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Rechtsanwältin

Ulrike Erman

Kanzlei Schmitz & Erman
Wir sind für Ihr Recht da!
  • Familienrecht
  • Unterhaltsrecht
  • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
  • Zivilrecht
  • Arbeitsrecht
  • Maklerrecht
  • Allgemeines Vertragsrecht
LN
von L. N. am 04.03.2023 um 14:40 Uhr
Immobilien
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Vielen Dank für Ihre tolle Beratung und Unterstützung. Wir haben uns sehr gut aufgehoben gefühlt und wurden kompetent und professionell beraten und begleitet bis hin zur Verhandlung.
Vielen dank von Karin und Lothar aus Falkensee sowie…

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Ich nehme mir persönlich für Ihr Anliegen Zeit, habe stets ein offenes Ohr für Ihre Wünsche und Anregungen und mache mich für Ihr Recht in meiner Kanzlei in Falkensee stark. Bei mir sind Sie in guten und sicheren Händen – ich berate sie gerne. Meine Kanzlei steht Ihnen offen.

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht richtet sich an Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es umfasst den gesetzlichen Rahmen für die Rechte und Pflichten, die mit einem vertraglich vereinbarten Arbeitsverhältnis einhergehen, z. B. die Gestaltung des Arbeitsvertrags, die Regelung der Arbeitszeiten, die gesetzlichen Kündigungsfristen oder den Anspruch auf eine Abfindung bzw. deren Höhe. Gerne helfe ich Ihnen weiter, wenn Sie einen Arbeitsvertrag erstellen möchten, oder ein Vertrag überprüft werden soll, oder ob nicht bereits im Bewerbungsprozess ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vorlag. Weiterhin begleite ich Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen, Sozialpläne, Interessenausgleiche und Tarifverträge als Teil des kollektiven Arbeitsrechts – sprechen Sie mich an!

Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht

Für Mieter, Vermieter, Hausverwaltungen und Wohnungseigentümer setze ich mich im Miet- und Wohnungseigentumsrecht ein. Die Gestaltung des Mietvertrags, die Überprüfung der Betriebskostenabrechnung oder die Abwehr einer Mietminderung bzw. Mieterhöhung ist nur eine Auswahl der Leistungen, die ich Ihnen anbiete. Auch die Kündigung des Mietverhältnisses überprüfe ich auf Formalitäten und den Kündigungsgrund. Weiterhin fechte ich Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung an und bin in allen sonstigen Angelegenheiten des Wohnungseigentumsrechts für Sie da.

Familienrecht

Im Falle einer Trennung oder Scheidung stehe ich Ihnen mit meinem kompetenten Fachwissen zur Seite. Ich informiere Sie über alle mit der Trennung und Scheidung verbundenen Angelegenheiten wie z.B. Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt, Umgangs-, Sorgerechts- und Kindesunterhalts-berechnungen, Zugewinnausgleichsberechnungen, Versorgungsausgleich u.v.m.. 

Darüber hinaus vertrete ich Ihre Rechte im Scheidungsverfahren. 

Um langwierige und oft kostenintensive Prozesse zu vermeiden, biete ich die Erstellung einer Scheidungsfolgenvereinbarung an und setze mich für außergerichtliche Lösungen ein.

Zivilrecht

Im Zivilrecht werden große Teile des täglichen Lebens geregelt, egal ob es sich z. B. um den Wocheneinkauf, eine Autoreparatur oder ein Geburtstagsgeschenk handelt. Aus dieser Vielzahl verschiedenster Geschäfte entstehen genauso viele rechtliche Streitigkeiten. Ich unterstütze Sie u. a. qualifiziert bei der Durchsetzung Ihrer Gewährleistungsrechte wie Nacherfüllung oder Minderung, sorge für die Geltendmachung Ihrer entstandenen Schadensersatzansprüche oder wahre, falls nötig, engagiert Ihre Interessen im Zuge von Zivilprozessen. Häufig kann ich jedoch schon durch ein anwaltliches Schreiben oder den Erlass eines Mahnbescheids eine Klärung Ihres Konfliktfalls erreichen.

Grundstücksrecht & Immobilienrecht

Meine anwaltliche Tätigkeit im Grundstücksrecht und Immobilienrecht umfasst die Konzeption, Gestaltung sowie Prüfung von grundstücks- und immobilienspezifischen Verträgen aller Art, egal ob es konkret z. B. um Grundstückskaufverträge, Darlehensverträge oder Wohnungskaufverträge geht. Ich kläre für Sie außerdem Rechtsfragen in Verbindung mit der Prüfung oder Löschung im Grundbuch eingetragener Rechte, wie z.B. Grundschulden oder Dienstbarkeiten. Darüber hinaus vertrete Sie durchsetzungsstark in allen gerichtlichen Immobilienprozessen, wo ich u. a. auch für die Durchsetzung Ihrer Mängelbeseitigungsansprüche und Schadensersatzforderungen sorge.

Baurecht 

Im Baurecht vertrete ich sowohl Auftragnehmer als auch Auftraggeber bei sämtlichen zivilen baurechtlichen Angelegenheiten. Bereits während der Planungsphase Ihres Bauprojekts stehe ich Ihnen zuverlässig zur Seite und übernehme für Sie die Prüfung oder Erstellung von Bauverträgen sowie Werkverträgen. Zudem helfe ich Ihnen im Falle von Baumängeln bei der Mängelbeseitigung.

Maklerrecht

Im Maklerrecht befasse ich mich mit der Gestaltung und Überprüfung von Maklerverträgen. Außerdem beantworte ich Ihre Rechtsfragen zum Thema Maklerprovision und kläre Sie über Ihre Pflichten und Rechte als Makler umfassend auf. Darüber hinaus berate und vertrete ich Sie, wenn es um Streitigkeiten rund um die Maklertätigkeit bzw. Maklerprovision geht.

Wenden Sie sich gerne telefonisch, per E-Mail oder ganz einfach und direkt über das anwalt.de-Profil an mich. Ich nehme mir Zeit für Sie, prüfe die rechtlichen Gegebenheiten detailliert und biete Ihnen eine zügige Einschätzung der Chancen und Risiken in Ihrem individuellen Fall.

Ulrike Erman ist gelistet in Rechtsanwälte Falkensee und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

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  • Englisch

Bewertungen 3

LN

von L. N. am 04.03.2023 um 14:40 Uhr

Immobilien
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Vielen Dank für Ihre tolle Beratung und Unterstützung. Wir haben uns sehr gut aufgehoben gefühlt und wurden kompetent und professionell beraten und begleitet bis hin zur Verhandlung.
Vielen dank von Karin und Lothar aus Falkensee sowie unsere Tochter Cindy
DG

von D. G. am 09.08.2020 um 07:15 Uhr

Einhaltung nachbarrechtlicher Gegebenheiten nach Nachbarrechtsgesetz, insbesondere § 26 ff
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Ich hatte als ehemaliger öff. bestellt. u. vereidigter Sachverständiger für bebaute u. unbebaute Grundstücke, Baumängel, Bauschäden mit den in Rede stehenden Problemen in Wertermittlungsfragen zu tun, muß aber feststellen daß Grundstückserhöhungen, durch Nachbarn an Grundstücksgrenzen offensichtlich in der Rechtsprechung, nach meiner Auffassung, geduldet werden und Rückbau nicht entsprechend Gesetz gewertet wird Ableitung Niederschlagwasser, Geländeoberfläche = natürliche Geländeoberfläche, Schädigung des Nachbargrundstücks). Frau RA und ich arbeiten aber an einer Lösung, die schwierig wird, zumal weitere Erhöhungen im Grenzbereich zu erwarten sind, hier betreffend Hammergrundstück (3,00 m Breite) über ca 50 m. Unser Gespräch war von gegenseitigem Sachverstand geprägt. Es müssen wohl Urteile der Rechtsprechung recherchiert werden, um hier zu befriedigenden Lösungen zu kommen. Wir führten ein erstes gutes Gespräch.

Kontaktdaten von Ulrike Erman

  • Adresse

    Innstr. 1
    14612 Falkensee

    6.956,68 km (von Ihrem Standort)

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Kanzlei-Impressum

Kanzlei Schmitz & Erman
Ulrike Erman
Rechtsanwältin
Innstr. 1
14612 Falkensee

Tel.: 03322 213879
Fax: 03322 213432

Email: ermanu@t-online.de

Kanzleipartner: Dr. Rolf Erman

Berufsbezeichnung: 
Rechtsanwältin
Zuständige Kammer und Aufsichtsbehörde: 
Rechtsanwaltskammer Brandenburg, Grillendamm 2, 14776 Brandenburg, info@rak-brb.de
Berufsbezeichnung verliehen in der Bundesrepublik Deutschland

Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen: 
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) 
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) 
Fachanwaltsordnung (FAO)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Unio (CCBE)

Die berufsrechtlichen Regelungen können hier eingesehen werden:
https://www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht/

Angaben zur Berufshaftpflicht:
Allianz Versicherungs-AG
10900 Berlin

Redaktionell verantwortlich für den Inhalt:
Ulrike Erman
Innstr. 1
14612 Falkensee

Streitbeilegungsmöglichkeiten:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-
Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/

Meine Emailadresse finden Sie oben im Impressum.

Darüber hinaus bin ich nicht verpflichtet und nehme auch nicht an 
Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.


Datenschutz-Mandantenbelehrung

Stand: 31.10.2022
der Kanzlei Schmitz & Erman, Rechtsanwälte,
Rechtsanwälte Ulrike und Dr. Rolf Erman, Innstr. 1, 14612 Falkensee, Tel: 03322-213879, Fax: 03322-213432, Mobil:0173-2839559, ermanu@t-online.de.

1.Wir sind als Rechtsanwälte gem. § 43a Bundesrechtsanwaltsordnung zur Verschwiegenheit verpflichtet, und zwar in Bezug auf alles, was wir in Ausübung unseres Berufes erfahren und was nicht offenkundig(allgemein bekannt oder öffentlich zugänglich) ist.

2. Außerdem unterliegen wir den Anforderungen der europäischen Datenschutzgrundverordnung und des deutschen Bundesdatenschutz- Gesetzes, weil und soweit Sie uns personenbezogene Daten übermitteln wie Namen, Anschrift, Telefonnummern (Festnetz und/oder Mobilfunk), E-Mail-Adresse, ggf. Bankverbindung oder andere Informationen, die zur Identifizierung Ihrer Person beitragen können.

3. Mit unserer Mandatierung willigen Sie ein, dass wir Ihre personenbezogenen Daten erheben, speichern und dem Zweck, den Sie mit unserer Mandatierung verfolgen, entsprechend verarbeiten. Der Zweck unserer Mandatierung bestimmt die Maßnahmen, die zu ergreifen wir Ihnen vorschlagen. Die Verarbeitung ist die Offenlegung durch Übermittlung im Rahmen der Kommunikation, die wir in Ihrem Auftrag mit dritten Personen oder Institutionen führen. Diese Kommunikation stimmen wir mit Ihnen ab. Die Speicherung Ihrer Daten berechtigt uns auch, mit Ihnen über das Mandat zu kommunizieren (Weitergabe von Informationen, die wir von Dritten erhalten, Abstimmung von Schriftsatzentwürfen, Rechnungsstellung etc.). Soweit die Informationen, die für die Geltendmachung und Verteidigung Ihrer Rechte im Rahmen des Mandats notwendig sind, uns personenbezogene Daten Dritter übermitteln, sind wir diesen gegenüber zur Geheimhaltung verpflichtet.

4. Mögliche Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten sind der oder die zivilrechtlichen Anspruchsgegner, Verhandlungspartner, dessen oder deren Anwälte, Verwaltungsbehörden, Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte so wie ggf. Sachverständige und Steuerberater.

5. Wir sind gem. § 50 Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, unsere Akten und damit auch Ihre Daten sechs Jahre lang aufzubewahren, bevor sie gelöscht werden. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem unser Auftrag beendet wird. Die Aufbewahrungsfrist verlängert sich, wenn steuer-oder handelsrechtliche Vorschriften dies vorsehen oder wenn Sie etwa aus Gründen zukünftiger Risikovermeidung eine längere Aufbewahrung Ihrer Aktenwünschen und darin einwilligen. 

6. Die Datenschutzgrundverordnung begründet für Sie u. a. folgende Rechte: Sie können von uns jederzeit Auskunft über alle Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Dies betrifft auch Informationen über Sie, die wir in Ausübung des Mandats von Dritten erhalten. Sie können von uns jederzeit verlangen, dass Ihre personenbezogenen Daten berichtigt werden, wenn sie unrichtig gespeichert wurden, oder vervollständigt werden. Sie können jederzeit und ohne Angabe von Gründen die erteilte Einwilligung mit der Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir unverzüglich die weitere Verarbeitung Ihrer Daten einstellen. Die Aufbewahrungsfrist des § 50 Bundesrechtsanwalts- ordnung bleibt davon unberührt. Sie haben das Recht, sich gegenüber einer Aufsichtsbehörde über die Verletzung von Datenschutzbestimmungen zu beschweren.

7. Die Datenschutzgrundverordnung begründet für Sie unter Umständen auch weitere Rechte wie die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten oder deren eingeschränkte Verarbeitung. Wenn Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich an den Ansprechpartner für Datenschutz fragen in unserer Kanzlei, Herrn Rechtsanwalt Dr. Rolf Erman.
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    Sie können Ihr rechtliches Anliegen jederzeit im Profil von Ulrike Erman stellen. Als Alternative zum Weg über das Nachrichtenformular finden Sie im Profil von Ulrike Erman weitere Kontaktwege.