27 Anwälte für Kartellamt in Nürnberg | Seite 2

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Profil-Bild Rechtsanwalt Walter Hippel
Rechtsanwalt Walter Hippel
Kanzlei Hippel, Äussere Bayreuther Str. 59, 90409 Nürnberg 7012.0991717199 km
Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Betreuungsrecht
Herr Rechtsanwalt Walter Hippel bietet Ihnen anwaltliche Vertretung in Nürnberg im Bereich Kartellamt
aus 9 Bewertungen Kompetente und sehr freundliche Beratung (17.11.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Maximilian Wittig
sehr gut
Rechtsanwalt Maximilian Wittig
Wittig Ünalp RechtsanwaltsGmbH, Südwestpark 67, 90449 Nürnberg 7009.341922243 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Maximilian Wittig in Nürnberg bietet Rat und Unterstützung im Bereich Kartellamt
aus 11 Bewertungen Schnelle Antwort ,sehr freundlich und verständnisvoll . Freue mich jetzt meinen Fall in guten Händen zu wissen. (30.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Weidner
sehr gut
Rechtsanwalt Sebastian Weidner
Weidner Rechtsanwalt, Kaiserstr. 23, 90403 Nürnberg 7011.6001131548 km
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Markenrecht • Wettbewerbsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Werkvertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Sebastian Weidner aus Nürnberg vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Kartellamt
aus 67 Bewertungen Sehr guten Vergleich erzielt (30.05.2024)

Rechtstipps zum Thema Kartellamt von Anwälten aus Nürnberg

Fragen und Antworten

  • Kartellamt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Kartellamt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Kartellamt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Kartellamt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Kartellamt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie finde ich den richtigen Anwalt in Nürnberg?
    Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt in Nürnberg. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Anwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Rechtsanwälte in Nürnberg zu einem bestimmten Rechtsgebiet oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Anwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Rechtsanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Anwalt in Nürnberg!
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.