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Rechtsanwalt

Ulrich Sefrin

  • Arbeitsrecht
  • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Baurecht & Architektenrecht
  • Forderungseinzug & Inkassorecht
  • Mediation
  • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
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HB
von H. B. am 10.02.2024 um 12:13 Uhr
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Rechtsanwälte Sefrin & Sefrin

Herr Sefrin wurde 1986 als Rechtsanwalt zugelassen und ist bereits seit mehr als 30 Jahren in Euskirchen im Schwerpunktbereich Immobilienrecht aktiv. Darüber hinaus ist er ausgebildeter Mediator und setzt sich in sämtlichen von ihm betreuten Bereichen für interessengerechte, einvernehmliche Lösungen ein. Weitere Schwerpunkte seiner juristischen Tätigkeit umfassen die Arbeit mit Mandaten im Bereich des anwaltlichen Vergütungsrechts, des Forderungseinzugs und Inkasso. Darüber hinaus fungiert Rechtsanwalt Sefrin als ausgebildeter Mediator bei der außergerichtlichen Konfliktlösung. Er berät und vertritt bei Fragen aus dem Bereich des privaten Baurechts, dem Miet- und WEG-Recht sowie bei Problemen beim Kauf oder Verkauf von Grundstücken. Als ehemaliger Vorsitzender der Abteilung für Gebührenangelegenheiten der Rechtsanwaltskammer Köln ist er außerdem auf diesem Gebiet als Referent und Autor tätig.


Grundstücksrecht & Immobilienrecht

Im Bereich des Immobilienrechts ist Ihnen Herr Rechtsanwalt Sefrin behilflich, wenn es beim Kauf oder Verkauf von Immobilien zu Problemen kommt. Auch bei Schwierigkeiten mit Handwerkern, Nachbarn oder Behörden steht er Ihnen kompetent zur Seite. Ganz gleich ob sich Ihr Anliegen auf das Baurecht, Mietrecht oder den Kauf bzw. Verkauf eines Grundstücks bezieht – Herr Rechtsanwalt Sefrin hat die Antwort auf all Ihre Fragen rund um die Immobilie. So berät er Sie beispielsweise beim Haus- oder Wohnungskauf und übernimmt die Gestaltung und Prüfung von Grundstücksverträgen.

Mediation

Als klassisches Mittel zur Lösung von Streitigkeiten gilt das Gerichtsverfahren, das im Normalfall mit erheblichen Kosten verbunden ist. Eine weitere Möglichkeit der Streitbeilegung stellt die Mediation dar. Mithilfe einer neutralen Person, des sogenannten Mediators, versuchen die streitenden Parteien zu einer Lösung ihrer Auseinandersetzung zu gelangen, welche die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt. Als erfahrener Mediator begleitet Rechtsanwalt Sefrin Mandanten in allen Phasen des Mediationsverfahrens lösungsorientiert und zuverlässig.

Forderungseinzug & Inkasso

Auf dem
Gebiet des Forderungseinzugs und Inkasso berät Rechtsanwalt Sefrin ausschließlich Firmenkunden
erfahren und hoch qualifiziert. Er übernimmt das innerbetriebliche Forderungsmanagement
und die Geltendmachung von Forderungen gegenüber Schuldnern. Des Weiteren
begleitet er Unternehmen professionell im kompletten Mahnverfahren, von der
Zustellung des Mahnbescheids bis hin zur Zwangsvollstreckung.

Arbeitsrecht

Bei allen
arbeitsrechtlichen Belangen bietet Rechtsanwalt Sefrin Arbeitnehmern, Arbeitgebern und mittelständischen
Unternehmen fachlich versierten Rechtsbeistand. Er vertritt Mandanteninteressen
im Rahmen der Kündigungsschutzklage und beantwortet weiterhin alle Fragen in
Bezug auf Tarifverträge. Rechtsanwalt Sefrin betreut ferner Mandate aus den
Bereichen Abmahnung, Abfindung oder Mobbing.

Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Sefrin berät und vertritt ebenso Rechtssuchende bei allen verkehrsrechtlichen Problemlagen. Wenn Mandanten in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sind, informiert Rechtsanwalt Sefrin die Betroffenen über ihre Rechte in solchen Situationen und macht ihre Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld vor dem jeweiligen Gericht geltend. Ebenfalls können sich Mandanten, denen ein Geschwindigkeitsverstoß oder Rotlichtverstoß vorgeworfen wird, auf die etablierte Fachkompetenz von Rechtsanwalt Sefrin im Rahmen des Bußgeldverfahrens verlassen.

Mietrecht

Nicht
selten wird das Mietverhältnis zwischen Mieter und Vermieter durch
Unstimmigkeiten geprägt. In solchen Konfliktsituationen werden die Betroffenen
in der Kanzlei Sefrin
& Sefrin
zuverlässig und professionell betreut. Rechtsanwalt Sefrin berät Mandanten
umfassend bei Streitigkeiten in Zusammenhang mit offenen Mieten, Mängeln am
Mietobjekt, ruhestörendem Lärm oder der Kündigung und übernimmt die effektive
Durchsetzung der Interessen seiner Mandantschaft sowohl vor Gericht als auch
bei den außergerichtlichen Verhandlungen.

Baurecht

Ein weiterer Schwerpunkt im Tätigkeitsbereich von Rechtsanwalt Sefrin bezieht sich auf Anliegen auf dem Gebiet des privaten Baurechts. Wenn Auseinandersetzungen bezüglich der Vergütung der Werklohnforderung oder festgestellten Mängel auftreten, klärt Rechtsanwalt Sefrin Mandanten über die richtige Verhaltensweise in solchen Fällen auf. Darüber hinaus übernimmt er die rechtssichere Gestaltung bzw. Prüfung von Bauverträgen und begleitet außerdem Mandanten kompetent im kompletten Prozess der Bauabnahme.

Gerne können Sie mich über das anwalt.de-Profil kontaktieren oder sich über die angegebenen Kontaktdaten mit mir in Verbindung setzen. Erste Informationen können Sie sich – kostenfrei und unverbindlich – über meine Rechtstipps einholen. Von meiner Erfahrung können Sie sich unter dem Menüpunkt „Bewertungen“ überzeugen.

Ulrich Sefrin ist gelistet in Rechtsanwälte Euskirchen und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Vorstand der Rechtsanwaltskammer Köln
  • ARGE Baurecht im DAV
  • ARGE Verkehrsrecht im DAV
  • ARGE Mediation im DAV

Bewertungen 44

HB

von H. B. am 10.02.2024 um 12:13 Uhr

Sehr schnelle und unbürokratische Abwicklung per Web mit erfolgreicher Abwicklung
Verkehrsrecht
Gut und schnell echt zu empfehlen
KS

von K. S. am 09.01.2024 um 11:58 Uhr

Verkehrsunfall
Verkehrsrecht
Sehr gute professionelle Arbeit . Kann ich nur weiterempfehlen. Vorgang konnte erfolgreich abgeschlossen werden. Bei Bedarf gerne wieder!
GE

von G. E. am 16.06.2022 um 11:20 Uhr

Räumungsklage
Allgemeine Rechtsberatung
Konsequente und kompetente Durchführung des Verfahrens mit positivem Ausgang.
Kommunikation mit Mandant via WebAkte und telefonisch sehr gut, Honorarforderungen sehr angemessen. Ich bedanke mich für eine erfolgreiche Vertretung durch Herrn Anwalt Sefrin und werde ihn, sollte sich eine Notwendigkeit ergeben, wieder kontaktieren und weiterempfehlen.
Gisbert Eßer

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(231)09.04.2022 von Rechtsanwalt Ulrich Sefrin
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Kanzlei

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Kontaktdaten von Ulrich Sefrin

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    Ursulinenstr. 17
    53879 Euskirchen

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Kanzlei-Impressum

Gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG) und der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV):

Name des Diensteanbieters:
(§ 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG)

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Kontaktdaten:
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fon 02251-59448
E-mail: u.sefrin@sefrin..de
a.sefrin@sefrin.de

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i.V.m. Nr. 5 a TMG )

Rechtsanwaltskammer Köln
Riehler Str.30
50668 Köln
Tel: 0221 9730100
Fax: 0221-97301050
E-mail: kontakt@rak-koeln.de

Zuständige Kammer / Aufsichtsbehörden
(§ 5 Abs. 1 Nr. 5 a TMG )

Präsident des Landgerichtes Bon
Wilhelmstr.
53111 Bonn

Berufsbezeichnung:
(§ 5 Abs. 1 Nr. 5 b TMG)

Rechtsanwalt Ulrich Sefrin
Rechtsanwältin Anke Sefrin

Zulassungsbehörden:
(§ 5 Abs. 1 Nr. 5 b TMG

Die gesetzliche Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt/Rechtsanwältin" wurde vom Oberlandesgericht Köln, Reichensperger Platz, 50668 Köln verliehen



Ust-IDNr.:
(§ 5 Abs. 1 Nr. 6 TMG)

DE 184066144


Es gelten folgende Gebühren- und Berufsordnungen:
(§ 5 Abs. 1 Nr. 5 c TMG)

www.brak.de (Texte, Berufsrecht: FAO, BRAO, BORA, RVG, Berufsregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft)



Weitere Angaben nach der DL-InfoV

1.Die Kanzlei ist als überörtliche Kanzlei in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)in Euskirchen und Grevenbroich (Zweigstelle) tätig.

2.Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 € zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.

Die Kontaktdaten der Haf tpflichtversicherung unserer Kanzlei lauten:
Allianz Versicherungs AG
Kaiser Wilhelm Ring 31
50672 Köln
Tel: 0221-57 31-0
Fax: 0221-57 31-561
www.allianz.de

Hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereiches gilt:
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten:
a) über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros
b) im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischen Recht
c) des Rechtanwalts vor außereuropäischen Gerichten

3.Die Abrechnung der Tätigkeit findet grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz statt (RVG). Soweit abweichend abgerechnet werden soll, werden Gebührenvereinbarungen (§ 34 RVG) und Vergütungsvereinbarungen (§ 3 a ff. RVG) mit dem Mandanten vor Übernahme des Mandates ausgehandelt und in Textform bzw. schriftlich niedergelegt.

4.Es wird darauf hingewiesen, dass für Streitigkeiten zwischen der Kanzlei und dem Mandanten zur Vermeidung eines Rechtsstreites die zuständige Rechtsanwaltskammer Düsseldorf für Schlichtungen eine Schlichtungsstelle unterhält.
Alternativ hierzu kann der Ombudsmann bei der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin mit der Bitte um Schlichtung angerufen werden.Voraussetzung für eine Schlichtung ist es, dass der zugrundezulegende Streitwert nicht mehr als 15.000 € beträgt.

Die Anschrift der alternativen Schlichtungsstellen lauten:
Rechtsanwaltskammer Köln
Riehler Str. 30
50668 Köln

Ombudsmann Berlin
derzeitige Anschrift:
Bundesrechtsanwaltskammer
Littenstr. 9
10179 Berlin

Ist die Schlichtung bei einer der beiden alternativen Schlichtungsstellen beantragt worden, kommt die Anrufung der alternativen Schlichtungsstelle nicht mehr in Betracht.

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Absatz 2 RStV: Rechtsanwalt Ulrich Sefrin und Rechtsanwältin Anke Sefrin (Anschriften wie oben)
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