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Sylvio Schiller

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  • Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz
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  • Urheberrecht & Medienrecht
  • Wettbewerbsrecht
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von M. S. am 02.05.2025 um 16:20 Uhr
ABmahnung
Markenrecht

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Rechtsanwalt Sylvio Schiller
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Ich bin spezialisiert auf den Schutz kreativer Leistungen – insbesondere im Markenrecht, Designrecht, Urheberrecht sowie im aufkommenden Bereich des KI-Rechts. Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz berate und vertrete ich seit über 15 Jahren Unternehmen, Start-ups, Kreative und Kanzleien beim Aufbau, der Durchsetzung und Verteidigung von Schutzrechten – national und international.

Markenrecht
Marken sind weit mehr als nur ein Name – sie sind Werte, Identität und Wettbewerbsvorteil. Ich unterstütze Sie von Anfang an: bei der Auswahl eines markenfähigen Namens, bei der Prüfung auf Konflikte, über fundierte Kurzgutachten bis hin zur Anmeldung und Verteidigung Ihrer Marke.

Mit über 12.000 durchgeführten Recherchen und mehr als 6.000 Markenanmeldungen weltweit verfüge ich über die Erfahrung, auch komplexe Fälle lösungsorientiert zu begleiten. Ob Einzelunternehmer oder Konzern – ich entwickle individuelle Markenstrategien, betreue ganze Markenportfolios und sorge dafür, dass Ihre Marke nicht nur eingetragen, sondern auch dauerhaft geschützt bleibt.

Designrecht
Ein starkes Design verdient Schutz. Ich berate bei der Absicherung von Produktdesigns durch Eintragungen auf nationaler und europäischer Ebene – mit dem Ziel, Nachahmungen wirksam zu verhindern. Auch bei der Abwehr von Produktpiraterie, der Durchsetzung Ihrer Ansprüche oder dem strategischen Aufbau eines Designportfolios stehe ich Ihnen zur Seite.

Urheberrecht
Ich vertrete nationale wie internationale Fotografen, Kreative und Agenturen bei der Durchsetzung ihrer Rechte – sei es gegen unerlaubte Nutzung, Verbreitung oder Vervielfältigung. Mithilfe moderner Tools identifizieren wir Rechtsverletzungen, setzen Ansprüche durch und unterstützen bei der Abwehr unberechtigter Abmahnungen.

KI-Recht
Künstliche Intelligenz wirft viele neue Rechtsfragen auf – etwa zur Schutzfähigkeit von KI-generierten Inhalten, zur Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material in Trainingsdaten oder zur Haftung bei KI-gestützten Entscheidungen. Ich berate Sie praxisnah und verständlich zu den rechtlichen Rahmenbedingungen beim Einsatz von KI – insbesondere im gewerblichen Rechtsschutz und im Urheberrecht.

Abmahnungen
In allen genannten Bereichen vertrete ich Sie sowohl bei der Durchsetzung Ihrer Rechte als auch bei der Abwehr unberechtigter Abmahnungen. Ob Markenverletzung, Designnachahmung, Urheberrechtsverstoß oder Nutzung geschützter Inhalte durch KI – ich prüfe die Sachlage fundiert, vertrete Sie außergerichtlich und, wenn nötig, auch bundesweit vor Gericht.

Vertragsgestaltung und Verhandlung
Ein effektiver Schutz von Marken, Designs und urheberrechtlich geschützten Inhalten beginnt oft schon bei der richtigen vertraglichen Absicherung. Ich unterstütze Sie bei der Gestaltung und Prüfung von Lizenzverträgen, Nutzungsvereinbarungen, Abgrenzungsvereinbarungen sowie Geheimhaltungs- und Kooperationsverträgen. Auch bei Vertragsverhandlungen – ob mit Geschäftspartnern, Agenturen, Investoren oder Miturhebern – stehe ich Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Seite.

Kontakt
Sie möchten eine erste Einschätzung, haben konkrete Fragen oder benötigen rechtliche Unterstützung? Kontaktieren Sie mich gerne direkt per E-Mail, Telefon oder über mein anwalt.de-Profil. Alternativ buchen Sie eines meiner digitalen Rechtsprodukte – schnell, transparent und rechtssicher.

Einen Eindruck von meiner Arbeit erhalten Sie auch im Bereich „Bewertungen“.

Sylvio Schiller ist gelistet in Rechtsanwälte Berlin und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e. V. (GRUR)
  • European Trade Mark Association
  • International Trademark Association (INTA)
  • Wirtschaftsrat Deutschland Sektion Berlin-Brandenburg (WR)

Bewertungen 30

MS

von M. S. am 02.05.2025 um 16:20 Uhr

ABmahnung
Markenrecht
Trotz eines echt großen Gegners hat B2.Legal die Markenabmahnung für mich schnell und souverän abgewehrt. Die Jungs wissen, was sie tun und haben das richtig gut geregelt – unkompliziert und direkt. Wenn's mal stressig wird, einfach B2.Legal anrufen!
FK

von F. K. am 22.04.2025 um 15:19 Uhr

Markenanmeldung Deutschland
Markenrecht
Verständlich, schnell udn zudem preiswert, was will man mehr.
RS

von R. S. am 24.11.2023 um 23:29 Uhr

Markenanmeldungen
Markenrecht
Beste Anwalt meiner Meinung nach. Bin jetzt schon seit ein paar Jahre beim Rechtsanwalt Schiller und habe mehrere Anmeldungen von ihm machen lassen, alles lief immer reibungslos. Zudem bekam ich immer eine genaue Analyse und Empfehlung für meine Anmeldungen. Auch Email Verkehr und Telefonate erfolgten immer schnell und all meine Probleme bzw. Fragen die ich hatte wurden immer gelöst. Auch muss ich betonen das dass Preisleistungsverhältniss beim Herrn Schiller der damalige Grund war für meine Zusammenarbeit mit ihm, wie sich dann auch noch rausstellte war er zudem ein Anwalt der sich Zeit genommen hat, immer nett und lösungsorientiert handelte und für die erbrachte Zeit keine zusätzlichen Kosten angesetzt hat. Auch ist es immer möglich gewesen einen Ratenplan zu vereinbaren, da man doch auch mal Finanzielle Engpässe hat. Sehr kompetenter Anwalt mit sehr viel Berufserfahrung. Bin sehr zu zufrieden und kann ihm jeden nur weiterempfehlen. 👍🏽 LG Schreiber

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Im Rahmen der Rechtsanwaltstätigkeit ist die zuständige Aufsichtsbehörde und Kammer die Rechtsanwaltskammer Berlin.


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Seit dem 1. Juni 2007 sind die Vorschriften der BRAO über die örtliche Zulassung bei bestimmten Gerichten (Amts-, Land- und Oberlandesgerichte bzw. Kammergericht) aufgehoben, so dass die Rechtsanwälte der Kanzlei bei allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten bzw. dem Kammergericht postulationsfähig sind. Die Vertretungsberechtigung erstreckt sich auch auf Bundesgerichte einschließlich des Bundesverfassungsgerichtes mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes. Letzterer Ausschluss gilt nicht in Straf- und Marken- sowie Patentrechtsangelegenheiten


Es gelten die berufsrechtlichen Vorschriften der
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA),
- Fachanwaltsordnung (FAO) und die
- Berufsregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen Union.
Die Gebührenerhebung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

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