126 Anwälte für Heimvertrag | Seite 6

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Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Ruprecht
sehr gut
Rechtsanwalt Jens Ruprecht
Anwaltskanzlei Jens Ruprecht, Kaiserin-Augusta-Allee 113, 10553 Berlin 6969.9116977208 km
Fachanwalt Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht • Verkehrsrecht • Erbrecht • Reiserecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Jens Ruprecht ist Ihr Ansprechpartner für Heimvertrag
aus 37 Bewertungen Kann noch nicht viel sagen, außer das sich der Anwalt sehr schnell und unkompliziert gemeldet hat (10.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Prof. Dr. Bernd Schlüter
Kanzlei Prof. Dr. Bernd Schlüter Berlin und Wiesbaden, Jawlenskystr 4, 65183 Wiesbaden 6799.9588506776 km
Recht muss Recht bleiben
Öffentliches Recht • Verwaltungsrecht • Wirtschaftsrecht • Pflegerecht
Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Bernd Schlüter ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Heimvertrag
(02.02.2024) Zu einer Auseinandersetzung mit einem Jugendamt über die Finanzierung und Ausschreibung der …
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Christian Schreiber
sehr gut
Rechtsanwalt Hans-Christian Schreiber
Schreiber Rechtsanwälte, Archivstr. 21, 01097 Dresden 7080.1009879656 km
Recht durchsetzen, nicht nur Recht haben!
Fachanwalt Medizinrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Heimvertrag hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Hans-Christian Schreiber
aus 26 Bewertungen Herr Schreiber und sein Team haben mir zeitnah auf meine Anfrage geantwortet und mir Ihre Hilfestellung angeboten, im … (07.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Kösters
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Kösters
MSBH Büro Lübeck Rechtsanwalt Michael Kösters, An der Untertrave 81-83, 23552 Lübeck 6742.6885042406 km
Erfahrung und Kompetenz
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Beamtenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Medizinrecht • Pflegerecht
Herr Rechtsanwalt Michael Kösters ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Heimvertrag
aus 18 Bewertungen Herr Kösters sehr Kompete Beratung,ein Lob auch Ihr freundliches Büro Team. 5 Sterne (02.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Yvonne Klein
sehr gut
Rechtsanwältin Yvonne Klein
Gippert & Klein Rechtsanwälte in Partnerschaft, Greifswalder Straße 5, 10405 Berlin 6975.6200429409 km
Fachanwältin Sozialrecht • Schwerbehindertenrecht • Arbeitsrecht • Sozialversicherungsrecht • Pflegerecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Yvonne Klein bietet Rat und Unterstützung im Bereich Heimvertrag
aus 41 Bewertungen Ich nahm Frau Kleins professionelle Beratungen und Dienstleistungen sowohl im Sozialrecht als auch im Arbeitsrecht … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Heike von Malottki
Kanzlei Heike von Malottki, Ländgasse 49a, 84028 Landshut 7131.8403409126 km
Familienrecht • Unterhaltsrecht • Betreuungsrecht • Opferhilfe • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Frau Rechtsanwältin Heike von Malottki vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Heimvertrag
(18.07.2020) Schnelle Bearbeitung. Sehr nette Anwältin. Danke nochmal

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Heimvertrag

Fragen und Antworten

  • Heimvertrag: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Heimvertrag sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Heimvertrag: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Heimvertrag umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Heimvertrag und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Der Heimvertrag wird zwischen einer hilfebedürftigen Person und dem Heim ihrer Wahl geschlossen, wenn sie das selbstständige Leben in der eigenen Wohnung - z. B. wegen des Alters, einer Krankheit oder Schwerbehinderung etwa nach einem Unfall - nicht mehr alleine meistern kann. Durch den Umzug in ein Altenheim, Pflegeheim oder eine ähnliche Einrichtung wird die ständige Pflege des Bewohners gewährleistet. Aufgrund der nun bestehenden Abhängigkeit der hilfebedürftigen Person vom Heim und seinem Personal sowie der damit einhergehenden Schutzbedürftigkeit besteht die Pflicht, einen Heimvertrag abzuschließen.

Davor muss der zukünftige Bewohner nach § 3 WBVG (Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz) in Textform über das Leistungsangebot - z. B. die Ausstattung des Heims - informiert werden, damit er weiß, ob es die gewünschte bzw. erforderliche Leistung anbietet oder nicht. Außerdem muss der Heimvertrag schriftlich abgeschlossen werden, vgl. § 6 WBVG. Ein Formmangel führt zwar nicht zur Nichtigkeit des Vertrages nach § 125 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Die im Vertrag zulasten des Bewohners festgelegten Vereinbarungen sind dann jedoch unwirksam. Übrigens: Der Heimvertrag ist ein typengemischter Vertrag, d. h., er enthält Elemente aus einem Mietvertrag und einem Dienstvertrag. Er muss mindestens Angaben enthalten zu:

  • Inhalt, Art und Umfang des Leistungsinhalts des Unternehmens, z. B. ob das Personal die Arzneimittel verabreicht,
  • die vom zukünftigen Bewohner zu zahlenden Entgelte,
  • dem bereits in Textform genannten Leistungsangebot. Abweichungen hiervon müssen im Heimvertrag ausdrücklich niedergeschrieben werden.

Ändert sich z. B. der Gesundheitszustand des Bewohners - also erhöht sich etwa die Pflegestufe - so kann der Unternehmer den Heimvertrag anpassen und etwa ein erhöhtes Entgelt wegen erhöhten Pflegebedarfs verlangen.

Der Heimvertrag kann im Übrigen vom Unternehmer nur aus wichtigem Grund gekündigt werden, vgl. § 12 WBVG. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Bewohner ständig gegen ein Rauchverbot verstößt und somit Pflichten aus dem Heimvertrag gröblich verletzt. Grund für das eingeschränkte Kündigungsrecht ist, dass der Bewohner sich grundsätzlich darauf verlassen können soll, dass der auf unbestimmte Zeit geschlossene Heimvertrag nicht ohne Weiteres gekündigt werden kann.

Dagegen hat der Bewohner nach § 11 WBVG in mehreren Fällen ein Recht auf Kündigung. So darf er den Heimvertrag innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss ohne Angaben von Gründen kündigen. Danach kann der Heimvertrag schriftlich spätestens am dritten Werktag des laufenden Kalendermonats zum Ablauf dieses Monats gekündigt werden. Im Übrigen darf auch der Bewohner aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Das ist etwa möglich, wenn das Entgelt erhöht wurde.

Wurde der Bewohner gegen seinen Willen im Zimmer festgehalten, muss das Heim mit einem Strafverfahren wegen Freiheitsberaubung oder Nötigung oder auch Körperverletzung rechnen. Daneben kann der Bewohner unter Umständen auch Schadenersatz und/oder Schmerzensgeld verlangen.

Bei einer Schlechtleistung oder einem Mangel, der sich während der Vertragsdauer zeigt - z. B. Schimmel an den Wänden -, kann das zu zahlende Entgelt gemindert werden. Im Gegensatz zur „normalen" Mietminderung ist beim Heimvertrag nach § 10 WBVG bis zu sechs Monate rückwirkend eine Kürzung des Entgelts möglich. Voraussetzung ist allerdings, dass der Mangel bzw. die Schlechtleistung - z. B. wenn die Barrierefreiheit wegen Umbauarbeiten entfällt - zuvor unverzüglich angezeigt werden muss, bevor der Bewohner von seinem Recht Gebrauch macht.

(VOI)

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