3 Anwälte für Private Equity in der Nähe von Neuruppin (50 km Umkreis)

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Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg von Freymann
Rechtsanwalt Jörg von Freymann
Rechtsanwälte von Freymann, Feldmannstr. 14, 16816 Neuruppin 6917.3816969101 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Versicherungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zivilrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Private Equity bietet Herr Rechtsanwalt Jörg von Freymann
(21.03.2021) sehr positiv
Profil-Bild Rechtsanwältin Anna Zajac
sehr gut
Rechtsanwältin Anna Zajac
Witt Rechtsanwälte PartGmbB, Berliner Str. 119-125, 16515 Oranienburg 6953.128563808 km
Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht
Frau Rechtsanwältin Anna Zajac vertritt Sie im Umkreis von Neuruppin anwaltlich kompetent im Bereich Private Equity
aus 12 Bewertungen Sehr schnelle und unkomplizierte Bearbeitung eines Clerical Medical Vertrages mit sehr gutem finanziellen Ergebnis. … (08.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ursula Müller
Rechtsanwältin Ursula Müller
Kanzlei Ursula Müller, Hamburger Str. 5, 14641 Wustermark 6946.6055313237 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Recht rund ums Tier • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Ursula Müller ist im Umkreis von Neuruppin Ihr kompetenter Partner vor Ort im Bereich Private Equity
(08.12.2018) Sie hat mich sehr gut Beraten und war sehr freundlich.

Fragen und Antworten

  • Private Equity: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Private Equity umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Private Equity und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Private Equity: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Private Equity sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie finde ich den richtigen Anwalt in Neuruppin?
    Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt in Neuruppin. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Anwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Rechtsanwälte in Neuruppin zu einem bestimmten Rechtsgebiet oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Anwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Rechtsanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Anwalt in Neuruppin!
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.