3 Anwälte für Erbauseinandersetzung in Gera

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Profil-Bild Rechtsanwalt Heiko Resch
Rechtsanwalt Heiko Resch
DR. ZWANZIGER & COLLEGEN GbR, Humboldtstraße 14, 07545 Gera 6991.2020059217 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Heiko Resch - Ihr juristischer Beistand im Bereich Erbauseinandersetzung
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Kindermann
sehr gut
Anwaltskanzlei Kindermann, Zabelstr. 14, 07545 Gera 6990.8441106267 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Peter Kindermann - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbauseinandersetzung
aus 11 Bewertungen H. Kindermann hat uns sehr gut und kompetent und sachlich in einer Straftechtsangelegenheit betreut und vertreten. (01.08.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Bernd Birner
Rechtsanwaltskanzlei Dirk Birner, Talstr. 25, 07545 Gera 6991.3682818335 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Dirk Bernd Birner - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbauseinandersetzung
aus 9 Bewertungen Schneller Termin, sehr gute und ehrliche Beratung. (20.10.2023)

Fragen und Antworten

  • Erbauseinandersetzung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Erbauseinandersetzung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Erbauseinandersetzung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Erbauseinandersetzung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Erbauseinandersetzung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie finde ich den richtigen Anwalt in Gera?
    Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt in Gera. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Anwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Rechtsanwälte in Gera zu einem bestimmten Rechtsgebiet oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Anwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Rechtsanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Anwalt in Gera!
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.