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Info Bundesjagdgesetz

Das Bundesjagdgesetz (BJagdG) ist ein den Ländern unterliegendes Bundesgesetz. Es regelt das Jagdrecht in Deutschland, enthält Vorschriften zur Jagdausübung und bestimmt jagdbare Tierarten.

Das BJagdG enthält Strafvorschriften, z.B. für unzulässige Jagdausübung, und gehört damit zum Nebenstrafrecht. Allgemein stellt es nur die Rahmenbedingungen auf, die vorrangige Gesetzgebungskompetenz liegt bei den einzelnen Ländern in ihren jeweiligen Landesjagdgesetzen. § 42 BJagdG gestattet es den Ländern, in den Landesjagdgesetzen Strafvorschriften zu erlassen.

Gliederung des Bundesjagdgesetzes

Das Bundesjagdgesetz ist in elf Abschnitte unterteilt. Die ersten drei Abschnitte befassen sich mit allgemeinen Vorschriften zum Jagdrecht sowie zu Jagdgemeinschaften und der Jagdpacht. Im IV. Abschnitt wird die Regelung zum Jagdschein dargelegt, während sich der V. Abschnitt mit Jagdbeschränkungen befasst. Der Jagdschutz wird in Abschnitt VI geregelt, Wild- und Jagdschaden sowie Inverkehrbringen und Schutz von Wild in den Abschnitten VII und VIII. Der kurze Abschnitt IX enthält Vorschriften zum Jagdbeirat und zu Vereinigungen der Jäger. Straf- und Bußgeldvorschriften und Schlussvorschriften geben die Abschnitte X und XI.


 
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