1.733 Anwälte für Bußgeldbescheid | Seite 73

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Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Ammon
Rechtsanwalt Michael Ammon
Kanzlei Ammon, Prenzlauer Str. 24, 17309 Pasewalk 6951.8958262986 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Ammon - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Bußgeldbescheid
(19.06.2023) Er war sofort für mich bzw.uns da
Profil-Bild Rechtsanwältin Melanie Geipel
Rechtsanwältin Melanie Geipel
Kanzlei Melanie Geipel, Kurfürstendamm 66, 10707 Berlin 6970.549894504 km
Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Melanie Geipel hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Bußgeldbescheid
(25.02.2023) alle Antworten sehr kompetent, vorausschauend und zufriedenstellend
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Heinemann
Kanzlei Christian Heinemann, Baruther Str. 17, 15806 Zossen 6995.3164694681 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Heinemann hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Bußgeldbescheid
(20.02.2024) Wirkt sehr kompetent, ist sehr freundlich, nimmt sich Zeit, hat Geduld, meine Fragen zu beantworten. Bekam sofort …
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Arnold
Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft Biefel, Heller, Arnold, Giesebrechtstr. 11, 10629 Berlin 6970.629498985 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Bußgeldbescheid bietet Frau Rechtsanwältin Andrea Arnold
(17.02.2021) Sehr schnelle Bearbeitung, mit Herz und Verstand. DANKE
Profil-Bild Rechtsanwalt Hanno H. Haupt
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Haupt & Kollegen, Kernerstr. 35 A, 70182 Stuttgart 6931.5341907336 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Hanno H. Haupt vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Bußgeldbescheid
aus 123 Bewertungen M-a ajutat enorm cand am avut nevoie. Profesionalism la un mare nivel. Mi de multumiri. (11.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Bußgeldbescheid

Fragen und Antworten

  • Bußgeldbescheid: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Bußgeldbescheid umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Bußgeldbescheid und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Bußgeldbescheid: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Bußgeldbescheid sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
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Einem Bußgeldbescheid geht in der Regel eine Ordnungswidrigkeit voraus. Das im Bescheid durch die zuständige Behörde geforderte Bußgeld soll die Ordnungswidrigkeit sanktionieren und vor Wiederholungen abschrecken. Anders als beim Zwangsgeld ist beim Bußgeld daher ein Verschulden notwendig. Die Bußgeldhöhe lässt sich dabei in den vielen Fällen einem Bußgeldkatalog entnehmen. Der bekannteste ist der für Verstöße im Verkehr geltende Bußgeld- und Punktekatalog. Gerade bei einfachen Verstößen - etwa Falschparken im Parkverbot - wird in der Regel statt ein Bußgeldverfahren einzuleiten, zunächst nur eine Verwarnung erteilt. Anders als der Bußgeldbescheid enthält ein zur Verwarnung erteilter Strafzettel neben dem Verwarnungsgeld keine weiteren Gebühren. Die Ablehnung bzw. Nichtzahlung des Strafzettels durch den Betroffenen führt jedoch zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens, das ein Bußgeldbescheid vorerst abschließt.

Bei schwereren Verstößen ergeht dagegen sofort ein Bußgeldbescheid. Dieser kann neben der Geldbuße und von ihrer Höhe abhängigen Gebühren der Verwaltung sowie Auslagen auch weitere Sanktionen wie ein Fahrverbot, etwa bei einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung durch zu schnelles Fahren oder einen unterschrittenen Sicherheitsabstand auf der Autobahn beinhalten. Das Fahrverbot ist von einem Führerscheinentzug zu unterscheiden, nach dem der Führerschein neu zu erwerben ist. Ein Entzug der Fahrerlaubnis erfolgt - wie auch die Anordnung einer MPU gemäß der Fahrerlaubnis-Verordnung durch die Führerscheinstelle und daher nicht zusammen mit einem Bußgeldbescheid. Noch schwerere Verkehrsverstöße - z. B. eine Unfallflucht nach einem Verkehrsunfall oder Fahren unter Alkohol ab bestimmten Promillewerten bzw. unter Einfluss von Drogen - unterliegen bereits dem Verkehrsstrafrecht und führen dazu, dass gegen den Beschuldigten direkt ein Strafverfahren eingeleitet wird.

Nicht immer ist ein Bußgeldbescheid richtig. Unabhängig davon, ob der Bescheid rechtswidrig oder rechtmäßig erging, muss ein Betroffener gegen ihn Einspruch einlegen. Denn ohne diesen rechtzeitigen Widerspruch kann ein unrichtiger Bußgeldbescheid wie jeder Verwaltungsakt Rechtskraft erlangen und seine Zwangsvollstreckung drohen. Nur in wenigen Ausnahmefällen ist der Bescheid nichtig. Eine unterbliebene Anhörung zum Vorwurf gehört jedoch nicht dazu. Aus diesem Grund muss ein Bußgeldbescheid auf mögliche Rechtsbehelfe und deren Fristen hinweisen. Die Frist für den Einspruch beträgt dabei zwei Wochen. Beim Vorwurf eines Straßenverkehrsdelikts kann ein Verkehrsanwalt bereits hier wichtige Weichen für das weitere Verfahren stellen. Er kann zudem die Frage einer eventuellen Verjährung klären, nach der ein Bußgeldbescheid nicht mehr vollstreckt werden kann. Eine Verkehrsordnungswidrigkeit verjährt zwar beispielsweise drei Monate nach der Tat. Die Verjährung kann jedoch durch zahlreiche Umstände, etwa einer Vernehmung durch die Polizei oder einer anderen Ermittlungsbehörde, unterbrochen worden sein.

(GUE)

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