Bewertungen von Ute Wunsch
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Bewertungen
KK
von K. K. am 02.12.2020 um 15:41 Uhr
Unterhalt volljähriges Kind
Familienrecht
Frau Wunsch ist nicht nur eine tolle Rechtsanwältin, Sie ist auch ein sehr freundlicher Mensch!
Ich habe mich sofort sehr gut aufgehoben gefühlt.
Ich habe mich sofort sehr gut aufgehoben gefühlt.
HS
von H. S. am 26.11.2020 um 19:28 Uhr
Pflichttei, Optimaler Abschluß
Erbrecht
Sehr freundliche Rechtsanwältin, welche im Erbrecht die beste Lösung findet.
BB
von B. B. am 08.11.2020 um 10:03 Uhr
Kompetent und sympathisch
Erbrecht
Sehr kompetent, schnelle Rückmeldung, diplomatisch und kommt lösungssuchend auf den Punkt! Können wir nur weiter empfehlen
KK
von K. K. am 23.09.2020 um 16:13 Uhr
Sehr große Enttäuschung !
Erbrecht
Schnelle Terminvergabe.
Ständig falsche Auskünfte, aber im Gegenzug sehr hohe Rechnungen.
Leider keine Expertin für Erbrecht. Schade.
Ständig falsche Auskünfte, aber im Gegenzug sehr hohe Rechnungen.
Leider keine Expertin für Erbrecht. Schade.
Antwort von Rechtsanwältin Ute Wunsch
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihr Lob für eine schnelle Terminvergabe. Sie sind enttäuscht darüber, dass sich die Sachlage in Ihrer Erbsache anders gestaltet hat als Sie es sich erhofft hatten. Sie haben indessen keine falschen Auskünfte erhalten, sondern Ihnen haben die korrekt erteilten Auskünfte nicht gefallen. Für den Inhalt eines Testaments sind alleine der Erblasser und seine Berater verantwortlich. Der vom Erben beauftragte Rechtsanwalt kann nach Eintritt des Erbfalles das Testament des Erblassers nicht mehr ändern, sondern nur die Rechtslage prüfen und den Erben entsprechend informieren. Die Vergütung hängt im Erbrecht vor allem von der Komplexität der Sache und dem erforderlichen Aufwand ab. Im Hinblick darauf bin ich Ihnen sehr entgegen gekommen. Da Sie durch Ihre Erbstreitigkeit sehr belastet sind, scheint Ihnen eine objektive Sicht der Dinge im Moment leider nicht möglich zu sein. Daher wünsche ich Ihnen eine schnelle Klärung des Konflikts mit Ihrem Bruder.
Mit freundlichen Grüßen
Ute Wunsch
Rechtsanwältin und Mediatorin
vielen Dank für Ihr Lob für eine schnelle Terminvergabe. Sie sind enttäuscht darüber, dass sich die Sachlage in Ihrer Erbsache anders gestaltet hat als Sie es sich erhofft hatten. Sie haben indessen keine falschen Auskünfte erhalten, sondern Ihnen haben die korrekt erteilten Auskünfte nicht gefallen. Für den Inhalt eines Testaments sind alleine der Erblasser und seine Berater verantwortlich. Der vom Erben beauftragte Rechtsanwalt kann nach Eintritt des Erbfalles das Testament des Erblassers nicht mehr ändern, sondern nur die Rechtslage prüfen und den Erben entsprechend informieren. Die Vergütung hängt im Erbrecht vor allem von der Komplexität der Sache und dem erforderlichen Aufwand ab. Im Hinblick darauf bin ich Ihnen sehr entgegen gekommen. Da Sie durch Ihre Erbstreitigkeit sehr belastet sind, scheint Ihnen eine objektive Sicht der Dinge im Moment leider nicht möglich zu sein. Daher wünsche ich Ihnen eine schnelle Klärung des Konflikts mit Ihrem Bruder.
Mit freundlichen Grüßen
Ute Wunsch
Rechtsanwältin und Mediatorin
SW
von S. W. am 09.08.2020 um 19:46 Uhr
Gewonnen!
Familienrecht
Frau Wunsch, hat sich sehr viel Zeit genommen für mein Problem und dank ihrer Fähigkeiten haben wir auch gewonnen. Definitiv 5 Sterne. Top.
HB
von H. B. am 05.06.2020 um 22:00 Uhr
Kompetent und Zielstrebig
Allgemeine Rechtsberatung
Seriöse Fachanwaltin, die Ihr Zeil nie aus den Augen verliert.
In vielen Angelegenheiten sehr kompetent und bestens informiert.
Hier ist man sehr gut aufgehoben!
In vielen Angelegenheiten sehr kompetent und bestens informiert.
Hier ist man sehr gut aufgehoben!
HS
von H. S. am 18.05.2020 um 18:36 Uhr
Pflichtteil
Erbrecht
Frau Wunsch hat mich optimal beraten und die außergerichtliche Einigung für mich
zur vollsten Zufriedenheit durchgeführt. Es wäre durch eine Gerichtsverhandlung
mehr herausgekommen, das wollte ich jedoch vermeiden.
Frau Wunsch kann ich nur weiterempfehlen.
zur vollsten Zufriedenheit durchgeführt. Es wäre durch eine Gerichtsverhandlung
mehr herausgekommen, das wollte ich jedoch vermeiden.
Frau Wunsch kann ich nur weiterempfehlen.
AW
von A. W. am 05.12.2019 um 22:52 Uhr
Schuldrechlicher Versorgungsausgleich
Schiedsgerichtsbarkeit
Schuldrechlicher Versorgungsausgleich.
Nicht leicht die Vergangenheit noch einmal heraufzubeschwören. Sie haben es leicht gemacht durch ihre kompetente Art, souverän die Fakten aufgenommen und effizient und zügig bearbeitet. Mit grossem Erfolg, vielen Dank!
Herzliche Grüsse, Anita Wollenberg
Nicht leicht die Vergangenheit noch einmal heraufzubeschwören. Sie haben es leicht gemacht durch ihre kompetente Art, souverän die Fakten aufgenommen und effizient und zügig bearbeitet. Mit grossem Erfolg, vielen Dank!
Herzliche Grüsse, Anita Wollenberg
BK
von B. K. am 28.09.2019 um 04:21 Uhr
Scheidung
Familienrecht
Sehr Kompetent, nimmt sich viel Zeit.
RH
von R. H. am 27.09.2019 um 07:59 Uhr
Harmonische Scheidung
Familienrecht
Es hört sich zwar seltsam an, jedoch genau das war mein Ziel, die Scheidung friedlich abzuwickeln. Frau Wunsch hat mich hierzu gut beraten, gemeinsam haben wir eine Scheidungsfolgenvereinbarung aufgesetzt, die auch die Belange meiner Ex-Frau berücksichtigt hat. Es war ein guter Kompromiss, den wir notariell beurkunden ließen und der dann letztendlich vom Gericht auch so akzeptiert wurde.