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DH

von D. H. am 18.11.2012 um 13:15 Uhr

Kündigung, ausstehendes Gehalt, Überstundenvergütung, Arbeitszeugnis
Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas M. Bayer hat mich in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit vertreten und ich war begeistert von seiner Kompetenz und seiner Verfahrensweise.
Er hat sich viel Zeit für beratende Telefonate genommen - auch außerhalb seiner Geschäftszeiten.
Zudem wurde ich immer über die jeweiligen Schritte informiert, die er eingeleitet hat.
Die versuchten Tricks der Gegenseite hat er sofort durchschaut und entsprechend reagiert.
Vor Gericht ist er sehr überzeugend aufgetreten und hat das Maximum für mich erreicht.
Ich kann Herrn Bayer aus vollster Überzeugung weiterempfehlen.
AW

von A. W. am 02.07.2011 um 12:10 Uhr

Schadensabwicklung nach Unfall, Reparaturkosten weit über Gutachten und 130% Grenze, Schmerzensgeld
Verkehrsrecht
Rechtsanwalt Bayer ist es gelungen, dass mir der komplette Schaden ersetzt wurde, obwohl dieser nächträglich weit über der Opfergrenze lag.
Ich musste auch nicht fürchten, dass die Werkstatt ihe Werkunternehmerpfandrecht ausübt, da die Abschlagszahlung der Versicherung erheblich unter der tatsächlichen Schadensumme lag.
Dank seiner umfassenden Kompetenz hatte Herr Rechtsanwalt Bayer den Fall jederzeit im Griff und auf die hier aufgekommenen Rechtsprobleme sofort fachkundig reagiert und konnte im Dialog alle Probleme mit dem nötigen Nachdruck lösen.
AB

von A. B. am 30.05.2011 um 12:42 Uhr

Verletzung des Persönlickeitsrecht, Internetrecht
Familienrecht
Bei der fachlichen, kompetenten und sehr ausführlichen Beratung stand der Mandant als Mensch im Vordergrund. Herr Bayer ging hierbei stets auf Zwischenfragen des Ratsuchenden ein, um sämtliche Unklarheiten mit detailreichen Hintergrundwissen verständlich und nachhaltig zu beseitigen.
Man wird von ihm wirklich gut beraten und hat nicht das Gefühl einfach nur auf irgendwelche Erfolgsausichten vertröstet und in Sicherheit gewogen zu werden, damit man auch ja schön artig die Anwaltsrechnung bezahlt.
Seine anwaltliche Hilfe kann ich nur wärmstens weiterempfehlen.
BW

von B. W. am 13.10.2010 um 23:16 Uhr

Die Kompetenz seitens Herrn Bayer steht außer Frage. Freundlich, pragmatisch und zuverlässig.
Kaufrecht
CB

von C. B. am 11.10.2010 um 15:37 Uhr

Erstellung Allgemeine Geschäftsbedingungen<br>Einforderung von Ausständen aus Verträgen
Kaufrecht
Kompetenz, Aktualität
Rechtsanwalt Bayer konnte mir sehr gut weiterhelfen und hat meine Ziele erreicht bzw. umgesetzt.