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FP

von F. P. am 01.12.2022 um 11:40 Uhr

Rückabwicklung Kaufvertrag
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Wegener hat sich in unserem Erstgespräch alles sehr ausführlich erklären lassen und mit ruhe und zeit alles aufgenommen. Über alle weiteren Schritte wurde ich zeitgleich auf dem laufenden gehalten. Bis am Ende eine von mir gewünschte Lösung umgesetzt werden konnte. Ganz klare empfehlung für jeden, der Rechtsbeistand benötig.!!
DL

von D. L. am 01.07.2022 um 13:27 Uhr

Sehr Freundlich und Sach kompetent
Allgemeine Rechtsberatung
Freundlicher und Angenehmer Zuhörer! Fach Kompetent und zu Einhundert Prozent bei Ihnen!
SS

von S. S. am 21.03.2022 um 13:26 Uhr

Arbeitszeugnis: Arbeitgeber gibt nach erstem Schreiben durch RA auf!
Arbeitsrecht
Leider nach kurzer Zeit mit RA Wegener gleich der zweite Fall: Dieses Mal ging es um das Arbeitszeugnis meines Sohnes. Nachdem dieser sehr kurzfristig eine große Versicherung mit einem Aufhebungsvertrag auf eigenen Wunsch verlassen wollte, kam ein Arbeitszeugnis mit der Note 4 und teilweise noch schlechter. Obwohl vorher mit zwei Arbeitszeugnissen des selber Arbeitgebers Zeugnisse in den letzten Jahren mit der Note 1-2 erstellt wurde. Das übersandte Arbeitszeugnis ging über den tatsächlichen Zeitraum von zwei Wochen (da ein neuer Vorgesetzter die Abteilung übernommen hatte). Beide anderen Arbeitszeugnisse erstreckten sich vorher über 3 Jahre und 5 Monate. Vor der Einschaltung eines Rechtsanwaltes haben wir in mehreren Telefonaten mit dem Arbeitgeber versucht, eine gütliche Einigung zu finden. Da es dem Arbeitgeber allerdings „gestunken“ hat (neuer Chef), dass mein Sohn die Firma schnellstmöglich verlassen wollte, war dieser in keiner Weise bereit, das Arbeitszeugnis zu korrigieren. Nachdem Herr RA Wegener dem Arbeitgeber mit genauen Textänderungen für das fehlerhafte Zeugnis einen einzigen Brief übersandte, kam dieses wortwörtlich genau wie gewünscht zurück. Besser geht es nicht! Vielen Dank nochmals an dieser Stelle für die überaus professionelle Hilfe!
ML

von M. L. am 10.03.2022 um 13:05 Uhr

Reiserücktritt 2019 durch Corona
Forderungseinzug & Inkassorecht
Meine Freundin E.K. & ich hatten 2018 einen Urlaub gebucht. Dann kam Corona, wodurch uns die Reise nicht erlaubt war. Alles wurde storniert. Es war nicht unser Verschulden. Als es hieß das alle ihr Geld zurück bekommen würden wollten wir diesem auch nachgehen. Bei uns tat sich nichts obwohl es nicht unser Verschulden war. Da uns das Reisebüro immer abgewimmelt bzw. Der Reiseveranstalter keinen mucks von sich gegeben hat, ist meine Freundin E.K. Auf den Anwalt Volker Wegener aufmerksam geworden. Dieser hatte für uns die offene Summe gefordert. Nach einem hin und her durch den Veranstalter und mehreren Teilzahlungen (um uns zu besänftigen) so wie Androhung einer Gerichtsverhandlung haben wir diesen Fall positiv abgeschlossen. Wir haben unsre Reisekosten zurück bekommen!!! Vielen Dank für Ihre Mühe!!
EK

von E. K. am 10.03.2022 um 13:03 Uhr

Sehr kompetente Anwalt
Allgemeine Rechtsberatung
Ein sehr guter Anwalt der meine Angelegenheit in kurze Zeit gezielt gelöst hat nochmal ein herzliches Dankeschön, er ist sehr Zuvorkommend, sehr zuverlässig löst die Fälle effizient und gezielt zum richtigen Zeitpunkt sehr kompetent 100% empfehlenswert
SS

von S. S. am 13.02.2022 um 11:11 Uhr

Chaotischen Mietrechtsfall mit Bravour gelöst
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Der Fall: Unser gewerblicher Mieter (GmbH) hatte uns mündlich eröffnet, dass er die Miete ab sofort nicht mehr zahlen könne und deshalb in den nächsten zwei Wochen auszieht. Er hätte auch schon einen neuen Mietvertrag. Wir haben dann gefragt, ob wir Bilder für die Neuvermietung im jetzigen möblierten Zustand machen könnten. Daraufhin hat der Mieter diese Bilder mit seinem Handy in unserem Beisein selbst fotografiert und uns sofort per WhatsApp gesendet. Am selben Tag lag dann eine fristlose Kündigung des Mieters im Briefkasten.

Innerhalb von wenigen Tagen hatten wir die Räume neu vermietet. Nach Abschluss des neuen Mietvertrages zog allerdings der alte Mieter seine fristlose Kündigung zurück, weil sie seiner Meinung nach nicht gültig war und er finde im Übrigen kein neues Objekt. Seinen neuen gültigen Mietvertrag hat er mit Aufhebungsvertrag wieder aufgehoben (völlig unverständlich!). Da er dann nicht ausziehen wollte, stand eine Räumungsklage im Raum. Zugleich hätte der neue Mieter Schadensansprüche an uns stellen können.

Ab jetzt kam Herr Rechtsanwalt Wegener ins Spiel. Nach der ersten Aufforderung zur rechtzeitigen Räumung kam vom Gegenanwalt ein Brief. Herr Wegener fackelte nicht lange und nahm telefonisch Kontakt zum Gegenanwalt auf. Er machte ihm kollegial deutlich, dass er hiermit nicht durchkäme und auf seinen Mandanten nur noch viel mehr Kosten zukämen. Daraufhin redete der Gegenanwalt mit seinem bis dahin sehr uneinsichtigen Mandanten und machte ihm die Rechtslage klar. Das ganze „Spielchen“ gingen dann über zwei Wochen mehrmals schriftlich und mündlich hin und her. Wir als Vermieter hielten uns völlig raus und hatten damit auch keinen Stress.

Innerhalb von drei Wochen war der Fall erledigt. Der Mieter zog ohne Räumungsklage rechtzeitig aus und hat sogar die Miete noch bezahlt. Die Räume wurden neu gestrichen übergeben - dies wollte der Mieter zunächst verweigern, obwohl dies im gewerblichen Mietvertrag eindeutig geregelt war. Aber dank des raschen und unermüdlichen Einsatzes von Rechtsanwalt Wegener ging auch das reibungslos über die Bühne. Besser kann es nicht laufen. Nochmals vielen Dank! Ohne Sie hätte das ganz sicher niemals funktioniert.
Fam. Schönlein
AA

von A. A. am 25.01.2022 um 19:43 Uhr

Unterlassungsklage vor Gericht erfolgreich abgewiesen
Allgemeine Rechtsberatung
Diesen Anwalt betrachte ich als einen Glücksfall.
Der Erfolg allein würde die höchste Bewertung rechtfertigen – schließlich ist er der schlüs­sige Be­weis für hervorragende fachliche Kompetenz und überzeugendes Auf­tre­ten vor Gericht.
Gleichermaßen beeindruckt mich die Arbeitsweise von Herrn Wegener: Sym­pathisch-unbüro­kra­tisch, stets im freundlichen Austausch mit dem Klien­ten, beant­wor­tet und kommentiert er ne­ben­bei (z.T. umfangreich) alle auftretenden Fragen.
Ich hatte permanent das gute Gefühl, mich auf seine Expertise vollkommen verlassen zu kön­nen.
SB

von S. B. am 09.09.2021 um 15:43 Uhr

Strahlender Stern am Anwaltshimmel
Allgemeine Rechtsberatung
Wer das Glück hat, von Volker Wegener als Anwalt rechtlich beraten und vertreten zu werden, wird erleben, was heutzutage sehr selten geworden ist: Eine sehr hohe fachliche Kompetenz, kluges strategisches Vorgehen, und das alles sehr respektvoll, auf Augenhöhe, freundlich, unkompliziert und sympathisch. Sehr zu empfehlen!
KK

von K. K. am 17.08.2021 um 21:32 Uhr

Mister 100%
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Wegener betreut mich und meine Familie schon seit mehreren Jahren . Er hat stets eine angarschierte und bedingungslose Herangehensweise um das beste für den Mandanten herauszuholen. Er ist zu100% weiterzuempfehlen wenn man einen Rechtsbeistand benötigt.
SG

von S. G. am 04.08.2021 um 10:14 Uhr

Verkehrsunfall
Verkehrsrecht
Herr Wegener hat mich fachlich kompetent, zielstrebig und in allen Angelegenheiten sehr gewissenhaft vertreten. Kann ich nur sehr gerne weiter empfehlen.
Von S.G.