dafür ein, dass ihnen Zwangs-Fahrpausen von ein- bis dreimonatiger Dauer sowie die gefürchteten (weiteren) Punkte-Eintragungen im Fahreignungsregister erspart bleiben. Die Geldbußen sind dabei oftmals für die Betroffenen von nur zweitrangiger Bedeutung.
Praktische Erfahrungen aus mehreren tausend selbst geführten Bußgeldverfahren kombiniere ich mit den theoretischen Erkenntnissen aus gezielt ausgewählten Fortbildungsveranstaltungen zu immer individuell erstellten Verteidigungstaktiken. Jeder Fall ist anders und verdient somit auch eine maßgeschneiderte Verteidigungstaktik. Dabei führt nicht zuletzt die enge Zusammenarbeit mit namhaften und ebenfalls sehr kompetenten Sachverständigen dazu, dass ich häufig lange vor anderen Kollegen Kenntnisse über Auffälligkeiten an bestimmten Messorten oder bei bestimmten Messgeräten habe, die dann in der Verteidigung genutzt werden.
Durch die beschriebene Vorgehensweise ist es mir gelungen, in einigen groß angelegten Verfahren aufsehenerregend als Verteidiger tätig zu werden, wie z.B. in den Jahren 2016 bis 2018 im Zusammenhang mit dem "Kölner Blitzer-Skandal" auf der BAB 3 am Heumarer-Dreieck / Autobahnkreuz Köln Ost, in dem mehrere hunderttausend Betroffene zu Unrecht mit Bußgeldern, Punkten und Fahrverboten belastet wurden.
Aber auch Einzelfälle, bei denen geblitzte Mandanten gleichzeitig mit mehreren Bußgeldverfahren zu kämpfen haben, können nur zum bestmöglichen Ergebnis geführt werden, wenn sie zu jeder Zeit gesamtheitlich betrachtet werden. Häufig gelingt es dadurch sogar bei eher aussichtsarmen Fällen den Punktestand in Flensburg zu reduzieren.
Spezialität Nr. 2: Abwehr von Fahrerlaubnis-Entziehungen bzw. Verkürzung der Sperrfrist nach Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Fahrerflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis etc. (Verkehrsstrafsachen)
In meiner Praxis regelmäßig auftretende Delikte des Verkehrsstrafrechts sind z.B.
- Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) oder Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) nach Alkohol-, Betäubungsmittel- oder Medikamenteneinnahme
- unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
- Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB)
Häufig ist es für die angeblichen "Verkehrssünder" dann nicht mit den oben für Bußgeldsachen beschriebenen Konsequenzen getan. Schnell steht die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Debatte, die schon für einen Ersttäter eine Sperrfrist von häufig 9- bis 12-monatiger Dauer nach sich zieht, binnen deren keine neue Fahrerlaubnis zu erhalten ist. Vor dem Neuerwerb steht oftmals auch noch eine MPU-Begutachtung an. Die drohenden Rechtsfolgen sind also gewaltig und besonders gravierend ist dabei, dass die Beschlagnahme des Führerscheins oder eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis den Beschuldigten schon lange vor einer gerichtlichen End-Entscheidung von heute auf morgen um seine Mobilität bringen kann, was fast unlösbare Probleme im Alltag hervorruft.
Insbesondere beim Vorwurf der "Fahrerflucht" kann aber bei gezieltem anwaltlichem Verteidigungseinsatz häufig diese Konsequenz abgewendet werden.
Der letzte Schwerpunkt: Strafrecht
Ihnen wird eine Straftat zur Last gelegt? Am wichtigsten in dieser Situation ist es, die Ruhe zu bewahren und unbedingt von Ihrem Recht zu Schweigen Gebrauch zu machen.
Gerne helfe ich Ihnen insbesondere in folgenden Bereichen des Strafrechts:
- allgemeines Strafrecht (z.B. Diebstahl / Betrug, Sachbeschädigung / Brandstiftung etc.)
- Gewalt-Delikte (z.B. Körperverletzung)
- Jugendstrafrecht
Weitere Infos über mich:
www.fahrverbot-rechtsanwalt.de
Sprachen
- Deutsch
Mitgliedschaften
- Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
- Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV
- Deutscher Strafverteidiger Verband (DSV)
- PartnerPlusAnwalt der Sachverständigengesellschaft VUT (Verkehr-Unfall-Technik)
- DeutscherAnwaltVerein (DAV)
- Bayerischer Anwaltverband (BAV)
- Anwaltsverein Aschaffenburg
Bewertungen 114
von M. F. am 07.02.2025 um 15:46 Uhr
Dr. Sven Hufnagel
von R. P. am 06.02.2025 um 17:57 Uhr
Alles erdenklich Gute für Sie!
Dr. Sven Hufnagel
von S. R. am 14.01.2025 um 09:56 Uhr
Alles Gute für Sie!
Dr. Sven Hufnagel
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Tel.: (0951) 9 86 20-0
Internet: www.rakba.de
Berufsträger und Berufsbezeichnung:
Dr. jur. Rainer Hufnagel, Rechtsanwalt
Dr. jur. Sven Hufnagel, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht
Claudia Hufnagel, Rechtsanwältin im Angestellten-Verhältnis
Berufsrechtliche Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE-Berufsregeln)
Berufshaftpflichtversicherung (Hinweis nach § 2 Abs.1 DL-InfoV):
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.
Die Daten unserer Berufshaftpflichtversicherung lauten wie folgt:
ERGO Versicherung AG | Bezirksdirektion Aschaffenburg
Weißenburger Straße 30 | D-63739 Aschaffenburg
Tel.: +49 (0)6021-449830 | Fax: +49 (0)6021-4498379
Außergerichtliche Streitschlichtung:
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Bamberg (§ 72 Abs.2 Nr.3 i.V.m. § 73 Abs.5 BRAO; Anschrift: siehe oben) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191 f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de).
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