2.864 Anwälte für Rücktritt | Seite 120

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Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Dr. jur. Leonie Meyer-Schwickerath
Rechtsanwältin und Notarin Dr. jur. Leonie Meyer-Schwickerath
Gerlach Meyer-Schwickerath Evers Rechtsanwälte und Notare, Bergstr. 10, 48143 Münster 6662.6842389396 km
Fachanwältin Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Rücktritt hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin und Notarin Dr. jur. Leonie Meyer-Schwickerath
Profil-Bild Rechtsanwältin Brigitta Schmale
Rechtsanwältin Brigitta Schmale
Rechtsanwälte Schwaninger & Schmale, Kriegsstr. 45, 76133 Karlsruhe 6868.8328462485 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Sozialversicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Brigitta Schmale bietet Rat und Unterstützung im Bereich Rücktritt
(23.10.2014) Bei Frau RA Schmale eine sehr professionelle, kompetente und engagierte Beratung erhalten. Kann man wärmstens …
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Schubert M.B.A.
Rechtsanwalt Ralf Schubert M.B.A.
SCHUBERT Rechtsanwälte, Oberländer Ufer 186, 50968 Köln 6678.4116630137 km
Familienrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Ralf Schubert M.B.A. im Bereich Rücktritt bietet Beratung und Vertretung
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Rechtsanwalt Christian Früchtl
Pöhlmann · Früchtl · Oppermann Rechtsanwälte PartmbB, Gewürzmühlenstraße 11, 80538 München 7120.058785696 km
Arbeitsrecht • Markenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Früchtl ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Rücktritt
Profil-Bild Rechtsanwalt Avni Rustemi
sehr gut
Rechtsanwalt Avni Rustemi
Anwalt Rustemi, Niermannsweg 11-15, 40699 Erkrath 6658.7674379038 km
Verkehrsrecht • Kaufrecht • Werkvertragsrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Avni Rustemi vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Rücktritt
aus 43 Bewertungen Ich schließe mich gerne an die positiven Bewertungen an. Durch fachliches und konsequentes Handeln von Herrn Rustemi … (13.03.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Barrister Philipp A. H. Simon LL.B.
Rechtsanwalt Barrister Philipp A. H. Simon LL.B.
Simon&Simon Partnerschaft von Rechtsanwälten, Pempelforterstr. 47, 40211 Düsseldorf 6649.701039316 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Verwaltungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Barrister Philipp A. H. Simon LL.B. unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Rücktritt
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Mauler
sehr gut
Rechtsanwalt Holger Mauler
Weiß & Mauler, Lise-Meitner-Str. 14, 74074 Heilbronn 6914.2429221102 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Holger Mauler ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Rücktritt gerne behilflich
aus 12 Bewertungen "Die Unterstützung von Herrn Mauler in meinem arbeitsrechtlichen Fall war herausragend. Seine freundliche und … (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Horst Brunner
Rechtsanwalt Dr. Horst Brunner
Kanzlei Horst Brunner, Hinterstadt 26, 6370 Kitzbühel, Österreich 7211.8782810871 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Horst Brunner bietet im Bereich Rücktritt Rechtsberatung und Vertretung

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Rücktritt

Fragen und Antworten

  • Rücktritt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Rücktritt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Rücktritt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Rücktritt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Rücktritt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Durch den Rücktritt lässt sich ein wirksamer Vertrag rückgängig machen. Vor der Schuldrechtsreform im Jahr 2002 war im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) statt von Rücktritt noch von der Wandlung die Rede.

Ein Rücktrittsrecht ist bei vielen Vertragsarten gegeben. So kann man nicht nur von einem Kaufvertrag oder einem Werkvertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist grundsätzlich auch bei einem Versicherungsvertrag oder Reisevertrag möglich. Beim Versicherungsvertrag beinhaltet vor allem das VVG spezielle Rücktrittsregeln. Der Reiserücktritt ist nicht immer mit Stornogebühren verbunden, die in AGB geregelt einer Vertragsstrafe gleichkommen. Falls doch, übernimmt eine abgeschlossene Reiserücktrittskostenversicherung die Entschädigung des Reiseanbieters. Noch engeren Grenzen für einen Rücktritt begegnen Vertragspartner bei einem Erbvertrag oder einem Ehevertrag.

Das Recht zum Rücktritt können die Vertragspartner bereits im Vertrag selbst als vertragliches Rücktrittsrecht vereinbaren. In der Regel bestimmt aber das Gesetz die Rücktrittsmöglichkeit für zahlreiche Fälle. Liegt ein entsprechender Rücktrittsgrund vor und wird der Rücktritt gegenüber dem Vertragspartner erklärt, wird der mit ihm geschlossene Vertrag häufig nach den Vorschriften des BGB rückabgewickelt.

Im Gegensatz zur Kündigung werden beim Rücktritt die bereits ausgetauschten Leistungen so zurückgewährt, als habe der Vertrag nicht bestanden. Bei der Kündigung wird der Vertrag hingegen als für die Vergangenheit bestehend betrachtet. Der Widerruf ist dem Rücktritt wiederum ähnlicher. Ein Widerrufsrecht findet sich etwa häufig im Versandhandel - insbesondere beim Online-Kauf - und steht als Verbraucherrecht nur bestimmten Personen zu. Ein Widerruf ist im Gegensatz zum Rücktritt auch grundlos möglich, dafür in der Regel aber nur innerhalb kurzer Zeit nach dem Vertragsschluss. Die Widerrufsmöglichkeit soll so einen leichten Umtausch der Ware ermöglichen.

Ein häufiger Rücktrittsgrund ist beispielsweise beim Kauf eines mangelhaften Gegenstands gegeben. Im Rahmen der Gewährleistung darf - sofern der Verkäufer den Mangel beispielsweise nicht durch Nachbesserung beheben kann - der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Statt des Rücktritts ist auch die Minderung des Kaufpreises möglich. Ein Anspruch auf Schadenersatz dagegen ist neben dem Rücktritt nicht ausgeschlossen. Ist jedoch die Gewährleistungsfrist abgelaufen, ist der Rücktritt nicht mehr möglich. Auf diese Weise ist über das Gewährleistungsrecht eine Verjährung des Rücktrittsrechts möglich. Auch von einem Werkvertrag kann etwa, wenn nicht behebbare Baumängel vorliegen, zurückgetreten werden. Liegt dem Bauvertrag jedoch die VOB zugrunde, ist das gesetzliche Rücktrittsrecht des BGB häufig ausgeschlossen.

(GUE)

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