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Ihr Fachanwalt für Strafrecht
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- Versicherungsrecht
Über mich
Persönliches Engagement für Ihr Recht.
Herr Rechtsanwalt Kleßinger verfügt über mehr als zehn Jahre Erfahrung im Anwaltsberuf und leistet Ihnen in den unten genannten Rechtsbereichen sachkundige Beratung sowie umfassende Vertretung. In außergerichtlichen Auseinandersetzungen oder vor Gericht setzt er sich für Ihre Rechte und Interessen ein und verhilft Ihnen zur bestmöglichen Lösung für jeden Fall.
Herr Kleßinger studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München und absolvierte das Referendariat ebenfalls in München. Daneben war er außerdem bei verschiedenen örtlichen Kanzleien tätig, später als juristischer Mitarbeiter beim ADAC. Er wurde im Jahr 2007 als Rechtsanwalt zugelassen und war danach in einer Landshuter sowie einer Neuburger Kanzlei aktiv, bevor er 2017 schließlich die eigene Kanzlei in Neuburg an der Donau gründete. Seit 2012 führt er den Fachanwaltstitel für Verkehrsrecht, seit 2017 außerdem den für Strafrecht.
Arbeitsrecht
Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber gehören zu meinen Mandanten, wenn es um die Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen, Dienstverträgen oder Tarifverträgen geht. Auch im Falle einer Abmahnung stehe ich Ihnen mit meinem profunden Fachwissen gerne zur Seite. Darüber hinaus übernehme ich die Erstellung und Prüfung von Arbeitszeugnissen und vertrete Arbeitnehmer oder Arbeitgeber im Falle einer Kündigungsschutzklage.
Strafrecht
Wenn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet wurde, kann jedes Zögern und jede unüberlegte Handlung gegenüber den Ermittlungsbehörden Ihre Lage unwiederbringlich verschlechtern. Daher sollten Sie schnellstens einen qualifizierten Strafverteidiger beauftragen. Nach Einsichtnahme in die Ermittlungsakte entwickle ich die passende Verteidigungsstrategie für Ihren Fall und vertrete Ihre Interessen effektiv gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft sowie vor Gericht. Mit Kompetenz, Erfahrung und Durchsetzungsstärke wahre ich Ihre Rechte in allen Phasen eines Strafverfahrens. Zudem stehe ich auch Inhaftierten bei, wenn es um Themen wie eine Haftbeschwerde oder einen Hafturlaub geht.
Erbrecht
Generell ist jeder Erblasser in seiner Entscheidung, wem er etwas zuwenden möchte, vollkommen frei. Zugunsten gewisser Personen wie Kinder, Enkelkinder, Eltern oder Ehegatten existiert jedoch ein Pflichtteilsrecht. Ich berate Sie umfassend zur Abfassung von Testamenten und Erbverträgen oder kläre in Ihrem Auftrag alle aufkommenden Rechtsfragen im Zusammenhang mit letztwilligen Verfügungen. Darüber hinaus können Sie auch im Erbfall auf mich zählen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es z. B. um die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen oder die Ausschlagung eines überschuldeten Nachlasses geht.
Verkehrsrecht
Sie wurden in einen Verkehrsunfall verwickelt? Das Auto, das Sie gekauft oder geleast haben, entspricht nun doch nicht Ihren Vorstellungen? Ich übernehme für Sie gerne die Schadensregulierung nach einem Autounfall und mache Ihre entstandenen Ansprüche aus einem Autokauf oder Fahrzeugleasing geltend. Außerdem wahre ich Ihre Rechte im Bußgeldverfahren, falls Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben und nun nicht wissen, wie Sie reagieren sollen. Gerne sichere ich Ihre Interessen, wenn Ihnen Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg, ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis drohen. Aber auch wenn gegen Sie Ermittlungen wegen einer Verkehrsstraftat angestrengt werden, ist versierte fachanwaltliche Unterstützung nötig.
Zivilrecht
Auf dem Gebiet des Zivilrechts beantworte ich Ihnen Ihre offenen Fragen rund um das Thema Kaufvertrag, Werkvertrag oder Verbraucherrecht. Ich prüfe Ihren Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag, vertrete Sie im Rahmen der Anfechtung von Kaufverträgen oder unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihrer Gewährleistungsansprüche.
Baurecht & Architektenrecht
Ein weiterer Interessenschwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit besteht im Baurecht & Architektenrecht. Ich unterstütze Sie nicht nur bei der Erstellung und der Überprüfung von Bauverträgen, Werkverträgen und Architektenverträgen, sondern auch bei der Schlichtung von Konflikten, die gegebenenfalls bei der Bauabnahme, der Baugenehmigung oder auch im Zuge der Feststellung von Baumängeln aufgetreten sind. Außerdem stehe ich Ihnen mit viel Engagement und Sachverstand bei der Geltendmachung von Ihnen zustehenden Ansprüchen vor Gericht zur Seite.
Versicherungsrecht
Egal, ob Sie aus Versehen ein Auto angefahren haben oder Ihr Kind das Fenster zerschossen hat, die meisten Sachschäden entstehen nicht aus böswilliger Absicht, sondern versehentlich. Streitfälle können sich im Alltag sehr unterschiedliche ergeben, die nicht selten vor Gericht enden. Ich übernehme die Abwicklung von Haftpflichtversicherungsfällen sowie die Durchsetzung berechtigter Ansprüche gegenüber einem Unfallversicherer. Darüber hinaus stehe ich Ihnen auch bei Streitigkeiten im Hinblick auf die Renten- und Lebensversicherung, der Forderungsdurchsetzung gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung oder der Abwicklung gegenüber der Krankenversicherung kompetent beratend und vertretend zur Seite.
Wenden Sie sich gerne telefonisch, per E-Mail oder ganz einfach und direkt über das anwalt.de-Profil an mich. Ich nehme mir Zeit für Sie, prüfe die rechtlichen Gegebenheiten detailliert und biete Ihnen eine zügige Einschätzung der Chancen und Risiken in Ihrem individuellen Fall. Erste Informationen können Sie sich jederzeit – kostenfrei und unverbindlich – über meine Rechtstipps einholen. Von meiner Erfahrung und Kompetenz können Sie sich ebenfalls unter dem Menüpunkt „Bewertungen“ überzeugen.
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von A. S. am 22.02.2025 um 12:09 Uhr
von C. B. am 21.09.2024 um 18:51 Uhr
von C. R. am 10.10.2023 um 07:11 Uhr
Rechtstipps 1

Die Staatsanwaltschaft ist die zuständige Behörde, um Straftaten zu verfolgen. Wenn sie davon ausgeht, dass nur eine sehr geringe Schuld vorliegt und der oder die Täter(in) bisher noch keine Straftat…
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(Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 € zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.)

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