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Rechtsanwältin

Verena Meyer

Kanzlei Verena Meyer
  • Fachanwältin für Familienrecht
  • Mediation
  • Unterhaltsrecht
AU
von A. U. am 07.12.2018 um 12:02 Uhr
Familienrecht
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Bei Rechtsanwältin Verena Meyer sind Sie genau richtig, wenn Sie fachkundige Unterstützung im Falle einer Scheidung vom Partner benötigen! Frau Meyer steht Rechtsratsuchenden als Fachanwältin für Familienrecht ebenso bei sämtlichen anderen Fragen, die in diesem Rechtsgebiet sowie im angrenzenden Unterhaltsrecht auftauchen, mit Rat und Tat zur Seite. Sie ist seit 2007 als Rechtsanwältin zugelassen und bietet als ausgebildete Mediatorin auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Konfliktlösung im Rahmen eines Mediationsverfahrens. 

Als Fachanwältin für Familienrecht beschäftigt sich Rechtsanwältin Meyer mit der Ausfertigung von Eheverträgen und informiert über sämtliche dabei einzuhaltenden Formalitäten. Außerdem befasst sie sich mit dem Thema Scheidung bzw. Trennung. Daneben bietet Rechtsanwältin Meyer zu den Themen Sorge- und Umgangsrecht sachkundige Beratung. Der Versorgungsausgleich und der Zugewinnausgleich, aber auch der gemeinsame Hausrat oder eine Scheidungsimmobilie können zu heftigen Konflikten führen. Selbstverständlich unterstützt Rechtsanwältin Meyer ebenso eingetragene Lebenspartnerschaften sowie nichteheliche Lebensgemeinschaften. Bei einer Adoption oder bei der Feststellung bzw. Anfechtung einer Vaterschaft leistet sie ebenfalls qualifizierte Unterstützung. Rechtsanwältin Meyer informiert Rechtsratsuchende umfassend rund um die bestehenden Regelungen zum Unterhalt. Dabei spielt es keine Rolle, ob es um den Trennungs-, Ehegatten-, Eltern- oder Kindesunterhalt geht. Sie führt für Mandanten die Berechnung von Unterhalt durch und klärt Rechtsfragen rund um das Thema Selbstbehalt. 

Rechtsanwältin Meyer ist auch ausgebildete Mediatorin und bietet als solche Rechtsratsuchenden durch eine Mediation die Möglichkeit einer außergerichtlichen Beilegung von Konflikten. Im Rahmen eines Mediationsverfahrens können oftmals positive Konfliktlösungen gefunden werden. Dies ist in vielen familienrechtlichen Fragen, aber insbesondere vor, während sowie nach einer Scheidung sinnvoll. Rechtsanwältin Meyer kann Mandanten dabei behilflich sein, ihre Trennung sowie damit einhergehende Fragen besser zu regeln, und so hohe Prozesskosten sowie langwierige Verfahren zu vermeiden.

Bürozeiten: Damit Sie keine längeren Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, wird in Ihrem Interesse um eine vorherige Vereinbarung eines Beratungstermins unter der Rufnummer 06021/4481201 gebeten. Gerne können Sie auch die Terminanfrage auf dem Profil nutzen. 

Öffentliche Verkehrsmittel/Parkplätze: Die Kanzlei befindet sich im Föhrenweg 6 in Aschaffenburg. Parkplätze finden Mandanten mit PKW in der Nähe der Kanzlei.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.kanzlei-vmeyer.de

Verena Meyer ist gelistet in Rechtsanwälte Aschaffenburg und Rechtsanwälte Deutschland.

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  • Deutsch

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AU

von A. U. am 07.12.2018 um 12:02 Uhr

Familienrecht
Familienrecht
Die Frau Meyer kann ich nur empfehlen. Sie ist professionell und kann echt gut beraten. Die beste Antältin ever.
MB

von M. B. am 31.07.2017 um 22:00 Uhr

Scheidungsfolgesachen
Familienrecht
Frau Meyer ist eine sehr kompetente Anwältin. Ihr Engagement, ihr Fachwissen und Ihre zeitnahe sehr mandantenorientierte Kommunikation haben mich sehr überzeugt. In Sachen Familienrecht kann ich Frau Meyer nur empfehlen.

Kontaktdaten von Verena Meyer

  • Adresse

    Föhrenweg 6
    63741 Aschaffenburg

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Kanzlei-Impressum

Impressum Angaben gemäß § 5 Telemediengesetz Kontakt: Rechtsanwältin Verena Meyer Fachanwältin für Familienrecht Mediatorin Föhrenweg 6 63741 Aschaffenburg Tel.: + 49 6021 4481201 Fax: + 49 6021 4481202 E-Mail: kanzlei@kanzlei-vmeyer.de Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE298299526 Aufsichtsbehörde: Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg Friedrichstraße 7 96047 Bamberg Tel.: +49 951 98620-0 Fax: +49 951 203503 E-Mail:info@rakba.de www.rakba.de Es gelten folgende Gebühren- und Berufsordnungen: Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) Fachanwaltsordnung (FAO) Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCEB) Diese sind einsehbar unter www.brak.de. Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen sind nach § 51 BRAO verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten. Diese, den Voraussetzungen des § 51 BRAO entsprechende Berufshaftpflichtversicherung besteht bei Zurich Insurance plc, Niederlassung für Deutschland, 53287 Bonn.
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