75 Anwälte für Enterbung in der Nähe von Riesa (50 km Umkreis) | Seite 4

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Profil-Bild Rechtsanwältin Cathrin Dürichen
sehr gut
Rechtsanwältin Cathrin Dürichen
Rechtsanwaltskanzlei Duerichen, Gerbergasse 4, 01662 Meißen 7057.7792562102 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Erbrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Cathrin Dürichen ist Ihr kompetenter Partner im Umkreis von Riesa für Rechtsfragen rund um das Thema Enterbung
aus 14 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Cathrin Dürichen hat mich äußerst kompetent und professionell in einer erbrechtlichen … (25.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Borchardt
sehr gut
Kanzlei Thomas Borchardt, Dresdner Str. 42, 01156 Dresden 7071.9368271097 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Thomas Borchardt für Rechtsfragen rund um den Bereich Enterbung
aus 47 Bewertungen Ich wurde sehr kompetent und schnell unterstützt, um ein positives Ergebnis zu erreichen. Herr RA Borchardt ist nun … (10.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Schulze-Wechsungen
Rechtsanwalt Oliver Schulze-Wechsungen, Kranoldstr. 12, 04838 Eilenburg 6991.2275586398 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Oliver Schulze-Wechsungen hilft Ihnen im Umkreis von Riesa anwaltlich kompetent im Bereich Enterbung

Rechtstipps zum Thema Enterbung von Anwälten aus Riesa (50 km Umkreis)

Fragen und Antworten

  • Enterbung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Enterbung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Enterbung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Enterbung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Enterbung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie finde ich den richtigen Anwalt in Riesa?
    Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt in Riesa. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Anwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Rechtsanwälte in Riesa zu einem bestimmten Rechtsgebiet oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Anwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Rechtsanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Anwalt in Riesa!
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.