75 Anwälte für Schuldanerkenntnis in der Nähe von Idar-Oberstein (50 km Umkreis) | Seite 4

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Profil-Bild Rechtsanwalt Vincent Wagner
sehr gut
Rechtsanwalt Vincent Wagner
Rechtsanwälte Wagner & Ames-Wagner, Parkstraße 31, 66606 Sankt Wendel 6766.0836817715 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Familienrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Vincent Wagner bietet im Bereich Schuldanerkenntnis Rechtsberatung und Vertretung im Umkreis von Idar-Oberstein
aus 16 Bewertungen Sehr gute Beratung, viel Zeit für das Anliegen genommen, hier sind sie sehr gut aufgehoben. (08.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Laura Winter
Rechtsanwältin Laura Winter
Rechtsanwälte Allmang, Erbacher & Gilles PartGmbB, Eisenbahnstr. 73, 67655 Kaiserslautern 6805.7568462054 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Laura Winter – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Schuldanerkenntnis im Umkreis von Idar-Oberstein
(15.11.2023) Frau Winter hat einen KFZ-Schaden schnell und unkompliziert für mich gelöst. Sehr angenehme Zusammenarbeit
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Müller
Rechtsanwalt Stefan Müller
Fried & Müller Rechtsanwälte, Unterer Markt 5, 66538 Neunkirchen 6772.84535152 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Müller ist im Umkreis von Idar-Oberstein Ihr Ansprechpartner zum Thema Schuldanerkenntnis
(29.08.2019) Rechtsanwalt Müller bietet eine durch und durch zielführende, kompetente Rechtsberatung an und überzeugt mit seiner …

Fragen und Antworten

  • Schuldanerkenntnis: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Schuldanerkenntnis sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Schuldanerkenntnis: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Schuldanerkenntnis umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Schuldanerkenntnis und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie finde ich den richtigen Anwalt in Idar-Oberstein?
    Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt in Idar-Oberstein. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Anwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Rechtsanwälte in Idar-Oberstein zu einem bestimmten Rechtsgebiet oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Anwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Rechtsanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Anwalt in Idar-Oberstein!
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.