3 Anwälte für Staatsorganisationsrecht in Frankfurt am Main
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Guski • Such Rechtsanwälte,
Hanauer Landstr. 155-157, 60314 Frankfurt am Main
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Freundlich, Professionell, Auf Ihrer Seite
Strafrecht • Arbeitsrecht • Verfassungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Erbrecht • Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Maximilian Hohmann Mag. jur. in Frankfurt am Main bietet Rat und Unterstützung im Bereich Staatsorganisationsrecht
(25.11.2024)
Mit Rechtsanwalt M. Hohmann kann man mehr als zufrie-
den sein.Er ist ein Anwalt,wie man ihn nicht besser finden …
Wallasch & Gärtner Rechtsanwälte + Fachanwälte für Strafrecht,
Fichardstraße 30, 60322 Frankfurt am Main
6544.662669706 km
Fachanwalt Strafrecht • Steuerrecht • Verfassungsrecht
Herr Fachanwalt für Strafrecht Oliver Wallasch aus Frankfurt am Main vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Staatsorganisationsrecht
CARSTENSEN Wirtschaftsrecht,
Münchener Straße 12, 60329 Frankfurt am Main
6544.8062740305 km
externe Datenschutzbeauftragte // Bundesweite Beratung im Baurecht, Datenschutz, Denkmalschutz, Kommunalrecht, Informationsfreiheit, Umweltrecht, Vertragsgestaltung, Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Wirtschaftsrecht • Datenschutzrecht • Verfassungsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Staatsorganisationsrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Angela Carstensen aus Frankfurt am Main
Frau Carstensen hat sich immer regelmäßig gemeldet und uns über den aktuellen Status Ihrer Arbeit informiert. Ich …
(10.07.2024)
aus 19 Bewertungen
Fragen und Antworten
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Staatsorganisationsrecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Staatsorganisationsrecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Staatsorganisationsrecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Staatsorganisationsrecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Staatsorganisationsrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Wie finde ich den richtigen Anwalt in Frankfurt am Main?
Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt in Frankfurt am Main. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Anwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Rechtsanwälte in Frankfurt am Main zu einem bestimmten Rechtsgebiet oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Anwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Rechtsanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Anwalt in Frankfurt am Main! -
Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:- Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
- Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
- Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
- Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
- Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
- Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
- Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
- Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.