3.413 Anwälte für Pacht | Seite 143

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Rechtsanwalt Dr. Florian Kappes
Kappes & Kollegen Rechtsanwälte, Lechstr. 3, 86899 Landsberg am Lech 7079.9301612336 km
Immobilien und mehr - Ihr Recht bei mir in guten Händen!
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Juristische Fragen im Bereich Pacht beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Florian Kappes
aus 18 Bewertungen Wir haben uns zu jeder Zeit gut aufgehoben und beraten gefühlt. Die Korrespondenzen wurden prompt und zuverlässig und … (16.07.2023)
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Rechtsanwalt Andreas Schreier
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Herr Rechtsanwalt Andreas Schreier hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Pacht
aus 50 Bewertungen professionelle Abwicklung, gute und regelmäßige Info über den Stand der Verhandlung! Fühlte mich sehr gut Vertreten! (14.09.2022)
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Frau Rechtsanwältin Bettina Hessenberger ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Pacht
(22.06.2021) Frau Hessenberger hat mich bestens vertreten im Reiserecht und in einet Kfz-Angelegenheit.Alles mit best möglichen …
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Rechtsanwalt Benjamin Graumann
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Herr Rechtsanwalt Benjamin Graumann unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Pacht
aus 8 Bewertungen professionelle Erledigung der Rechtsangelegenheit (20.03.2023)
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Rechtsanwalt und Bankkaufmann Helmut Rohmann
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Bei rechtlichen Fragen im Bereich Pacht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt und Bankkaufmann Helmut Rohmann
aus 17 Bewertungen Eine ganz schnelle und positive Rückmeldung!! (11.11.2021)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Pacht

Fragen und Antworten

  • Pacht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Pacht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Pacht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Pacht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Pacht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Als Pacht bezeichnet man eine Rechtsbeziehung, die auf einem Pachtvertrag basiert.

Der Pachtvertrag ist ein gegenseitiger, schuldrechtlicher Vertrag, bei dem der Verpächter dem Pächter den Gebrauch an einer Sache oder einem Recht und die darauf gezogenen Früchte überlässt. Der Pächter entrichtet dem Verpächter als Gegenleistung den sogenannten Pachtzins.

Für den Pachtvertrag gelten grundsätzlich die Vorschriften des Mietrechts entsprechend, außer in den §§ 581ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) finden sich Sonderregeln für die Pacht, z.B. der Ausschluss der außerordentlichen Kündigung für bestimmte Pachtverträge in § 584a BGB. Die Regeln zum sozialen Mietrecht sind ebenfalls nicht entsprechend auf Pachtverträge anwendbar. 

Wie die Miete ist die Pacht ein Dauerschuldverhältnis, das nur durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung beendet werden kann. Für die Kündigung gelten besondere Regeln (§§ 584, 584a, 594 ff BGB), die von den mietrechtlichen Kündigungsvorschriften abweichen.

Pachtobjekte können alle körperlichen und unkörperlichen Gegenstände sein, so dass auch Unternehmen und Rechte als Vertragsgegenstand in Betracht kommen. Die Früchte können unmittelbar (Obst von der Plantage) oder mittelbar aus dem Pachtobjekt resultieren (z.B. Einnahmen aus Vermietung).

Typische Pachtverträge: Gaststättenpachtvertrag, Restaurantpachtvertrag, Landpachtvertrag, Kleingartenpachtvertrag, Franchising, Jagdpachtvertrag, Fischereipachtvertrag, Apothekenpachtvertrag etc.

Mit einem Pachtvertrag kann auch das Inventar eines Betriebes gepachtet werden. Bei der sogenannten einfachen Mitverpachtung gemäß § 582 BGB ist der Verpächter gegenüber dem Pächter zur Überlassung des Inventars in vertragsgemäßen Zustand verpflichtet. Im Gegensatz zur Miete, besteht hier jedoch keine Verpächterpflicht, das Inventar auch in diesem Zustand zu erhalten. Weiter können Inventargegenstände auch durch Übernahme zum Schätzwert (§ 582a BGB) dem Pächter überlassen werden. Er übernimmt vom Verpächter das Inventar zu seinem Schätzwert bei Pachtbeginn. Endet die Pacht, hat er dem Verpächter die Gegenstände wiederum zu ihrem Schätzwert bei Pachtende zurück zu übertragen.

Für die Landpacht gelten die mietrechtlichen Vorschriften nicht. Um den speziellen Anforderungen in der Landwirtschaft gerecht zu werden, greifen beim Landpachtvertrag besondere Regeln aus dem Landwirtschaftsrecht

Außerdem finden sich gesetzliche Vorschriften zu speziellen Pachtvertragsarten in weiteren Gesetzen anderer Rechtsgebiete. Zum Beispiel enthalten im Kleingartenrecht das Bundeskleingartengesetz (BKleinG) oder im Jagdrecht das Bundesjagdgesetz (BJagdG) weitere Vorschriften, die für die Pacht eines Kleingartens oder einer Jagd gelten.

Der Begriff Pacht wird auch als Kurzbezeichnung für den Pachtzins verwendet.

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