Profil-Bild Rechtsanwältin Ute Walter
Rechtsanwältin

Ute Walter

Fachanwaltskanzlei Alte Elbgaustr.
Fachanwaltskanzlei Alte Elbgaustr.
  • Fachanwältin für Familienrecht
  • Fachanwältin für Erbrecht
IK
von I. K. am 22.09.2022 um 08:25 Uhr
Schnell und kompetent.
Erbrecht

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Sind Sie auf der Suche nach einer Kanzlei, in der Sie mit Kompetenz und Engagement bei der Lösung Ihrer rechtlichen Probleme unterstützt werden?

Herzlich willkommen in der Fachanwaltskanzlei Alte Elbgaustraße!


Rechtsanwältin Ute Walter

Fachanwalt für Familienrecht


Frau Rechtsanwältin Walter studierte Rechtswissenschaften in Passau, Peking, Shanghai und Hamburg und wurde nach ihrem Referendariat in Hamburg und Singapur im Jahr 1995 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen.


Sie gründete 2001 ihre eigene Kanzlei in Hamburg-Eidelstedt und steht ihren Mandanten seitdem dort mit langjähriger Berufserfahrung und großem Fachwissen bei der Lösung ihrer rechtlichen Probleme zur Seite.

Um stets eine Beratung auf höchstem Niveau anbieten zu können, hat sich Frau Rechtsanwältin Walter auf die Bereiche des Familien- und des Erbrechts spezialisiert. Die Fachanwaltschaft für Familienrecht besteht seit 2004, den Fachanwaltstitel für Erbrecht führt Frau Rechtsanwältin Walter seit 2017.

In 2009 hat sie den Kursus zur zertifizierten Testamentsvollstreckerin absolviert.

Frau Rechtsanwältin Walter legt großen Wert darauf, stets auf dem neuesten Stand der aktuellen Rechtsprechung zu sein, weswegen sie regelmäßig an Fortbildungsmaßnahmen im Familien- und Erbrecht teilnimmt. Aus diesem Grund wurde ihr vom Deutschen Anwaltverein regelmäßig die Fortbildungsbescheinigung verliehen.

Frau Rechtsanwältin Walter ist auch als Dozentin in Fortbildungen tätig, derzeit für ein Jugendamt in Hamburg.

Aufgrund ihrer Sprachkenntnisse kann eine Beratung auch in englischer und chinesischer Sprache erfolgen.


Mitgliedschaften:

Deutscher Anwaltverein (DAV)

Hamburgischer Anwaltverein (HAV)

Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV

Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV

Deutsche Vereinigung für Erbrecht u. Vermögensnachfolge e.V. (DVEV e.V.)


Familienrecht

Trennung, Scheidung, Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhaltsberechnung, Vaterschaft, Ehevertrag, Lebensgemeinschaft, Zugewinnausgleich, Kindergeld, eingetragene Lebenspartnerschaften

Erbrecht

Vermächtnis, Erbengemeinschaft, Enterbung, Nachlass, Erbe, Erbschaftsanfechtung, Hinterlegung, Erben, Testamentsvollstrecker, Nachfolgeklausel, Wohnrecht, Nießbrauch


Ute Walter ist gelistet in Rechtsanwälte Hamburg und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch
  • Französisch
  • Englisch
  • Chinesisch

Recht international

  • Deutsches Recht
  • Chinesisches Recht

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltverein (DAV)
  • Hamburgischer Anwaltverein (HAV)
  • Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV
  • Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV
  • Deutsche Vereinigung für Erbrecht u. Vermögensnachfolge e.V. (DVEV e.V.)
  • DATEV eG

Bewertungen 3

IK

von I. K. am 22.09.2022 um 08:25 Uhr

Schnell und kompetent.
Erbrecht
Frau Walter hat schnell, freundlich und umfassend uns informiert.
Vielen Dank. Sie waren auch gut vorbereitet, dann ist es immer sehr konstruktiv.
BM

von B. M. am 02.12.2021 um 15:38 Uhr

Gute Anwalt
Familienrecht
Ich bewerbe fur mein Frau für deine Aufenthalt mit meiner Tochter
RP

von R. P. am 20.07.2020 um 08:26 Uhr

Rechtshilfe für meine Schiegertochter
Allgemeine Rechtsberatung
Beantwortung prompt , sogar über das Wochenende! Obwohl selbst nicht direkt tätig werden könnend, weitere Hilfe angeboten. Ich bin begeistert.
Vielen Dank!

Kontaktdaten von Ute Walter

Kanzlei-Impressum


Impressum
Pflichtangaben gemäß § 5 Telemediengesetz
Das Internetangebot wird herausgegeben von:

Rechtsanwältin
Ute Walter
Alte Elbgaustrasse 8b
22523 Hamburg
Tel.: 040 / 572612 11
Fax.: 040 / 572612 35

Email: info@fachanwaltskanzlei-alte-elbgaustrasse.de

Rechtsanwältin Ute Walter ist Mitglied der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg und führt den Titel „Rechtsanwältin“, der ihr in der Bundesrepublik Deutschland verliehen wurde.
Berufsbezeichnung
Rechtsanwältin/ Rechtsanwalt (Deutschland)
Zuständiges Aufsichtsorgan
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamburg
Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg
Bleichenbrücke 9; 20354 Hamburg
Tel. 040/35 74 41-0
Fax. 040/35 74 41-41
Berufsrecht
Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
• Bundesrechtsanwaltsordnung(BRAO),
• Berufsordnung (BORA),
• Fachanwaltsordnung (FAO) für das jeweils verliehene Fachgebiet des Fachanwaltes,
• Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) (ab 01.07.2004)
• Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO)
• Berufsrecht der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)
Die entsprechenden berufsrechtlichen Regelungen finden Sie unter der Rubrik „Angaben gemäß § 5 TMG“ auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter http://www.brak.de. Zusätzlich sind die Texte im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Diese sind im Buchhandel erhältlich.
Angaben gemäß der DL-InfoV
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 € zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.
Ute Walter
Unser Berufsrecht ist in der BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung), der BORA (Berufsordnung der Rechtsanwälte), der FAO (Fachanwaltsordnung) und der BRAGO (Gebührenordnung) geregelt. Nähere Angaben finden sie auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter der Rubrik "Angaben gemäß § 6 TDG".
Die Kontaktdaten der Haftpflichtversicherung der Kanzlei lauten:
Allianz Versicherung-Aktiengesellschaft, Hauptverwaltung
Königinstr. 28
80802 München
Geltungsbereich: Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten
a) über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros, b) im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht oder c) des Rechtsanwalts vor außereuropäischen Gerichten.
Die Abrechnung der Tätigkeit findet grundsätzlich nach dem Rechtsanwalts- vergütungsgesetz (RVG) statt. Soweit abweichend abgerechnet werden soll, werden Gebührenvereinbarungen (§ 34 RVG) und Vergütungsvereinbarungen (§ 3a ff. RVG) mit dem Mandanten vor Übernahme des Mandats ausgehandelt und in Textform bzw. schriftlich niedergelegt.
Es wird darauf hingewiesen, dass für Streitigkeiten zwischen der Kanzlei und dem Mandanten zur Vermeidung eines Rechtsstreits der Vorstand der zuständigen Rechtsanwaltskammer Hamburg mit der Bitte um eine Schlichtung angerufen werden kann. Alternativ hierzu kann der Ombudsmann bei der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin mit der Bitte um Schlichtung angerufen werden.
Voraussetzung für eine Schlichtung ist es, dass der zugrundezulegende Streitwert nicht mehr als 15.000 € beträgt.
Die Anschrift der Schlichtungsstellen lauten:

Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg
Bleichenbrücke 9, 20354 Hamburg
Ombudsmann Berlin (derzeitige Anschrift):
Bundesrechtsanwaltskammer
Littenstraße 9
10179 Berlin
80802 München
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