- Fachanwalt für Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Über mich
Vielen Dank für Ihr Interesse an meiner Kanzlei.
Als Fachanwalt bin ich schon seit vielen Jahren ausschließlich im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht tätig.
Diese Rechtsbereiche stehen aktuell besonders stark im Focus.
So betreffen sowohl den Vermieter als auch den Mieter die zurzeit stark steigenden Nebenkosten. Der Vermieter, der oftmals die Betriebskosten (auch die Heizkosten), die der Mieter verbraucht, vorfinanziert, hat ein Interesse daran, dass die Vorauszahlungen erhöht werden. Der Mieter wiederum möchte nicht allein "auf Zuruf" deutlich höhere Vorauszahlungen an den Vermieter zahlen.
Grundsätzlich kann einseitig vom Vermieter oder Mieter eine Anpassung der Vorauszahlungen auf die Betriebskosten (nach § 560 Abs. 4 BGB) nur nach einer Abrechnung verlangt werden. Dabei ist zu beachten, dass die letztjährige Abrechnung zwar der Ausgangspunkt für die Frage ist, ob und in welchem Umfang die Betriebskostenvorauszahlungen erhöht werden dürfen. Eine (ggf. daüber hinausgehende) Anpassung der Betriebskosten kann aber im Hinblick auf zu erwartende Kostensteigerungen zulässig sein (BGH, Urt. v. 28. 9. 2011 − VIII ZR 294/10, Randnummer 20).
Wenn Sie Fragen zu Ihren Betriebskosten haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
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