3 Anwälte für Verleumdung in Buxtehude

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Kai Fischer
sehr gut
Kanzlei Kai Fischer, Brüningstr. 27, 21614 Buxtehude 6706.5096459865 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Kai Fischer in Buxtehude bietet Rat und Unterstützung im Bereich Verleumdung
aus 25 Bewertungen Herr Dr. Fischer war stets erreich- und ansprechbar. Ich fühlte mich immer bestens aufgehoben und vertreten. Vielen … (05.12.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Lars Zimmermann
sehr gut
Rechtsanwalt Lars Zimmermann
Kanzlei Hünnemeyer & Zimmermann in Bürogemeinschaft, Bahnhofstr. 39, 21614 Buxtehude 6706.6681315408 km
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Lars Zimmermann in Buxtehude bietet Rat und Unterstützung im Bereich Verleumdung
aus 145 Bewertungen Ich habe Herr Zimmermann jetzt schon seit 10 Jahre als Anwalt und bin mehr als zufrieden (22.11.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Burkhard J. Böttcher
Rechtsanwalt Burkhard J. Böttcher
Kanzlei Burkhard J. Böttcher, Zwischen den Brücken 3, 21614 Buxtehude 6706.9843357023 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Burkhard J. Böttcher vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Verleumdung vor Ort in Buxtehude

Fragen und Antworten

  • Verleumdung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Verleumdung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Verleumdung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Verleumdung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Verleumdung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie finde ich den richtigen Anwalt in Buxtehude?
    Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt in Buxtehude. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Anwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Rechtsanwälte in Buxtehude zu einem bestimmten Rechtsgebiet oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Anwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Rechtsanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Anwalt in Buxtehude!
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.