3.414 Anwälte für Schönheitsreparaturen | Seite 143

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Profil-Bild Rechtsanwältin Alexandra Jörn LL.M
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Kanzlei Jörn, Neuenhausplatz 73, 40699 Erkrath 6658.666964255 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Juristische Fragen im Bereich Schönheitsreparaturen beantwortet Frau Rechtsanwältin Alexandra Jörn LL.M
aus 48 Bewertungen Frau Jörn hat mir super geholfen, eine total verzwickte Situation zu klären und zu beenden. (28.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Lutz Heeren
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Rechtsanwalt Lutz Heeren
Rechtsanwälte Heeren - Hänsel: Einzelanwälte in Bürogemeinschaft, Oraniendamm 68, 13469 Berlin 6965.2902135906 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Lutz Heeren ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Schönheitsreparaturen
aus 16 Bewertungen Danke, alles geklappt. (03.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Randolf Kluge
Rechtsanwalt Randolf Kluge
Kanzlei Randolf Kluge, Eilenburger Str. 34, 04509 Delitzsch 6969.5981906167 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Schönheitsreparaturen unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Randolf Kluge
(03.04.2024) Ich hatte mehrere Probleme, die das Arbeitsrecht betrafen. Mit seiner kompetenten Art und seinem lückenlosen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Schneider
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Rechtsanwalt Wolfgang Schneider
Rechtsanwaltskanzlei Wolfgang Schneider, Wilhelmstr. 15, 71638 Ludwigsburg 6925.1651537868 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Schneider bietet Rat und Unterstützung im Bereich Schönheitsreparaturen
aus 38 Bewertungen Herr Schneider hat sich gekämpft und wir haben gewonnen. Der Arbeitgeber schuldete mir Geld und ich bekam noch … (28.07.2022)
Profil-Bild Fachanwältin für Verkehrsrecht Jana Schadow
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Fachanwältin für Verkehrsrecht Jana Schadow
RICKART - Rechtsanwälte-Fachanwälte, Kanalstraße 8, 66849 Landstuhl 6794.3808844904 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Schönheitsreparaturen bietet Frau Fachanwältin für Verkehrsrecht Jana Schadow
aus 20 Bewertungen Beauftragung einer Terminsvertretung in Augsburg, reibungslose Korrespondenz, vollste Zufriedenheit (20.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Philip Quick
Rechtsanwalt Philip Quick
Bülte - Quick - Bergmann, Große Straße 47, 49565 Bramsche 6660.7948267094 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Philip Quick für Rechtsfragen rund um den Bereich Schönheitsreparaturen

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Schönheitsreparaturen

Fragen und Antworten

  • Schönheitsreparaturen: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Schönheitsreparaturen umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Schönheitsreparaturen und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Schönheitsreparaturen: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Schönheitsreparaturen sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Schönheitsreparaturen sind alle Erhaltungsmaßnahmen, die bei der normalen Nutzung der Wohnung anfallen, beispielsweise das Streichen von Wänden, das Reinigen des Teppichbodens etc.

Im Mietvertrag kann zwar vereinbart werden, dass der Mieter solche Schönheitsreparaturen durchzuführen hat. Allerdings sind Schönheitsreparaturen nur durchzuführen, wenn auch konkret in der Wohnung Renovierungsbedarf besteht.

Zahlreiche Formular-Mietverträge enthalten jedoch starre Fristen für die Schönheitsreparaturen. Da der Mieter in diesen Fällen jedoch nicht die Kosten abschätzen kann, die auf ihn zukommen, hat der Bundesgerichtshof solche starren Fristen-Klauseln für unwirksam erklärt.

Endrenovierungsklauseln und Quotenabgeltungsklauseln

Das gilt ebenfalls für sog. Endrenovierungsklauseln (auch: Quotenabgeltungsklauseln), also Regeln im Mietvertrag, die bestimmen, dass der Mieter jedenfalls bei Auszug die Wohnung zu renovieren oder einen Abschlag zu zahlen hat, wenn er die Wohnung nicht renoviert. Hier gilt: Ist die Renovierungspflicht unabhängig vom Zustand der Wohnung und unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses vereinbart, so ist die isolierte („starre") Endrenovierungsklausel unwirksam, weil sie den Mieter unangemessen benachteiligt.

Eine flexibel ausgestaltete Quotenabgeltungsklausel, die den Kostenanteil an den tatsächlichen Renovierungsbedarf der Mietwohnung knüpft, ist dagegen grundsätzlich zulässig. Achtung: Allerdings muss die Klausel hinreichend deutlich verfasst sein und dem Transparenzgebot entsprechen. Für den Mieter muss klar erkennbar sein, dass er eine nur unterdurchschnittliche Wohnungsnutzung als Einwand gegenüber dem Vermieter geltend machen kann.

Unwirksame Quotenklausel rechtfertigt keine Mieterhöhung

Weil viele Vermieter Formular-Verträge verwenden, hatten einige Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) zu den Schönheitsreparaturen große Auswirkungen auf tausende von Mietverhältnissen. Für sie sind die zeitlich gestaffelten Schönheitsreparaturklauseln unwirksam und die Mieter sind nicht mehr zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet.

Liegt eine unwirksame Klausel vor, kann der Vermieter nicht deswegen in einem bestehenden Mietverhältnis die Miete erhöhen, um seine deshalb entstehenden Mehrkosten auf den Mieter zu übertragen. Denn eine Mieterhöhung ist nur zulässig, wenn sie sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientiert, wie sie beispielsweise im Mietspiegel ausgewiesen ist.

Hinweis: Der Vermieter ist jedoch berechtigt, zu Beginn eines Mietverhältnisses die Miethöhe frei zu bestimmen. Damit kann zumindest in Neu-Verträgen eine entsprechend höhere Miete vereinbart werden. Letzten Endes ist zu erwarten, dass sich dies in den nächsten Jahren wiederum als Steigerung auf die ortsübliche Vergleichsmiete niederschlagen wird und sich die Mieten insgesamt erhöhen.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Schönheitsreparaturen umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Schönheitsreparaturen besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.