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Über mich
Seit über 20 Jahren steht Ihnen Rechtsanwalt Mittermair als kompetenter und zuverlässiger Ansprechpartner für Ihre Anliegen im Wirtschaftsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Allgemeinen Vertragsrecht zu Seite. Er nimmt sich viel Zeit für ein persönliches Beratungsgespräch und informiert Sie über erfolgversprechende Lösungen für Ihr Rechtsproblem sowie über die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Verfahrens.
Rechtsanwalt Thomas Mittermair
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Herr Mittermair erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 1993 und trägt den Titel „Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht" aufgrund des Nachweises besonderer theoretischer Rechtskenntnisse und praktischer Erfahrungen.
Rechtsanwalt Mittermair berät und vertritt mittelständische Unternehmen, Handwerksbetriebe, Freiberufler sowie Privatpersonen bei ihren Anliegen im Wirtschaftsrecht. Er verfügt über eine langjährige Berufserfahrung im Allgemeinen Vertragsrecht und übernimmt für seine Mandanten die Gestaltung und Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Gesellschafterverträgen bzw. Geschäftsführerverträgen. Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht besitzt er ein profundes Fachwissen und kennt den aktuellen Stand der Rechtsprechung und Gesetzgebung in dieser Rechtsmaterie. Er vertritt die Interessen seiner Mandanten im Rahmen von betrieblichen Umstrukturierungen und im Falle gesellschaftsrechtlicher Konflikte.
Außerdem befasst er sich im Verkehrsrecht mit der Regulierung von Verkehrsunfällen, ermittelt alle entstandenen Sach- und Personenschäden, um diese später sowohl außergerichtlich wie auch vor Gericht geltend zu machen (z. B. Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Krankenkosten, Rehabilitationskosten, Nutzungsausfall). In diesem Zusammenhang bietet er seinen Mandanten im Ordnungswidrigkeitenrecht eine engagierte Vertretung, wenn ihnen beispielsweise eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder ein Lenkzeitverstoß vorgeworfen wird. Auch bei zur Last gelegten Verkehrsstraftaten (z. B. Gefährdung des Straßenverkehrs) können Sie sich auf seine Fachkompetenz verlassen.
Öffentliche Verkehrsmittel/Parkplätze:
Die Kanzlei liegt nur wenige Gehminuten von der U-Bahn-Haltestelle „Goetheplatz" (U3, U6) entfernt.
Parkmöglichkeiten finden Sie bei der Kanzlei oder in den umliegenden Parkhäusern „Park One", „Sankt-Pauls-Platz" und „Theresienwiese".
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
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von G. K. am 12.05.2020 um 16:53 Uhr
Kontaktdaten von Thomas Mittermair
Adresse
Münchnerstraße 42a
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