27 Anwälte für Zeugniskorrektur in der Nähe von Oberkirch (20 km Umkreis) | Seite 2

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Profil-Bild Rechtsanwältin Amelie von Schoenaich LL.M. Eur.
sehr gut
Rechtsanwältin Amelie von Schoenaich LL.M. Eur.
Kanzlei Fahr | Groß | Indetzki, Weingartenstr. 19a, 77654 Offenburg 6870.1875917266 km
Fachanwältin Versicherungsrecht • Arbeitsrecht • Internationales Recht
Frau Rechtsanwältin Amelie von Schoenaich LL.M. Eur. bietet im Bereich Zeugniskorrektur Rechtsberatung und Vertretung im Umkreis von Oberkirch
aus 84 Bewertungen Ich war mehr als zufrieden wie ich in dem Versicherungsrecht von Frau von Schonaich vertreten wurde. Jederzeit wieder … (14.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Hartmann
sehr gut
Rechtsanwalt Markus Hartmann
Rechtsanwälte Hartmann Abel Zimmer Partnerschaftsgesellschaft mbB, Gaswerkstraße 5b, 77652 Offenburg 6869.0880297235 km
Erfahren, kompetent und durchsetzungsstark!
Fachanwalt Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Hartmann - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Zeugniskorrektur
aus 34 Bewertungen Leicht verständliche Rechtsauskunft für Straßenverkehrsvergehen vor 2024 in der Schweiz. Vielen Dank 🙏🏼 (13.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anita Einhart
sehr gut
Rechtsanwältin Anita Einhart
Anwaltskanzlei Einhart, Litzelbach 16, 77656 Offenburg 6872.7334816679 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Anita Einhart ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Zeugniskorrektur
aus 47 Bewertungen In Sachen sorgerecht und Scheidung wurden wir super beraten. Nur zu empfehlen! (16.05.2024)

Fragen und Antworten

  • Zeugniskorrektur: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Zeugniskorrektur umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Zeugniskorrektur und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Zeugniskorrektur: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Zeugniskorrektur sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie finde ich den richtigen Anwalt in Oberkirch?
    Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt in Oberkirch. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Anwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Rechtsanwälte in Oberkirch zu einem bestimmten Rechtsgebiet oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Anwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Rechtsanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Anwalt in Oberkirch!
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.