4.950 Anwälte für Fahrerlaubnis | Seite 207

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Profil-Bild Rechtsanwältin Katharina Beeking
Beeking & Gestewitz Rechtsanwälte, Rathausstr. 5, 15517 Fürstenwalde/Spree 7022.39633449 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Fahrerlaubnis unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Katharina Beeking
(09.09.2020) Sehr kompetent bin sehr zufrieden
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Rechtsanwältin Christina Reuther
Meinolf Reuther Rechtsanwaltskanzlei, Heinrich-Lübke-Str. 27, 59759 Arnsberg 6713.0957697598 km
Fachanwältin Strafrecht • Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • IT-Recht • Urheberrecht & Medienrecht
Frau Rechtsanwältin Christina Reuther hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Fahrerlaubnis
aus 8 Bewertungen Kommt man doch mal in die Verlegenheit einen Rechtsbeistand zu benötigen,ist es wichtig fachlich und Kompetent … (09.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Bettina Güldner
sehr gut
Rechtsanwältin Bettina Güldner
Rechtsanwältin Bettina Güldner Kanzlei Güldner, Kölner Straße 22, 51379 Leverkusen 6671.2379341225 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Recht rund ums Tier • Opferhilfe
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Fahrerlaubnis bietet Frau Rechtsanwältin Bettina Güldner
aus 27 Bewertungen Frau Güldner hatte sich immer ausreichend Zeit für die Bearbeitung der Unterlagen sowie für die einzelnen … (11.10.2022)
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Rechtsanwalt Klaus Pohl
Kanzlei Pohl & Stage-Pohl, Alexanderstr. 11, 90762 Fürth 7004.957724819 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Klaus Pohl im Bereich Fahrerlaubnis bietet Beratung und Vertretung
(09.11.2023) Herr RA Pohl strahlt eine Ruhe und Selbstsicherheit aus, dass ich mich gut aufgehoben fühle!
Profil-Bild Rechtsanwalt Thorsten H. Kühle
Rechtsanwalt Thorsten H. Kühle
KANZLEI KÜHLE, Fehrenböteler Dorfstr. 36, 24635 Rickling 6707.8178556799 km
"In der Welt von morgen gewinnt nicht der Große gegen den Kleinen, sondern der Schnelle gegen den Langsamen!"
Fachanwalt Agrarrecht • Erbrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Thorsten H. Kühle vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Fahrerlaubnis
Profil-Bild Rechtsanwalt Simon Jaeschke
sehr gut
Rechtsanwalt Simon Jaeschke
Kanzlei im Kandertal, Feuerbacher Straße 16, 79400 Kandern 6892.8323791784 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Fahrerlaubnis hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Simon Jaeschke
aus 73 Bewertungen Wer einen Anwalt sucht der ihm in einer fast „AUSGANGSLOSEN“ Situation noch immer sein bestes gibt und das ganze Ruder … (15.01.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Fahrerlaubnis

Fragen und Antworten

  • Fahrerlaubnis: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Fahrerlaubnis sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Fahrerlaubnis: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Fahrerlaubnis umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Fahrerlaubnis und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Ohne die Fahrerlaubnis darf ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nicht bedient werden. Als Beweis, dass der Fahrzeugführer tatsächlich eine Fahrerlaubnis für die betreffende Fahrerlaubnisklasse besitzt, dient der Führerschein. Dieser ist eine amtliche Urkunde, die von der zuständigen Behörde erteilt wird.

Man erhält den Führerschein also nur, wenn man bestimmte Voraussetzungen eingehalten hat, um die Fahrerlaubnis - sie ist übrigens ein Verwaltungsakt - zu bekommen. So muss der Bewerber um eine Fahrerlaubnis unter anderem einen eingetragenen Wohnsitz in Deutschland und das für die betreffende Fahrerlaubnis geforderte Mindestalter haben. Ferner ist nachzuweisen, dass man einen Erste-Hilfe-Kurs besucht hat und zum Führen eines Kraftfahrzeuges - körperlich und geistig - geeignet ist. Nicht zu vergessen ist auch die theoretische und praktische Ausbildung bei einer Fahrschule, die mit einer theoretischen und praktischen Fahrprüfung abgeschlossen wird. Bei Nichtbestehen der theoretischen Prüfung darf man jedoch die praktische nicht absolvieren. Es ist aber sowohl beim theoretischen als auch beim praktischen Test eine Prüfungswiederholung möglich.

Nach nun geltendem EU-Recht wird ein EU-Führerschein ausgestellt, der auf 15 Jahre befristet ist. Man muss ihn somit in regelmäßigen Abständen verlängern lassen, aber davor keine erneute Fahrprüfung ablegen oder diverse Eignungsbeweise aushändigen.

Wer gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt, muss je nach Schwere des Verstoßes mit einem Fahrverbot nach § 44 StGB (Strafgesetzbuch) oder dem Verlust der Fahrerlaubnis nach den §§ 69 ff. StGB rechnen. Bei einem Fahrverbot verliert man die Fahrerlaubnis nicht, aber man muss für eine bestimmte Zeit - bis zu drei Monate - den Führerschein in amtliche Verwahrung geben. Man erhält ihn nach Ablauf der festgelegten Frist wieder zurück. Wer von einem Fahrverbot betroffen ist, darf auf öffentlichen Straßen keine Fahrzeuge führen; das gilt übrigens auch für solche, für die man eigentlich gar keine Fahrerlaubnis braucht.

Bei Verlust der Fahrerlaubnis - umgangssprachlich auch bekannt als Führerscheinentzug - wird der Führerschein „geschreddert", da man die Fahrerlaubnis vollständig verloren hat. Nach Ablauf einer sog. Sperrfrist muss der Betroffene die Fahrerlaubnis somit erneut beantragen. Im schlimmsten Fall wird z. B. eine sog. MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) verlangt. Der Betroffene kann aber Fahrzeuge führen, die keine Fahrerlaubnis erfordern, z. B. einen elektrischen Rollstuhl oder einen Traktor, der nicht schneller als sechs km/h fahren kann. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG (Straßenverkehrsgesetz) rechnen, in dem sogar eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe möglich ist.

Wer noch in der Probezeit ist, sollte sich daher sehr genau an die Verkehrsregeln halten. Ferner gilt für Fahranfänger ein absolutes Alkoholverbot, wenn sie sich hinter das Steuer setzen. Wird also z. B. ein Fahranfänger von der Polizei bei einer Trunkenheitsfahrt erwischt, wird er seine Fahrerlaubnis sehr schnell wieder los sein und muss unter anderem mit einer Geldbuße und Punkten in Flensburg rechnen.

(VOI)

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Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Fahrerlaubnis besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.