- Grundstücksrecht & Immobilienrecht
- Kaufrecht
- Öffentliches Baurecht
- Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
- Werkvertragsrecht
- Baurecht & Architektenrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Über mich
Als Ansprechpartner stehe ich bundesweit zur Verfügung! Mandate wurden in den Immobilienmärkten Stuttgart, Frankfurt, Sylt (Kampen) sowie den Regionen Südhessen, vor allem der Bereich Bergstraße, Mittlerer Neckar und der Südpfalz bearbeitet.
Ich lege großen Wert darauf, meine Mandantschaft stets im Rahmen der aktuellen Rechtsprechung zu beraten und zu vertreten sowie auf eine hohe Serviceorientierung, gute Verfügbarkeit, schnelle Reaktionszeit, Kostentransparenz und klare Kommunikation. Profitieren Sie von langjähriger Erfahrung sowie umfangreichem Fachwissen und überzeugen Sie sich von maßgeschneiderten, langfristig erfolgreichen Lösungen!
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Wenn Sie den Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie oder eines Grundstücks planen, berate ich Sie im Vorfeld ausführlich zu den wichtigsten rechtlichen Schritten. Darunter zählen ebenso die rechtssichere Ausgestaltung und Überprüfung von Kaufverträgen und Pachtverträgen. Außerdem zeige ich Ihnen mögliche Vertragsklauseln auf. Sind an der erworbenen Immobilie im Nachhinein Mängel aufgetaucht, unterstütze ich Sie bei der Geltendmachung von Ansprüchen auf Gewährleistung bzw. Schadensersatz. Auch wenn es um die Eintragung von Hypotheken oder die Änderung und Löschung von Grundbucheinträgen geht, bin ich Ihnen dabei gerne behilflich. Des Weiteren verfüge ich über weitreichende Kenntnisse beispielsweise bezüglich der Themen Nießbrauch und Wegerecht.
Baurecht & Architektenrecht
Als im Bau- und Architektenrecht langjährig tätiger Rechtsanwalt verfüge ich über die nötigen Fachkenntnisse und praktischen Erfahrungswerte, um Ihnen bei verschiedensten Problemen in diesem Bereich optimal weiterhelfen zu können. So begleite ich Sie etwa in der Bauphase Ihrer Immobilie, prüfe Bau-, Architekten- oder Werkverträge und helfe Ihnen, Auseinandersetzungen über offene Honorar- und Werklohnforderungen oder über Gewährleistungsansprüche wegen Baumängeln in Ihrem Interesse zu lösen.
Gewerbliches Mietrecht.
Durch die laufende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind in den letzten Jahren massive Eingriffe in das gewerbliche Mietrecht entstanden, die sowohl für Mieter als auch Vermieter grundlegende Risiken bedeuten. Dies betrifft vor allem das Schriftformerfordernis sowie den Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“. Hierdurch sind mittlerweile zahlreiche oftmals unerwartete Kündigungsmöglichkeiten sowohl für Vermieter als auch für den Mieter entstanden. Auch der Klimawandel übt mittlerweile Einfluss auf die Rechte und Pflichten der Parteien des gewerblichen Mietverhältnisses aus, vor allem durch steigende Temperaturen die das erhöhte Risiko eines Sachmangels der Mietsache hervorrufen. Durch die Referententätigkeit im Rahmen der Ausbildung von Sachverständigen im Bereich des gewerblichen Mietrechts bin ich regelmäßig mit der aktuellen Rechtsprechung befasst und vertraut.
Insolvenzrecht.
Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die Vermarktung von Immobilien im Rahmen des freihändigen Verkaufs sowie im Zuge der Verwertung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens. Vor allem bei komplexen Immobilien-Anlagen ist es erforderlich die grundlegenden und wertbestimmenden Merkmale einer Immobilie zu ermitteln und zu prüfen. Hierauf basierend wird eine Konzeption entwickelt, die eine bestmögliche Vermarktung der Immobilie am freien Markt ermöglicht bzw. unterstützt. Dabei sind nicht nur die Merkmale des zugrunde liegenden Grundbuchs in Form von Grunddienstbarkeiten und sonstigen Lasten zu prüfen sondern auch die Möglichkeiten der Verbesserung und Steigerung des Verkehrswerts der Immobilie. Hierdurch wird regelmäßig das freie Vermögen, mithin der Zufluss zur Masse erhöht.
Maklerrecht.
Sowohl der Kunde des Maklers als auch der Makler selbst werden bei der Abwicklung eines Vermittlungsgeschäftes von mir beraten. Haben Sie bspw. als Kunde eine Reservierungsvereinbarung mit unlauterem Inhalt unterzeichnet oder möchten Sie als Makler eine rechtlich tragfähige und wirksame Reservierungsvereinbarung mit dem Kunden abschließen, benötigen Sie hierzu die Unterstützung eines rechtskundigen Beraters. Dasselbe gilt für den Abschluss einer Maklervereinbarung, die durch die aktuelle Gesetzgebung eine grundlegende Änderung erfahren hat.
In einem der genannten Rechtsgebiete besteht Informations- und Beratungsbedarf? Setzen Sie sich mit mir per E-Mail, Telefon oder über das anwalt.de-Profil in Verbindung.
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von S. S. am 02.04.2024 um 19:02 Uhr
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