Bewertungen von Wolfgang Benedikt-Jansen

4,8
Sehr gut
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Rechtsanwalt bewerten

Bewertungen

YA

von Y. A. am 13.02.2021 um 20:41 Uhr

Der beste Anwalt auf der ganzen Welt !
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Vielen lieben Dank für die so schnelle Hilfe.
Zügig und zuverlässig wurden meine Angelegenheiten und Fragen bearbeitet und beantwortet.
Ganz besonders zu empfehlen!
Herzlichen Dank liebe Mandantin für die sehr freundliche und euphorische Bewertung.

Meiner Erfahrung nach gibt es allerdings immer jemanden, der besser ist, als man selbst und das gilt für alle:).

Um das Besten-Urteil auf der Basis von Fakten fällen zu können, müsste man die Leistungen aller Anwälte der Welt kennen, ein aussichtsloses Unterfangen, selbst wenn man es auf Deutschland beschränken würde.

Aber Ihr nettes Anliegen habe ich verstanden und darüber freue ich mich natürlich.
TK

von T. K. am 18.01.2021 um 10:15 Uhr

Freundliche, kompetente, kostenlose Auskunft
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Benedikt Jansen hat meine Anfrage zur rechtswidrig erhobenen Servicepauschale der Debeka Bausparkasse sehr verständlich, mit Hinweisen über das weitere Vorgehen beantwortet. Dieser Anwalt verdient Vertrauen. Vielen Dank.
T. K.
Herzlichen Dank!
DS

von D. S. am 14.01.2021 um 18:12 Uhr

Sonderkündigungsrecht des Anwaltmandats, Rechtschutzversicherung
Allgemeine Rechtsberatung
RA Herr Benedikt-Jansen hatte mich in einer kostenlosen Ersteinschätzung telefonisch zum Thema Sonderkündigungsrecht des Anwaltmandats und Rechtschutzversicherung beraten. Er nahm sich wirklich Zeit und war engagiert meine spontanen Fragen zu beantworten, was auch größtenteils sehr gut und zufriedenstellend gelang. Zudem hinterließ er bei mir einen vertrauenvollen und ehrlichen Eindruck.
Außerordentlich positiv finde ich auch, dass es noch Anwälte wie Herrn Benedikt-Jansen gibt, die eine kostenlose Ersteinschätzung anbieten und nicht nur drauf aus sind, einem wegen zwei, drei kurzen Fragen eine u.U. kostspielige Erstberatung aufzuzwingen. Wäre schön, wenn es mehr solcher Rechtsanwälte gäbe.
Ich empfehle ihn deshalb hier sehr gern weiter und würde ihn bei einem Fall in seinem Rechtsbereich sicher mit einer Mandatsbeauftragung in Erwägung ziehen.
Herzlichen Dank für die freundliche Bewertung.
LV

von L. V. am 29.11.2020 um 09:55 Uhr

Auskunft
Allgemeine Rechtsberatung
Habe die Auskunft kurzfrsitg und qualifiziert erhalteni
CK

von C. K. am 18.11.2020 um 13:06 Uhr

S-Prämiensparen
Allgemeine Rechtsberatung
Kompetente Beratung
BA

von B. A. am 13.11.2020 um 03:19 Uhr

Mein Anwalt seit 20 Jahren
Allgemeine Rechtsberatung
Ich habe mit Herrn Benedikt-Jansen mehrere zivil - als auch strafrechrliche Verfahren , sowie meine komplette Scheidung durchlaufen. Vielen Dank für die tolle Arbeit mit Ergebnissen, die sehr in meinen Sinnen lagen.
B.A.
Danke. Zufriedene Mandanten sind eine Freude für einen Anwalt.
MR

von M. R. am 13.10.2020 um 15:21 Uhr

Kompetente Beratung
Mediation
Herr Benedikt-Jansen hat sehr schnell unser Anliegen erfasst und sachgerechte Lösungsmöglichkeiten kompetent genannt. Wir können diese Anwaltskanzlei sehr empfehlen.
Herzlichen Dank. Gerne berate ich Sie bei entsprechendem Bedarf weiter.
KB

von K. B. am 08.10.2020 um 21:04 Uhr

Danke für die schnelle Beratung!
Allgemeine Rechtsberatung
Danke für die schnelle und herzliche Beratung!
Ich bin froh einen Anwalt wie Herrn Benedikt-Jansen zu haben und kann ihn deshalb nur empfehlen!
Danke für die nette Bewertung. Zufriedene Mandanten sind die Basis für nachhaltiges Anwaltsglück:)
GP

von G. P. am 07.10.2020 um 10:59 Uhr

Bankrecht
Allgemeine Rechtsberatung
Sehr schnelle und ausführliche Antwort Gerne wieder
Herzlichen Dank! Gerne!
MD

von M. D. am 24.08.2020 um 09:18 Uhr

Sparkasse verlangt Erbschein
Allgemeine Rechtsberatung
Schnelle Rückantwort, mit der Bitte um ein persönliches Gespräch. Habe ich aber nicht geführt, da die Bank laut ihren AGBs, dies wohl so verlangen kann.
Guten Tag, eine Klausel in Banken-AGB, die den Kunden verpflichtet, sein Erbrecht über einen Erbschein nachzuweisen, ist nach der Rechtsprechung des BGH unwirksam. Die Bank kann nur unter besonderen Voraussetzungen die Vorlage eines Erbscheines verlangen. Mfg Wolfgang Benedikt-Jansen