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CB

von C. B. am 24.11.2016 um 10:36 Uhr

Prüfung und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus Unfallereignis
Verkehrsrecht
Immer wieder gerne, bin begeistert!
Besonderheit bei meinem Fall war, dass fraglich war, ob das Fahrzeug des Unfallverursachers (Kurzzeitkennzeichen, alkoholisiert) überhaupt versichert war.

Dank des "Drucks" von Herrn Rechtsanwalt Marquardt gegenüber dem gegnerischen Haftpflichtversicherer konnten die Ansprüche dann doch zeitnah und vollständig durchgesetzt werden.

Auch zukünftig werde ich mich bei Rechtsfragen an Herrn Rechtsanwalt Marquardt wenden.
Wir freuen uns, dass Sie mit unserer Tätigkeit zufrieden waren und stehen Ihnen selbstverständlich gerne auch zukünftig - auch im Verkehrsrecht bzw. Unfallrecht - mit Rat und Tat zur Seite.
Wir bedanken uns für Ihre freundliche Bewertung.
Mit den besten Grüßen aus Ebelsbach
Willy Marquardt
Rechtsanwalt