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Über mich
Rechtsanwalt Ulrich Husack
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Herr Husack erlangte bereits im Jahr 1983 die Zulassung als Rechtsanwalt und ist seither als selbständiger Rechtsanwalt tätig, wobei er auch Partner der Kanzlei ist. Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht befasst er sich mit Finanzdienstleistungen auf Verbraucherseite und wahrt die Rechte von Eigentümern, Wohnungseigentümergemeinschaften sowie WEG-Verwaltungen. Rechtsanwalt Husack ist darüber hinaus Gründungsmitglied des instituts für finanzdienstleistungen e.V. sowie der European Lawyers Group e. V. und gehört den Anlegerschutzanwälten e.V. an.
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Rechtsanwalt Husack berät Sie zu allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen, dem Zahlungsverkehr und der Kontoführung sowie rund um das Thema Aufnahme von Ratenkrediten. Dabei können sich Rechtsfragen konkret beispielsweise in Verbindung mit geschlossenen Fonds, Wertpapieren, Schrottimmobilen, Spareinlagen oder unzulässigen Bankentgelten stellen.
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Rechtsanwalt Husack berät Sie umfassend zu Ihren Rechten und Pflichten als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und setzt sich außerdem mit den Aufgaben der Verwaltung einer WEG auseinander. Dabei kann es beispielsweise um die Einhaltung der Hausordnung, die Beschlüsse einer Eigentümergemeinschaft oder die Abgrenzung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum gehen.
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Sprachen
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Mitgliedschaften
- Gründungsmitglied des instituts für finanzdienstleistungen e.V
- European Lawyers Group e. V
- Anlegerschutzanwälten e.V
Bewertungen 24
von H. G. am 03.02.2025 um 07:45 Uhr
von S. E. am 14.05.2024 um 17:29 Uhr
von S. K. am 07.08.2023 um 08:46 Uhr
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Kanzlei
JUEST+OPRECHT
Partnerschaft mbB
Die Kanzlei JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte ist bundesweit tätig und setzt sich in erster Linie mit den Feldern Finanzdienstleistungen, Immobilien und Schutz von Verbrauchern auseinander, wobei gleichermaßen Privatpersonen sowie Unternehmer zu ihren Mandanten zählen.
Dabei verfolgt sie in erster Linie das Ziel, ihren Mandanten wirksamen Schutz vor der enormen Marktmacht der Finanzunternehmen zu bieten. Zudem beraten die...
Mein Kollege 1
Rechtsanwalt
Dr. Achim Tiffe Link in einem neuen Tab öffnen5,0/560 BewertungenFachanwalt für Bankrecht & Kapitalmarktrecht
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Kanzlei-Impressum
JUEST & OPRECHT Partnerschaft mbB der Rechtsanwälte Husack, Tiffe und Rehmke
AG Hamburg, PR 1050
Partner
Rechtsanwalt Ulrich Husack
(Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht),
Rechtsanwalt Dr. Achim Tiffe
(Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) und
Rechtsanwalt Stephen Rehmke
(Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht).
Berufsbezeichnung Zulassung / Aufsichtsbehörde
Die Rechtsanwälte der Kanzlei sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglieder der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg, Bleichenbrücke 9,
20354 Hamburg,
Telefon.: + 49 40 35 74 41 – 0,
Telefax: + 49 40 35 74 41 – 41,
E-Mail: info@rechtsanwaltskammerhamburg.de
Berufsregelungen
Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen sind:
BORA – Berufsordnung für Rechtsanwälte
BRAO – Bundesrechtsanwaltsordnung
RVG – Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
FAO – Fachanwaltsordnung
CCBE – Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union
Diese Vorschriften können Sie hier auf der Internetadresse der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) einsehen.
Berufshaftplichtversicherung
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung über eine Mindestdeckungssumme pro Versicherungsfall von 2,5 Mio. EUR. besteht bei: Allianz Versicherung AG.
Räumlicher Geltungsbereich: im gesamten EU-Gebiet
Außergerichtliche Streitschlichtung
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer des Landes Hamburg (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO).
Darüber hinaus ist für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis die Verbraucherschlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstraße 17, 10179 Berlin, www.s-d-r.org, zuständig (§ 191f BRAO).
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://webgate.ec.europa.eu/odr/ aufrufbar ist. Unsere E-Mail-Adresse lautet: post@juestundoprecht.com.
JUEST + OPRECHT Rechtsanwälte sind grundsätzlich bereit, an den genannten Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.
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Konzeption und Umsetzung
WERK4.1 Neue Medien GmbH
Fotos
Frank Wilde, WERK4 Werbeagentur GmbH

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