Rechtsanwältin Silke Wollburg


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Über mich
In meinen Büroräumen in Gelsenkirchen heiße ich Sie herzlich willkommen! Gerne berate ich Sie in den genannten Rechtsgebieten und erarbeite gemeinsam mit Ihnen passende Lösungen für Ihre Rechtsangelegenheiten. Profitieren Sie von über 20 Jahren Erfahrung sowie umfangreichem Fachwissen und überzeugen Sie sich von maßgeschneiderten, langfristig erfolgreichen Lösungen!
Sozialrecht
Sie haben Schwierigkeiten im Sozialrecht bei der Bewilligung von Leistungen der Pflegeversicherung (Pflegegrad) oder der Anerkennung eines Grades der Behinderung (GdB)? Dann wenden Sie sich vertrauensvoll an mich. Als Rechtsanwältin in Gelsenkirchen führe ich gemeinsam mit Ihnen das Widerspruchsverfahren und notfalls das Klageverfahren durch, um Ihren Belangen gerecht zu werden. Aber auch wenn das Arbeitsamt oder das Jobcenter Ihnen nicht die beantragten Leistungen nach SGB II (Hartz IV) oder SGB XII (Grundsicherung) bewilligt, helfe ich Ihnen gerne weiter. Nach einem Arbeitsunfall ist es wichtig, dass Sie sozial abgesichert sind. Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen die Berufsgenossenschaft, sei es beim Unfallgeld und bei der Unfallrente oder bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und Berufskrankheiten. Bei Schwierigkeiten mit der Krankenkasse, sei es bezüglich Ihrer Beiträge als freiwillig gesetzlich versichertes Mitglied oder bei Fragen des Krankengeldes sowie sonstiger Leistungen der Krankenkasse trete ich gerne für Ihre Interessen ein. Dies gilt auch bei der Beantragung von Erwerbsminderungsrente oder Altersrente.
Verwaltungsrecht
Ihr Anliegen betrifft das Verwaltungsrecht? Auch in diesem Bereich stehe ich Ihnen jederzeit gerne mit anwaltlichem Rat und Tat für eine individuelle Lösung Ihres Problems zur Seite. Sie haben bei einer Behörde einen Antrag gestellt, der abgelehnt wurde (z.B. eine Sondernutzungserlaubnis oder eine Gaststättenerlaubnis)? Die Behörde verlangt von Ihnen in einem Bescheid etwas, dem Sie nicht nachkommen möchten (z.B. Gewerbeuntersagung, Auflagen zum Gewerbebetrieb)? Gerne setze ich Ihre Interessen im Widerspruchsverfahren (soweit noch vorgesehen) und Klageverfahren durch. Wenn es besonders schnell gehen soll, führe ich für Sie zudem auch Verfahren des Eilrechtsschutzes vor dem Verwaltungsgericht.
Auch in beamtenrechtlichen Fragen bin ich die richtige Ansprechpartnerin, sei es im Hinblick auf Zurruhesetzung, Disziplinarverfahren, Versetzung, amtsangemessene Beschäftigung oder Einstellung und Beförderung. Gerade hierbei ist oftmals eine begleitende anwaltliche Beratung angezeigt, ohne dass dies schon von Beginn an nach außen treten muss. Als Ihre Rechtsanwältin in Gelsenkirchen verfüge ich über langjährige Erfahrungen im Beamtenrecht.
Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung
Niemand beschäftigt sich gerne im Vorfeld mit den Zeiten im Leben, in denen es nicht so rund läuft. Es ist aber wichtig, dass Sie für den Fall eines Falles vorgesorgt haben. Hierbei lauern viele Fallstricke. Lassen Sie sie von mir zu diesen Fragen beraten und sorgen Sie dafür, dass Ihre Entscheidungen rechtssicher niedergelegt werden Gerne erstelle ich auch nach individueller, ausführlicher Beratung die entsprechenden Schriftstücke für Sie und hinterlege diese beim Zentralen Vorsorgeregister.
Erbrecht
Die Errichtung eines Testaments will gut überlegt und vor allem rechtssicher ausgeführt sein. Immerhin geht es hier um Ihr hart erarbeitetes Vermögen. Ich bin bereits seit vielen Jahren schwerpunktmäßig im Erbrecht tätig und berate Sie umfassend zur Gestaltung Ihrer letztwilligen Verfügung. Gleichermaßen stehe ich Erben zur Verfügung, die sich in der Erbengemeinschaft durchsetzen müssen oder Pflichtteilansprüche geltend machen möchten.
Gewerbemietrecht und Wohnraummietrecht
Für mietrechtliche Belange bin ich Ihre ideale Ansprechpartnerin in Gelsenkirchen. In Fragen von Mietmängeln, Mieterhöhungen und Mietrückständen sowie in Kündigung von Mitverträgen und Räumung von Mieträumlichkeiten vertrete ich sowohl Mieter als auch Vermieter. Zögern Sie nicht, sich an mich zu wenden – schnell und effektiv helfe ich Ihnen, Ihr Problem langfristig erfolgreich zu lösen.
Beratungsvertrag
Sie suchen auch als kleineres Unternehmen eine ständige Ansprechpartnerin für Ihre rechtlichen Fragen und Probleme, können Sie aber einen "großen" Beratungsvertrag nicht leisten oder wollen sich nicht in so großem Umfang finanzielle binden. Ich biete Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihren Beratungsbedarf an, gleich ob Sie einen Handwerksbetrieb führen, einen Einzelhandelsbetrieb oder ein sonstiges Unternehmen. Schon ab 400 € pro Monat übernehme ich Ihre Beratung und außergerichtliche Vertretung für Sie, ohne dass Sie für jede neue Angelegenheit eine Anwaltsrechnung befürchten müssen. Sollten Sie Interesse an einem anwaltlichen Forderungseinzug haben, so biete ich auch hierüber Pauschalvereinbarungen an.
Verkehrsrecht
Hatten Sie einen Verkehrsunfall und benötigen Hilfe bei der Schadensregulierung oder der Korrespondenz mit der Versicherung? Im Verkehrsrecht übernehme ich die Geltendmachung bzw. Abwehr von Forderungen für Reparatur, Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall, die bei Sachschäden entstehen können. Aber auch bei der Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen können Sie sich auf mich verlassen.
Kaufrecht
In allen kaufrechtlichen Fragestellungen liefere ich Ihnen – entweder als Käufer oder Verkäufer – Rede und Antwort. Ich unterstütze Sie bei der maßgeschneiderten Erstellung und gewissenhaften Optimierung von Kaufverträgen und Leasingverträgen. Sollten überdies kaufrechtliche Streitigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer entstanden sein, stehe ich bei der Klärung gerne zur Verfügung. Außerdem erläutere ich Ihnen in einem persönlichen Gespräch alle rechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der Abwicklung von Kaufgeschäften im Online-Bereich. Zudem informiere ich Sie gerne zu kaufrechtlichen Themen, wie u. a. Reklamation, Garantie, Gewährleistung, Vertragsrücktritt oder auch Umtausch.
Arbeitsrecht
Recht und Rechtsprechung sind stets im Wandel – das gilt selbstverständlich auch für das Arbeitsrecht, individuell wie kollektiv. Die Rechte und Pflichten von (potenziellen) Arbeitnehmern und Arbeitgebern beginnen bereits im Bewerbungsprozess und reichen bis hin zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Zu rechtlichen Streitigkeiten kann es z. B. kommen, wenn die Bewerbung abgelehnt wird und der Verdacht auf Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) besteht, wenn sich unwirksame Klauseln im Arbeitsvertrag finden oder wenn das erhaltene Kündigungsschreiben unwirksam ist und gegebenenfalls eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden soll.
Als Rechtsanwältin helfe ich Ihnen gerne dabei weiter, Ihren individuellen Sachverhalt zu überprüfen und gemeinsam mit Ihnen eine passende Lösung herbeizuführen.
In einem der genannten Rechtsgebiete besteht Informations- und Beratungsbedarf? Setzen Sie sich mit mir per E-Mail, Telefon oder über das anwalt.de-Profil in Verbindung.
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