Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Thorsten Gottwald
Rechtsanwalt

Dr. Thorsten Gottwald

Dr. Thorsten Gottwald Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Thorsten Gottwald Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Rechtsgebiete

  • Verwaltungsrecht
  • Baurecht & Architektenrecht
  • Umweltrecht
  • Öffentliches Baurecht
  • Vergaberecht
  • Allgemeines Vertragsrecht

Meine Philosophie und die meiner Kolleginnen und Kollegen besteht darin, schnellstmöglich eine hundertprozentige Versorgung der gesamten Volkswirtschaft mit Erneuerbaren Energien zu erreichen.

Zusätzlich übernehmen wir grundsätzlich alle Mandate, bei denen die Mandantin oder der Mandant ein seriöses Anliegen hat, insbesondere in den u.g. Rechtsgebieten.

Unsere Haupttätigkeit umfasst die komplette Rechtsberatung von Projekten im Strom-, Verkehrs- und Wärmebereich, insbesondere

Energierecht

  • Interessenvertretung gegenüber Betreibern von Gas- und Stromnetzen: Wir legen Wert auf eine Verhandlungslösung, um die Projektverwirklichung zu beschleunigen. Wir kennen aus jahrelanger Erfahrung die Verhaltensweisen der Netzbetreiber und können angemessen reagieren. Wir führen einen Musterprozess zur Frage, welche Kosten dem Anlagenbetreiber bei Abschaltungen aufgrund Netzüberlastung oder Reparaturen als Entschädigung oder Schadensersatz vom Netzbetreiber zu ersetzen sind. Da dieser Prozess voraussichtlich bis zum Bundesgerichtshof geführt wird, unter- suchen wir die aufgeworfenen Rechtsfragen in wissenschaftlicher Tiefe.
  • Netzanschluss, Ermittlung des richtigen Netzverknüpfungspunktes und Durchsetzung des unver-züglichen Netzausbaus
  • Klärung der rechtlichen Einordnung der Leitung (etwa: Objektnetz bei mehreren Anlagenbetrei-bern)
  • Rechtsfragen des EEG und EnWG, z.B. Einspeisevergütung, Anlagenbegriff und rechtssichere Inbe-triebnahme
  • Klärung bei Standortwahl, ob Voraussetzungen für Einspeisevergütung erfüllt sind (z.B. Konver-sionsflächen)
  • Energiesteuern, u.a. Interessenvertretung gegenüber dem Hauptzollamt

Öffentliches Recht

  • alle öffentlich-rechtlichen Genehmigungserfordernisse, insbesondere Umwelt- und Planungsrecht
  • Interessenvertretung bei der Bauleitplanung und der überörtlichen Raumplanung
  • Vorgehen gegen Baumaßnahmen Dritter, die zu Beeinträchtigungen, z.B. durch Verschattung füh-ren können
  • Planung von Energiespeichern und Tankstellen für Strom, Wasserstoff oder Methan

Allgemeines Zivilrecht

  • die Entwicklung und Optimierung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Dazu gehören nach der  Rechtsprechung bereits Musterverträge, deren mehrfache Verwendung vorgesehen ist, auch wenn erst ein Vertrag tatsächlich unterzeichnet ist. Hier ist die Minimierung von Risiken und die Maximierung von Chancen am Einfachsten. Wir haben dies vielfach, insbesondere auch für Mandanten mit sehr hohen Umsätzen, durchgeführt. Nach unseren Erfahrungen sind hier viele Vorteile für Mandanten rechtssicher durchsetzbar, die bei individueller Verhandlung unrealistisch gewesen wären.
  • die Prüfung, Verhandlung und Gestaltung sämtlicher Verträge (Gesellschaftsverträge, Grund-stückskaufverträge, Pachtverträge mit Dienstbarkeiten, Darlehens- und Bürgschaftsverträge, Ingenieurverträge, Generalübernehmer- und Generalunternehmerverträge, Bauverträge, Kauf- verträge über sämtliche Komponenten, Verträge über technische und kaufmännische Betriebs- führung, Versicherungsverträge, Verträge über die Direktvermarktung von Strom; Wärmeliefe-rungsverträge)
  • Due Diligence einschließlich Unternehmens- und Projektkauf
  • die außergerichtliche Interessenvertretung gegenüber Behörden, Vertragspartnern und Konkur-renten
  • die gerichtliche Interessenvertretung, einschließlich einstweiligem Rechtsschutz und der Clearing- stelle

Ziel unserer Tätigkeit ist die Optimierung des gesamten Projektes und aller Vertragsbeziehungen sowie die konsequente Minimierung der Risiken.

Jede Planung erfordert Optimismus und positives Denken. Wir sind aber davon überzeugt, dass kei- nem Mandanten damit gedient ist, wenn Risiken nicht erläutert oder oberflächlich geprüft werden. Genehmigungen, Verträge, Gestattungen und Dienstbarkeiten unterliegen der schärfsten denkbaren Nachkontrolle, denn sie müssen auch nach über 10 oder 20 Jahren noch rechtssicher durchsetzbar sein. Kleine Fehler können schwerwiegende Folgen haben. Erst wenn neben den Chancen alle Risiken erkannt und bewertet sind, hat der Mandant eine Grundlage für eine freie unternehmerische Entscheidung.

Durch die Erfahrung, Qualifikation und Flexibilität des gesamten Teams von freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind wir in der Lage, neben den laufenden gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren mehrere Großverfahren gleichzeitig optimal rechtlich zu begleiten, ohne dass die Qualität der Betreuung leidet oder Verzögerungen auftreten.

Über 80 Prozent unserer Mandanten sind hauptsächlich im Bereich der Erneuerbaren Energien tätig. 

Unsere Mandanten planen, betreiben und finanzieren sowohl Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeu- gung aus Erneuerbaren Energie mit wenigen Kilowatt elektrischer Leistung als auch Blockheizkraft- werke mit einer Leistung von mehreren Megawatt bis hin zu Windparks und Photovoltaik-Frei-flächenanlagen mit einer Leistung im zwei- und dreistelligen Megawatt-Bereich.

Wir vertreten börsennotierte, weltweit führende Unternehmen ebenso wie Privatpersonen unab- hängig von der Größe des Projektes. Die meisten Mandanten sind mittelständische Unternehmen und Bürger. Auch für kleinere Projekte (z.B. Mini-BHKW oder PV-Dachanlagen) bieten wir eine opti- male Rechtsberatung. Wir haben noch kein Mandant abgelehnt, bei dem der Mandant ein seriöses Interesse an der Förderung Erneuerbarer Energien oder des Umweltschutzes hatte.

Im Gegensatz zu fast allen anderen im Energierecht tätigen Kanzleien vertreten wir ausschließlich Mandanten, die Erneuerbare Energien und ein nachhaltiges Wirtschaften fördern. Einzige Ausnahme sind hocheffiziente Anlagen zur Stromerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplung, die Erdgas einsetzen und später auf eingespeistes sowie auf Erdgasqualität aufbereitetes Biogas umgestellt werden können. Hier sehen wir einen ausreichenden Fortschritt gegenüber der derzeitigen Stromerzeugung. Gleiches gilt für Kraftfahrzeuge auf Erdgasbasis, die auf Biogas umgestellt werden können.

Fast alle unsere Mandanten haben sich sowohl in Krisen- als auch in Boomzeiten besser entwickelt als der Markt.

Während meiner anwaltlichen Tätigkeit seit November 2001 ist noch kein Mandant von einer über- raschenden Gesetzesänderung oder einem Urteil "kalt erwischt" worden. Keine Aussage in einem vor mir unterschriebenen Gutachten musste zurückgenommen werden. Nur ein unter meiner Mit- wirkung gestalteter Vertrag einer Mandantin hat zu einem Rechtsstreit geführt. Ich habe in über 18 Jahren nur ein einziges energierechtliches Verfahren, ein verfassungsrechtliches, zwei verwaltungs- rechtliche und weniger als zehn zivilrechtliche Verfahren endgültig verloren. Bei allen endgültig ver- lorenen Verfahren wussten meine Mandanten von vornherein, dass nur geringe Erfolgsaussichten bestehen oder die juristische Bewertung offen ist. Davon abgesehen, haben wir fast alle unsere Ver- fahren positiv abgeschlossen, wobei uns im Regelfall eine zügige außergerichtliche Klärung zugun- sten des Mandanten gelungen ist. Vielfach haben wir für unsere Mandanten eine bessere Rechts- position erreicht als dies der jeweils aktuellen Rechtsprechung entsprochen hätte.



Dr. Thorsten Gottwald ist gelistet in Rechtsanwälte Berlin und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch

Bewertungen

5,0
Sehr gut
316 Bewertungen
5
(187)
4
(65)
3
(43)
2
(21)
1
(0)
Noch keine Bewertung vorhanden.
Bewerten Sie als einer der Ersten diesen Anwalt!
Rechtsanwalt bewerten

Kontaktdaten von Dr. Thorsten Gottwald

  • Friedrichstr. 95, 10117 Berlin

    NaN km (von Ihrem Standort)

    Um diese Karte anzuzeigen,
    lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.
    • +49 30 209...

    • dr.gottwald@dr-gottwald-berlin.de

FAQ