2 Anwälte für Öffentliches Vergaberecht in der Nähe von Hamburg (30 km Umkreis)

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sehr gut
Rechtsanwalt und Notar Claudius Finkbeiner LL.M.
Finkbeiner & Druckenbrodt Rechtsanwälte PartGmbB, Am Casinopark 15, 21465 Wentorf bei Hamburg 6738.6024277283 km
Mit uns durch Krise und Konflikt!
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Vergaberecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Öffentliches Vergaberecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt und Notar Claudius Finkbeiner LL.M. im Umkreis von Hamburg
aus 23 Bewertungen Herr Finkbeiner hat schnell und auf den Punkt zu Gesellschaftsrechtlichen Themen im Bereich Geschäftsführung geholfen … (05.04.2024)
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Rechtsanwalt Joachim Walther
Kanzlei an der Kunsthalle, Glockengießerwall 19, 20095 Hamburg 6720.3364476805 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Familienrecht • Beamtenrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Vergaberecht • Schulrecht
Herr Rechtsanwalt Joachim Walther aus Hamburg ist Ihr Ansprechpartner für das Thema Öffentliches Vergaberecht

Rechtstipps zum Thema Öffentliches Vergaberecht von Anwälten aus Hamburg (30 km Umkreis)

Fragen und Antworten

  • Öffentliches Vergaberecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Öffentliches Vergaberecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Öffentliches Vergaberecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Öffentliches Vergaberecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Öffentliches Vergaberecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie finde ich den richtigen Anwalt in Hamburg?
    Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt in Hamburg. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Anwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Rechtsanwälte in Hamburg zu einem bestimmten Rechtsgebiet oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Anwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Rechtsanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Anwalt in Hamburg!
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.