2 Anwälte für Kündigungsschutzklage in Albstadt

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Profil-Bild Rechtsanwalt Diplom-Verwaltungswirt (FH) Martin Grießer
sehr gut
Rechtsanwalt Diplom-Verwaltungswirt (FH) Martin Grießer
Kanzlei Martin Grießer, Lindenstr. 43, 72461 Albstadt 6951.5389414175 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Kündigungsschutzklage steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Diplom-Verwaltungswirt (FH) Martin Grießer aus Albstadt gerne zur Verfügung
aus 20 Bewertungen Ich bin mit Herrn Grießer äußerst zufrieden! Dank seiner Hilfe konnte ich meine Erwerbsminderungsrente durchsetzen! … (25.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Bott
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Bott
Kanzlei Martin Bott, Rathausplatz 2, 72461 Albstadt 6951.7261433068 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Kündigungsschutzklage hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Martin Bott aus Albstadt
aus 11 Bewertungen Sehr zuverlasigig und schnell (22.03.2024)

Fragen und Antworten

  • Kündigungsschutzklage: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Kündigungsschutzklage sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Kündigungsschutzklage: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Kündigungsschutzklage umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Kündigungsschutzklage und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie finde ich den richtigen Anwalt in Albstadt?
    Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt in Albstadt. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Anwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Rechtsanwälte in Albstadt zu einem bestimmten Rechtsgebiet oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Anwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Rechtsanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Anwalt in Albstadt!
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.