2 Anwälte für Wiedergutmachung in Marl

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Profil-Bild Rechtsanwalt André Sämann
sehr gut
Rechtsanwalt André Sämann
Rechtsanwälte Reddemann, Huthoff, Sämann und Partner, Herzlia-Allee 105, 45770 Marl 6374.0772657196 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedergutmachung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt André Sämann aus Marl gerne zur Verfügung
aus 36 Bewertungen Ich habe mit Herrm Sämann einen sehr guten Anwalt erhalten,der mein Anliegen zu meiner größten Zufriedenheit erfüllt … (05.12.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gunnar Steinbeißer
sehr gut
Anwaltskanzlei Piechnick & Steinbeißer, Barkhausstraße 59a, 45770 Marl 6372.8515073691 km
Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Kaufrecht • Werkvertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Wiedergutmachung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Gunnar Steinbeißer aus Marl
aus 11 Bewertungen Wir sind schon seit sehr vielen Jahren in der Kanzlei Wir brauchten Ihn schon oft bei verschiedenen Sachen Er sagt … (09.04.2024)

Rechtstipps zum Thema Wiedergutmachung von Anwälten aus Marl

Fragen und Antworten

  • Wiedergutmachung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Wiedergutmachung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Wiedergutmachung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wiedergutmachung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Wiedergutmachung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie finde ich den richtigen Anwalt in Marl?
    Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt in Marl. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Anwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Rechtsanwälte in Marl zu einem bestimmten Rechtsgebiet oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Anwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Rechtsanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Anwalt in Marl!
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.