4.158 Anwälte für Steuerstrafrecht | Seite 174

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Rechtsanwältin Aljona Terkin
Anwaltskanzlei|Terkin, Bäumlstr. 11, 92224 Amberg 7061.4528107798 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Aljona Terkin ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Steuerstrafrecht
aus 5 Bewertungen Unkomplizierte kompetente Anwaltskanzlei mit freundlichem Personal. Hat mich bei einem unverschuldet Unfall zu meiner … (05.11.2020)
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Rechtsanwalt/Avvocato Alessandro Tedesco
Kanzlei Alessandro Tedesco, Kaiserstraße 57, 72764 Reutlingen 6949.4362236022 km
Internationales Recht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Steuerstrafrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt/Avvocato Alessandro Tedesco
(07.12.2023) Mi sono rivolto all^Avvocato per ben 2 volte,e^ stato un Professionista SERIO,VELOCE,E MOLTO COMPETENTE.Consiglio a …
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sehr gut
Kanzlei Albrecht Scherrenbacher, N3 15, 68161 Mannheim 6846.9343692486 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht
Im Bereich Steuerstrafrecht bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Albrecht Scherrenbacher
aus 24 Bewertungen Danke fùr die freundlichen Verteigen und Vertrauen (25.12.2022)
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sehr gut
Kanzlei Susanne Bienemann, Mittelstr. 16, 34466 Wolfhagen 6790.2949270995 km
Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Susanne Bienemann ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Steuerstrafrecht
aus 11 Bewertungen Sehr gute Beratung bezüglich Pflichtteilsansprüche.Wir können jetzt unser Testament mit Frau Bienemann aufsetzen und … (16.10.2023)
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Rechtsanwalt Dominik Petereit
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Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht
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sehr gut
Rechtsanwältin Fatma Sahin
Kanzlei Fatma Sahin, Neuen Bäue 8, 35390 Gießen 6800.0238238837 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Fatma Sahin ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Steuerstrafrecht
aus 34 Bewertungen Schnelle Abwicklung, freundlich, zuverlässig, hilfsbereit. Sehr empfehlenswert! (21.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Steuerstrafrecht

Fragen und Antworten

  • Steuerstrafrecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Steuerstrafrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Steuerstrafrecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Steuerstrafrecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Steuerstrafrecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
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Das Steuerstrafrecht regelt die Sanktionierung von Straftaten, die im Steuerrecht begangen werden können. Nach § 369 II AO (Abgabenordnung) gelten dabei in der Regel die Vorschriften aus dem Strafrecht. Ob und wann also z. B. Beihilfe oder Mittäterschaft anzunehmen ist, ergibt sich aus dem StGB (Strafgesetzbuch).

Steuerstraftaten

Straftaten aus dem Steuerstrafrecht sind vor allem

  • die Steuerhinterziehung nach § 370 AO,
  • der Bannbruch nach § 372 AO,
  • der gewerbsmäßige, gewaltsame und bandenmäßige Schmuggel nach § 373 AO und
  • die Steuerhehlerei nach § 374 AO.

Kommt es wegen einer Steuerstraftat zu einem Strafverfahren, muss der Steuerpflichtige mit einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe oder Geldbuße rechnen. Für die Einleitung des Verfahrens - durch die Finanzbehörden, Polizei oder Staatsanwaltschaft - ist jedoch zunächst der sog. Anfangsverdacht nötig. Das bedeutet, eine Finanzbehörde, z. B. ein Finanzamt, erhält den Hinweis, dass ein Steuerpflichtiger eine Tat aus dem Steuerstrafrecht begangen haben könnte. Der Verdacht könnte entstehen nach anonymen Anzeigen oder wenn ein Beamter der Finanzverwaltung eine Betriebsprüfung bzw. Steuerprüfung beim Steuerpflichtigen durchführt.

So begeht man etwa eine Steuerhinterziehung im Rahmen der Erbschaftsteuer, wenn man es unterlässt, das Finanzamt über eine Erbschaft oder Schenkung zu informieren, die steuerrechtlich erheblich ist, der Erwerb also z. B. den Freibetrag gemäß § 16 ErbStG (Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz) übersteigt. Auch Schwarzarbeit kann steuerrechtlich relevant werden, wenn etwa bei der Buchführung trotz fehlender Rechnung die Vorsteuer verbucht wird. Steuerhinterziehung begeht außerdem, wer z. B. beim Grundstückskaufvertrag ein Scheingeschäft abschließt, um eine niedrigere Grunderwerbsteuer zu zahlen. Wer aber in seiner Steuererklärung lediglich ein gesetzliches „Schlupfloch" ausnutzt, begeht noch keine Steuerstraftat. Schließlich obliegt die steuerrechtliche Bewertung dem Finanzamt, das letztendlich den Steuerbescheid erlässt. Wichtig ist aber, dass der „Täter" vorsätzlich gehandelt haben, die Tat zumindest in Kauf genommen haben muss. Lag dagegen Fahrlässigkeit vor, kann unter Umständen leichtfertige Steuerverkürzung angenommen werden.

Steuerordnungswidrigkeiten

Ferner kann man im Steuerstrafrecht auch eine Ordnungswidrigkeit begehen, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Steuerordnungswidrigkeiten sind unter anderem

  • die leichtfertige Steuerverkürzung nach § 378 AO,
  • die Steuergefährdung nach § 379 AO und
  • die Gefährdung der Abzugsteuern nach § 380 AO.

Die Selbstanzeige

Im Steuerstrafrecht ist es möglich, die Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung rückwirkend zu beseitigen. Möglich wird dies durch die sog. Selbstanzeige nach § 371 AO. Hier ist aber Voraussetzung, dass der Steuerpflichtige sämtliche Steuerstraftaten aufdeckt, nicht nur diejenigen, von denen er fürchtet, dass sie bald entdeckt werden. Im Übrigen muss er die Steuer, die hinterzogen wurde, nachzahlen. Daneben werden aber unter anderem Hinterziehungszinsen und Säumniszuschläge erhoben. War die Tat aber schon bekannt oder zeigt sich der Steuerpflichtige erst selbst an, nachdem er von einer Betriebs- bzw. Steuerprüfung erfahren hat, wirkt eine Selbstanzeige nicht strafbefreiend.

(VOI)

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