224 Anwälte für Bundeswehr | Seite 10

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Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Möhring
Rechtsanwältin Anja Möhring
Karoff, Möhring & Koll., Berliner Allee 14, 30175 Hannover 6768.4690774213 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Bundeswehr hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Anja Möhring
aus 9 Bewertungen Promt, Zuverlässig, vertrauensvoll (19.04.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rolf Matussek
sehr gut
Rechtsanwalt Rolf Matussek
Rechtsanwalt Rolf Matussek, Jasperallee 86/87, 38102 Braunschweig 6820.9756212255 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Erbrecht • Beamtenrecht • Schwerbehindertenrecht
Im Bereich Bundeswehr bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Rolf Matussek
aus 45 Bewertungen Bei Bewertungen schaue ich mir immer zu allererste die negativen Bewertungen an, da diese für mich ausschlaggebender … (22.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Bastian
sehr gut
Rechtsanwalt Tobias Bastian
Kanzlei Königstraße, Königstr. 64, 70173 Stuttgart 6930.9486140788 km
Rechtsanwalt Tobias Bastian, Kanzlei Königstraße Erfolgreich an Ihrer Seite! - BEAMTENRECHT - ERBRECHT Ihr spezialisierter und kompetenter Partner in Stuttgart, Baden-Württemberg, Bundesweit!
Beamtenrecht • Erbrecht • Verwaltungsrecht • Versicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Bundeswehr hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Tobias Bastian
aus 20 Bewertungen Kann Ihn nur weiterempfehlen, hat mir sehr geholfen und herzlichen Dank (02.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Fachinger
sehr gut
Rechtsanwalt Ulrich Fachinger
Kanzlei Ulrich Fachinger, Am Wiesenhang 11, 65207 Wiesbaden 6805.4812918941 km
Fachanwalt Sozialrecht • Familienrecht • Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Betreuungsrecht • Betriebliche Altersversorgung
Herr Rechtsanwalt Ulrich Fachinger vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Bundeswehr
aus 12 Bewertungen Sehr gute Beratung 👍 (17.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Reckling
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Reckling
teipel.law - bundesweit tätige Schwerpunktkanzlei: Prüfungsrecht | Hochschulrecht | Beamtenrecht | Datenschutzrecht| Digitalisierung, Am Ballindamm 3, 20095 Hamburg 6720.211666428 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Schulrecht • Öffentliches Baurecht • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Bundeswehr unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Christian Reckling
aus 150 Bewertungen Herr Reckling hat mein Überdenkungsverfahren, erfolgreich durchgeführt, nachdem ich im schriftlichen Teil im 1. Examen … (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Gotsche
sehr gut
Rechtsanwältin Anja Gotsche
Kanzlei Anja Gotsche, Arnulfstraße 1, 50937 Köln 6674.3688613212 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Beamtenrecht
Frau Rechtsanwältin Anja Gotsche – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Bundeswehr
aus 84 Bewertungen Frau Gotsche hat mich in einer schwierigen Situation sehr freundlich und mit einer hohen Fachkompetenz beraten und … (10.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wernher-Ralf Schäffer
Rechtsanwalt Wernher-Ralf Schäffer
Kanzlei Wernher-Ralf Schäffer, Virchowstr. 18, 90409 Nürnberg 7011.9641556686 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Zivilrecht • Beamtenrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Wernher-Ralf Schäffer im Bereich Bundeswehr bietet Beratung und Vertretung
(23.11.2022) Hr. RA Schäffler hat auf meine schriftliche Anfrage reagiert. War sehr freundlich am Telefon. Leider hatte ich zu dem …
Profil-Bild Rechtsanwalt Einar von Harten
Rechtsanwalt Einar von Harten
von Harten Rechtsanwälte, Mönckebergstr. 17, 20095 Hamburg 6720.3278203561 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Öffentliches Baurecht • Verfassungsrecht • Schulrecht
Herr Rechtsanwalt Einar von Harten hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Bundeswehr
(18.05.2023) Ich kann Ra von Harten vom Herzen empfehlen. Ich brauchte Hilfe bei Verfassungsbeschwerde. Ra von Harten könnte mir …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Bundeswehr

Fragen und Antworten

  • Bundeswehr: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Bundeswehr umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Bundeswehr und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Bundeswehr: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Bundeswehr sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Der Begriff Bundeswehr umfasst einerseits alle Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland und andererseits die zivile Bundeswehrverwaltung. Das Hoheitszeichen der gesamten Bundeswehr ist das stilisierte Eiserne Kreuz.

Geschichte

Nach dem Zweiten Weltkrieg war es für Deutschland schwierig wieder neue Streitkräfte aufzubauen, denn es wurde diskutiert, ob Deutschland nach der Diktatur durch Adolf Hitler überhaupt wieder Truppen aufbauen darf. Im Jahre 1951 wurde unter dem damaligen Bundeskanzler Konrad Adenauer mit dem damaligen NATO-Oberbefehlshaber Dwight D. Eisenhower eine Ehrenerklärung abgegeben, dass ehemalige Wehrmachtssoldaten in die neuen Streitkräfte eingegliedert werden konnten. Dies war notwendig, da es sonst zu wenige Soldaten, Offiziere und Unteroffiziere für die Gründung der Bundeswehr gegeben hätte. Am 5. Mai 1955 wurde schließlich die Bundeswehr gegründet. Im Anschluss daran erfolgte die nicht unumstrittene Wiederbewaffnung Deutschlands. Die zivile Bundeswehrverwaltung wurde am 7. Juni 1955 gegründet. Am 12. November 1955 wurden die ersten Soldaten der neuen Bundeswehr vereidigt. Als gesetzliche Grundlage der Bundeswehr trat zunächst am 22. Mai 1956, als Ergänzung des Art. 87a Grundgesetz (GG), die Wehrverfassung in Kraft. Am 1. April 1956 wurde das Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG) verabschiedet und am 21. Juli 1956 noch das Wehrpflichtgesetz (WPflG). Nach der Wiedervereinigung im Jahre 1990 nahm die Bundeswehr ca. 20.000 Soldaten der ehemaligen nationalen Volksarmee (NVA) der DDR auf.

Führung

Oberbefehlshaber der Bundeswehr im Frieden ist der Bundesminister der Verteidigung. Im Kriegs- bzw. Verteidigungsfalle obliegt dem Bundeskanzler bzw. der Bundeskanzlerin die Befehls- und Kommandogewalt. Oberster Soldat der Bundeswehr ist der Generalinspekteur der Bundeswehr, der entweder den Dienstgrad General oder Admiral trägt. Er ist aber kein militärischer Oberbefehlshaber der Bundeswehr, denn eine solche Funktion ist in der Bundeswehr unbekannt. Das Hauptquartier der Bundeswehr befindet sich auf der Hardthöhe in Bonn, ein zweiter Dienstsitz ist im sog. Bendlerblock in Berlin eingerichtet.

Verwaltung

Die zivile Bundeswehrverwaltung setzt sich aus der Territorialen Wehrverwaltung und dem Rüstungsbereich zusammen. Nach Art. 87b GG ist die zivile Bundeswehrverwaltung eine eigenständige Bundesverwaltung mit einem eigenen, von der Bundeswehr unabhängigen, Aufbau. Die zivile Bundeswehrverwaltung dient den Aufgaben des Personalwesens, der Deckung des Rüstungsbedarfs und dem sonstigen Sachbedarf der Streitkräfte. Dies alles unterliegt jedoch den Haushaltsgesetzen des Bundes.

Bereiche

Die Bundeswehr ist aufgeteilt in:

  • Teilstreitkräfte, mit Heer, Luftwaffe und Marine und

  • militärische Organisationsbereiche, zu denen die Streitkräftebasis und der Zentrale Sanitätsdienst gehören und

  • zivile Organisationsbereiche (z.B. Seelsorge und Rechtspflege)

Auftrag und Aufgaben

Nach Art. 87a I 1 GG hat die Bundeswehr den Auftrag, Deutschland nach außen zu verteidigen. Das bedeutet konkret, dass die Bundeswehr Deutschland und seine Staatsbürger vor Angriffen, äußeren Gefahren und politischer Erpressung beschützen wird. Nach 1990 traten vorallem Auslandseinsätze, wie z.B. in Afghanistan, in den Vordergrund.

Die Bundeswehr hat nach dem sog. Weißbuch, Stand 2006, den Auftrag:

  • die außenpolitische Handlungsfähigkeit zu sichern,

  • einen Beitrag zur Stabilität im europäischen und globalen Rahmen zu leisten,

  • die nationale Sicherheit und Verteidigung zu gewährleisten,

  • zur Verteidigung der Verbündeten beizutragen und

  • die multinationale Zusammenarbeit und Integration zu fördern.

Die Aufgaben der Bundeswehr sind wie folgt festgelegt:

  • Internationale Konfliktverhütung und Krisenbewältigung, einschließlich des Kampfes gegen den internationalen Terrorismus,

  • Unterstützung von Bündnispartnern,

  • Schutz Deutschlands und seiner Bürgerinnen und Bürger,

  • Rettung und Evakuierung,

  • Partnerschaft und Kooperation,

  • Hilfeleistungen (Amtshilfe, Naturkatastrophen, besonders schwere Unglücksfälle).

Für die Verwendung der Bundeswehr auf oder über deutschem Staatsgebiet, sind in Art. 87a II GG strenge Regelungen zu beachten. Dazu müssen zunächst verfassungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, kann die Bundeswehr unterstützende Funktionen in bezug auf bereits laufende polizeiliche Sicherheitsmaßnahmen erfüllen. Dazu kann die Bundeswehr, einerseits im Rahmen der Amtshilfe und Organleihe gemäß Art. 35 II GG Hilfe bei einer Naturkatastrophe (z.B. Oderhochwasser) oder einem besonders schweren Unglücksfall leisten, andererseits besteht eine weitere Einsatzmöglichkeit auf deutschem Staatsgebiet nach Art. 87a IV GG i.V.m. Art. 91 II GG.

(WEI)

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