Rechtsanwalt Dr. jur. Sven Hufnagel


Gerast, gedrängelt, geblitzt - gerettet!
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Geblitzt: Wiesbaden-Breckenheim, BAB 3, km 151,980, Richtung Frankfurt – Hilfe vom Spezialisten!
Über mich
Kompetente Verteidigung in Straf- und Bußgeldsachen - bundesweit
In aller Kürze ein paar Eckdaten zu mir:
- 2003: Zulassung als Rechtsanwalt
- 2004: Promotion im Strafrecht zum "Dr. jur." mit der Note "sehr gut" (magna cum laude)
- 2007: Ernennung zum Fachanwalt für Verkehrsrecht
- 2010: Teilnahme am Lehrgang zum Fachanwalt für Strafrecht
- 2015-2022: acht Jahre in Folge Benennung als "Top-Anwalt für Verkehrsrecht" in der großen Anwaltsliste des FOCUS-Magazins
- 2020-2022: Auszeichnungen unserer Kanzlei im STERN als eine der "Besten Kanzleien in Deutschland im Verkehrsrecht"
- konsequente Spezialisierung auf Verkehrs- und Strafsachen
Spezialität: Abwehr von Fahrverboten & Punkten nach Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsunterschreitungen und Rotlichtverstößen (Bußgeldsachen)
Ein Großteil meiner Tätigkeit betrifft die Verteidigung von Verkehrsteilnehmern wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten wie z.B.
- Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
- Unterschreitung des gebotenen Sicherheitsabstandes
- Rotlicht-Verstößen an Ampel-Kreuzungen
- "Handy-Verstößen"
- Vorfahrtsverletzungen mit Unfall-Folge etc.
Zahlreiche meiner Mandanten sind berufliche Vielfahrer (z.B. Außendienstmitarbeiter, Handelsvertreter, Berufskraftfahrer, Handwerker etc.) und auf ihre Mobilität angewiesen. Häufig drohen ihnen Fahrverbote und oftmals existieren aufgrund der großen Fahrleistungen bereits Voreintragungen in Flensburg. Mit vollem Elan setze ich mich schon seit vielen Jahren dafür ein, dass ihnen Fahrpausen von ein- bis dreimonatiger Dauer sowie die gefürchteten (weiteren) Punkte-Eintragungen im Fahreignungsregister erspart bleiben. Die Geldbußen sind dabei oftmals für die Betroffenen von nur zweitrangiger Bedeutung.
Ich bin nicht nur Fachanwalt im Verkehrsrecht im Allgemeinen, sondern innerhalb dieses Rechtsgebiets als Spezialist für Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen anerkannt. Sie dürfen somit eine Verteidigung auf fachlich höchstem Niveau erwarten. Meine Benennung als "Top-Anwalt für Verkehrsrecht" in der FOCUS-Liste der Jahre 2015 bis 2022 unterstreicht diese Selbsteinschätzung.
Praktische Erfahrungen aus mehreren tausend selbst geführten Bußgeldverfahren kombiniere ich mit den theoretischen Erkenntnissen aus gezielt ausgewählten Fortbildungsveranstaltungen zu immer individuell erstellten Verteidigungstaktiken. Jeder Fall ist anders und verdient somit auch eine maßgeschneiderte Verteidigungstaktik. Dabei führt nicht zuletzt die enge Zusammenarbeit mit einer namhaften und ebenfalls sehr kompententen Sachverständigengesellschaft dazu, dass ich häufig lange vor anderen Kollegen Kenntnisse über Auffälligkeiten an bestimmten Messorten oder bei bestimmten Messgeräten habe, die dann in der Verteidigung genutzt werden.
Ebenfalls selbstverständlich ist aus meiner Sicht, dass eine optimale Verteidigung nicht auf Sekretariatsebene erarbeitet werden kann. Fälle nach angeblichen Verkehrsüberschreitungen der genannten Art bedürfen einer "Chef-Anwalts-Behandlung" und werden höchstpersönlich von mir betreut. Dies ist insbesondere der in der Regel von Bußgeldbehörden eingesetzten, sehr komplexen Messtechnik und der sich rasend fortentwickelnden Rechtsprechung der Gerichte geschuldet.
Durch die beschriebene Vorgehensweise ist es mir gelungen, in einigen groß angelegten Verfahren aufsehenerregend als Verteidiger tätig zu werden, wie z.B. in den Jahren 2016 bis 2018 im Zusammenhang mit dem "Kölner Blitzer-Skandal" auf der BAB 3 am Heumarer-Dreieck / Autobahnkreuz Köln Ost, in dem mehrere hunderttausend Betroffene zu Unrecht mit Bußgeldern, Punkten und Fahrverboten belastet wurden.
Aber auch Einzelfälle, bei denen geblitzte Mandanten gleichzeitig mit mehreren Bußgeldverfahren zu kämpfen haben, können nur zum bestmöglichen Ergebnis geführt werden, wenn sie zu jeder Zeit gesamtheitlich betrachtet werden. Häufig gelingt es dadurch sogar bei eher aussichtsarmen Fällen den Punktestand in Flensburg zu reduzieren.
Weitere Experten-Tätigkeit: Abwehr von Fahrerlaubnis-Entziehungen bzw. Verkürzung der Sperrfrist nach Verkehrsstraftaten
In meiner Praxis regelmäßig auftretende Delikte des Verkehrsstrafrechts sind z.B.
- Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) oder Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) nach Alkohol-, Betäubungsmittel- oder Medikamenteneinnahme
- unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
- Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB)
Häufig ist es für die angeblichen "Verkehrssünder" dann nicht mit den oben für Bußgeldsachen beschriebenen Konsequenzen getan. Schnell steht die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Debatte, die schon für einen Ersttäter eine Sperrfrist von häufig 9- bis 12-monatiger Dauer nach sich zieht, binnen deren keine neue Fahrerlaubnis zu erhalten ist. Vor dem Neuerwerb steht oftmals auch noch eine MPU-Begutachtung an. Die drohenden Rechtsfolgen sind also gewaltig und besonders gravierend ist dabei, dass die Beschlagnahme des Führerscheins oder eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis den Beschuldigten schon lange vor einer gerichtlichen End-Entscheidung von heute auf morgen um seine Mobilität bringen kann, was fast unlösbare Probleme im Alltag hervorruft.
Insbesondere beim Vorwurf der "Fahrerflucht" kann aber bei gezieltem anwaltlichem Verteidigungseinsatz häufig diese Konsequenz abgewendet werden.
Der letzte Schwerpunkt: Strafrecht
Ihnen wird eine Straftat zur Last gelegt? Am wichtigsten in dieser Situation ist es, die Ruhe zu bewahren und unbedingt von Ihrem Recht zu Schweigen Gebrauch zu machen.
Gerne helfe ich Ihnen insbesondere in folgenden Bereichen des Strafrechts:
- allgemeines Strafrecht (z.B. Körperverletzung, Diebstahl / Betrug, Sachbeschädigung / Brandstiftung, Aussage- und Beleidigungsdelikte etc.)
- Gewalt-Delikte
- Jugendstrafrecht
- Betäubungsmittelstrafrecht
- anwaltliche Opfer-Hilfe nach Gewalt- oder Sexual-Delikten (inkl. Nebenklageverfahren und Geltendmachung von Schmerzensgeld im Adhäsionsverfahren)
Unfallregulierung
Sie haben einen Unfall im Straßenverkehr erlitten? Wir kümmern uns gerne um die Erstattung Ihres Fahrzeugschadens sowie etwaiger sonstiger zustehender Schadenspositionen (z.B. Nutzungsausfallsentschädigung / Mietwagenkosten, Sachverständigenkosten, Unkosten etc.) und machen ggf. für Sie ein angemessenes Schmerzensgeld geltend.
Unkomplizierte Kontakt-Aufnahme
Gerne erreichen Sie uns telefonisch unter 06021-21322 oder via E-Mail unter anwalt@dr-hufnagel.de .
In sehr vielen Fällen kann die Mandatsabwicklung komplett elektronisch und fernmündlich vorgenommen werden. Besprechungstermine müssen meist nicht in der Kanzlei durchgeführt werden.
In Straf- und Bußgeldsachen bin ich an allen Gerichten in Deutschland zugelassen und bundesweit im Einsatz.
--> www.dr-hufnagel.de
--> www.anwalt-strafrecht.com
--> www.fahrverbot-rechtsanwalt.de
Kompetenzen
Sprachen
DeutschRecht international
Mitgliedschaften
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV • Deutscher Strafverteidiger Verband (DSV) • PartnerPlusAnwalt der Sachverständigengesellschaft VUT (Verkehr-Unfall-Technik) • DeutscherAnwaltVerein (DAV) • Bayerischer Anwaltverband (BAV) • Anwaltsverein AschaffenburgKontakt
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