249 Anwälte für Abriss | Seite 11

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dennis Wiegard
sehr gut
Rechtsanwalt Dennis Wiegard
JASPER Rechtsanwälte, Alfredstraße 81, 45130 Essen 6652.120272617 km
Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Baurecht • Werkvertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zivilrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dennis Wiegard hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Abriss
aus 34 Bewertungen Schnelle Rückmeldung mit kompetenten Tipps, die für den Verlauf der weiteren Vorgehensweise hilfreich sind. Dankeschön. (20.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mathias Schliebe
sehr gut
Rechtsanwalt Mathias Schliebe
Dr. Köhler und Partner, Friedrichstraße 94, 10117 Berlin 6974.0827117026 km
Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Zivilrecht • Öffentliches Baurecht • Öffentliches Recht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Abriss hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Mathias Schliebe
aus 13 Bewertungen Absolut zuverlässiger, souveräner Kollege (30.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Shehbaz Khan
sehr gut
Kanzlei Shehbaz Khan, Münchener Str. 9, 60329 Frankfurt am Main 6825.6761046772 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Öffentliches Recht • Öffentliches Baurecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schulrecht • Migrationsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Shehbaz Khan vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Abriss
aus 20 Bewertungen The matter was related to job visa (type D) expiry and employer not allowing to join even with a contract in corona … (28.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ulrike Dorn
sehr gut
Advokatur Nord, II. Hüllenweg 20 b, 26676 Barßel 6608.2917972775 km
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Fachanwältin Agrarrecht • Beamtenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Recht rund ums Tier • Öffentliches Baurecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Ulrike Dorn hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Abriss
aus 19 Bewertungen Die Beratung und der gute Schriftverkehr mit dem Land M-V führte zu einem positiven Ergebnis für mich. Jederzeit wieder. (22.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nina Hamann-Herzog
Rechtsanwältin Nina Hamann-Herzog
BFS Rechtsanwälte Friedrich Schmucker Hamann-Herzog & Collegen, Lachener Str. 43, 67433 Neustadt an der Weinstraße 6835.0723692844 km
Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Verwaltungsrecht • Öffentliches Baurecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Abriss bietet Frau Rechtsanwältin Nina Hamann-Herzog
aus 8 Bewertungen Wir haben Frau Hammann-Herzog bezüglich Rechtsfragen während unseres Neubauprojektes sowie Problemen beim … (06.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Leuner
Rechtsanwalt Thomas Leuner
Kanzlei Thomas Leuner, Gipsstr. 3, 10119 Berlin 6974.2246329739 km
Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Öffentliches Baurecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Kaufrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Thomas Leuner vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Abriss
(02.03.2019) Habe die Antwort bekommen , die ich gebraucht habe.
Profil-Bild Rechtsanwalt Heiner Thalhofer
Rechtsanwalt Heiner Thalhofer
Kanzlei Heiner Thalhofer, Dr.-Gessler-Str. 16a, 93051 Regensburg 7098.7528572421 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Öffentliches Baurecht
Herr Rechtsanwalt Heiner Thalhofer im Bereich Abriss bietet Beratung und Vertretung
(03.10.2010) nette und kompetente Beratung auch noch nach der Scheidung, Hilfestellung zur PKH
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus L. Denzel
Rechtsanwalt Markus L. Denzel
Fachanwaltskanzlei Denzel, Magnusstrasse 10, 88427 Bad Schussenried 7005.1020475714 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Öffentliches Baurecht
Herr Rechtsanwalt Markus L. Denzel bietet Rat und Unterstützung im Bereich Abriss
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Christopher Scharnhop
Rechtsanwalt Dr. Christopher Scharnhop
Kanzlei | Scharnhop, Dahlenburger Landstr. 72, 21337 Lüneburg 6761.6720163005 km
Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Öffentliches Baurecht • Agrarrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Abriss beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Christopher Scharnhop
aus 8 Bewertungen Herr Dr. Scharnhop hat mich zügig angerufen und mir sehr verständlich den Sachverhalt erklärt. (09.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Abriss

Fragen und Antworten

  • Abriss: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Abriss sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Abriss: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Abriss umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Abriss und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Der Abriss ist das kontrollierte Zerstören und unter Umständen auch die Entsorgung von Bauwerken. Der Abriss spielt gerade im Baurecht eine große Rolle, kann aber nur unter strengen Voraussetzungen im Rahmen einer Abrissverfügung - das ist ein Verwaltungsakt - von der Baubehörde angeordnet werden: So muss eine Baugenehmigung fehlen, obwohl das Vorhaben eigentlich genehmigungspflichtig ist, sog. formelle Illegalität. Außerdem muss das Bauwerk gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstoßen, also z. B. nicht die nötigen Abstandflächen einhalten, sog. materielle Illegalität. Als Letztes darf kein milderes Mittel als der Abriss in Betracht kommen. Ein milderes Mittel wäre etwa eine Nutzungsuntersagung, ein Baustopp oder sogar die nachträgliche Erteilung der Baugenehmigung. Derartige Baumaßnahmen bzw. die Anforderungen, die der Bauherr bei dem Bauvorhaben beachten muss, sind in den jeweiligen Bauordnungen der Bundesländer geregelt.

Verstößt ein Gebäude derzeit gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften, hat der Bauherr zur Zeit der Errichtung die damals geltenden Bauvorschriften jedoch eingehalten, darf die Baubehörde allerdings keine Abrissverfügung erlassen. Denn sofern das Gebäude weiterhin rechtmäßig genutzt wird, besteht Bestandsschutz und ein Abriss des Gebäudes wäre unzulässig. Wird aber z. B. Wohnraum nach einem Immobilienkauf plötzlich gewerblich genutzt, entfällt der Bestandsschutz. Es liegt dann vielmehr eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung vor.

Viele rechtliche Probleme machen die sog. Schwarzbauten, die errichtet wurden, ohne dass der Bauherr einen Bauantrag gestellt und später eine Baugenehmigung erhalten hat. Selbst wenn das Haus bereits vor vielen Jahren gebaut wurde, kann sich der Eigentümer nicht auf Bestandsschutz verlassen. Schließlich ging der Bauherr bewusst das Risiko ein, dass seine Immobilie irgendwann unter Umständen abgerissen werden muss. Er ist damit grundsätzlich nicht schutzwürdig. Im Rahmen von einem Hauskauf sollte man sich daher genau informieren, ob der Verkäufer für das Kaufobjekt eine Baugenehmigung erhalten hat, bevor man den Kaufvertrag unterschreibt. Ansonsten läuft man Gefahr, dass man das gerade erworbene Traumhaus auf eigene Kosten abreißen muss. Aber: Es besteht die Möglichkeit, Schwarzbauten auch nachträglich genehmigen zu lassen.

Als Grundstückseigentümer sollte man ferner beachten, dass nicht nur der „normale" Hausbau rechtswidrig sein kann. Unter Umständen wird nämlich bereits ein kleines Häuschen im Garten, in dem der Rasenmäher und andere Utensilien abgestellt werden, genehmigungspflichtig, wenn es eine gewisse Größe erreicht.

Gegen eine Abrissverfügung kann der Hauseigentümer Widerspruch einlegen. Da aber z. B. in Bayern das Widerspruchsverfahren abgeschafft wurde, kann sofort Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht eingereicht werden. Bei sofortiger Vollziehbarkeit der Abrissverfügung kann man aber auch die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 V VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) beantragen.

(VOI)

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