324 Anwälte für Täter-Opfer-Ausgleich | Seite 13

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Profil-Bild Rechtsanwältin Katharina Hildebrandt
sehr gut
Rechtsanwältin Katharina Hildebrandt
Anwaltskanzlei Hildebrandt, Hostedder Str. 1, 44329 Dortmund 6677.4499266993 km
Als emphatischer Mensch kann ich mich nicht nur in die rechtlichen Probleme meiner Mandanten hineinversetzen. Eine ehrliche Einschätzung der Erfolgschancen ist garantiert, genauso wie die Kostenfrage.
Opferhilfe • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Katharina Hildebrandt
aus 26 Bewertungen Mir wurde eine allgemeine Auskunft über meinen Fall mitgeteilt und die Kosten einer evtl. Vertretung durch die … (18.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Janina Büntemeyer
sehr gut
Rechtsanwältin Janina Büntemeyer
Rechtsanwältin & Strafverteidigerin Janina Büntemeyer, Äppelallee 27, 65203 Wiesbaden 6801.7724890333 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Janina Büntemeyer für Rechtsfragen rund um den Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 22 Bewertungen Bin von zwei kriminalpolizeibeamten in der Öffentlichkeit zusammengeschlagen worden und im Krankenhaus gelandet bis … (03.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia von Höveling
Rechtsanwältin Claudia von Höveling
Rechtsanwältin Claudia von Höveling, Langebrückstr. 7, 24340 Eckernförde 6662.4918447081 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht • Verkehrsrecht • Mediation • Unterhaltsrecht • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia von Höveling ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Egger
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Egger
Lenzer, Grob & Egger Rechtsanwälte, Postgasse 3, 89312 Günzburg 7018.6780809485 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Matthias Egger hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 195 Bewertungen Herr Egger hat mich bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall den kompletten Ablauf über fachlich und professionell … (24.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Irene Kindsvater
Rechtsanwältin Irene Kindsvater
Anwaltskanzlei Wolfgang Schmitz & Irene Kindsvater in Bürogemeinschaft, Breite Str. 1, 50354 Hürth 6672.938595638 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Betreuungsrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Irene Kindsvater unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
(25.07.2020) schneller Termin, schnelle Schreiben, freundlich und direkt um die Ecke
Profil-Bild Rechtsanwältin Patricia Stark
sehr gut
Kanzlei Patricia Stark, Hohenzollerndamm 123, 14199 Berlin 6970.4289240837 km
erfahren und kompetent
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht • Unterhaltsrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Patricia Stark im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich bietet Beratung und Vertretung
aus 59 Bewertungen Frau Stark ist sehr engagiert und nimmt sich auch Zeit für ihre Klienten. Ich kann ihr stets eine E-Mail schreiben … (22.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Roman Schweitzer
sehr gut
Rechtsanwalt Roman Schweitzer
Schweitzer & Schweitzer Rechtsanwälte, Kurgartenstr. 2, 67098 Bad Dürkheim 6829.3910227422 km
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Bei juristischen Problemen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Roman Schweitzer
aus 40 Bewertungen Super Anwalt 👍 (12.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ludmilla Melcher LL.M.
Rechtsanwältin Ludmilla Melcher LL.M.
Kanzlei Ludmilla Melcher LL.M., Gerichtstr. 3, 33602 Bielefeld 6714.9537146811 km
Strafverteidigung aus Leidenschaft! Fachkompetenz | Kampfgeist | Menschlichkeit
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Ludmilla Melcher LL.M. ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
(10.02.2024) Frau Melcher hat bereits im Ermittlungsverfahren die richtigen Weichen gestellt, so dass das Verfahren in der …
Profil-Bild Rechtsanwältin Nadine Antoinette Kramer
sehr gut
Rechtsanwältin Nadine Antoinette Kramer
Strafrechtskanzlei Nadine Antoinette Kramer, Alt-Moabit 110, 10559 Berlin 6971.6084375991 km
Mit Sicherheit sind Sie hier richtig in der Beantwortung all Ihrer strafrechtlichen Anliegen.
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Nadine Antoinette Kramer ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich gerne behilflich
aus 28 Bewertungen Ich habe Frau kramer online über ANWALT.DE angeschrieben, sie hat sich schnellstmöglich gemeldet per Mail und auch … (05.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht Iris-Christine Dornow
sehr gut
Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht Iris-Christine Dornow
Rechtsanwaltskanzlei Iris-Christine Dornow, Morgensternweg 10, 30419 Hannover 6764.2300835861 km
Nur persönliche und individuelle Vertretung führen wirklich zum Ziel!
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Opferhilfe • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht Iris-Christine Dornow
aus 28 Bewertungen Ich habe mich durch Frau Dornow sehr gut vertreten gefühlt. Sie war sowohl per Mail sowie auch telefonisch immer für … (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Arneth
sehr gut
Rechtsanwältin Sabine Arneth
Anwaltskanzlei Corinna Wehran-ltschert - Sabine Arneth, Clemensstr. 26-30, 56068 Koblenz 6745.2638231043 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Opferhilfe
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Sabine Arneth gerne zur Verfügung
aus 10 Bewertungen Wir hatten ein Problem mit unserem Vermieter, aber Frau Arneth hat uns die Angst genommen. Wir fühlen uns sehr gut … (13.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Stavroula Patsourakou
sehr gut
Kanzlei Dr. jur. Stavroula Patsourakou, Venloer Str. 601-603, 50827 Köln 6670.5316469145 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Mediation • Opferhilfe • Medizinrecht
Rechtsfragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich beantwortet Frau Rechtsanwältin Dr. Stavroula Patsourakou
aus 19 Bewertungen Herzlichen Dank, Sie haben uns in unserem Vorhaben (Visa für Sohn) sehr gut beraten und uns Hoffnung gegeben. Wir … (08.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Michaela Hegendörfer
Rechtsanwaltskanzlei Michaela Hegendörfer, Reuterstraße 7, 91522 Ansbach 6988.8672227989 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe • Verwaltungsrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich beantwortet Frau Rechtsanwältin Michaela Hegendörfer
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole Schneiders
sehr gut
Rechtsanwältin Nicole Schneiders
Rechtsanwältin Nicole Schneiders, Sternengasse 23, 76275 Ettlingen 6873.2087117948 km
Fachanwältin Strafrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Opferhilfe • Umweltrecht
Frau Rechtsanwältin Nicole Schneiders im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich bietet Beratung und Vertretung
aus 31 Bewertungen Die Rechtsanwältin Frau Schneiders ist sehr kompetent. In meinem Fall hat sie mir sehr geholfen, weswegen ich sie … (29.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Angela Brusdeilins
sehr gut
Rechtsanwältin Angela Brusdeilins
Freies Institut für organisationsinterne Konfliktbewältigung | FIOK, Esplanada 8, 13187 Berlin 6973.2004582321 km
"Interessenneutral und nachhaltig: Mit dem FIOK schützen Sie Ihre Organisation vor Angriffen und lösen Konflikte erfolgreich".
Opferhilfe • Wirtschaftsrecht • Internationales Wirtschaftsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Arbeitsrecht • Beamtenrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich beantwortet Frau Rechtsanwältin Angela Brusdeilins
aus 19 Bewertungen Ich bin zufrieden (18.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Siebenhüner
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Rechtsanwalt Jan Siebenhüner
DEXTRA Rechtsanwälte, Martin-Luther-Ring 13, 04109 Leipzig 6982.1311429855 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich bietet Herr Rechtsanwalt Jan Siebenhüner
aus 28 Bewertungen Herr Siebenhüner ist ein Sympathischer Mensch. Die erst Einschätzung meines Falls hat er mir sehr verständlich und mit … (04.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina Gröbmayr
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Kanzlei Gröbmayr, Gerberau 9a, 79098 Freiburg im Breisgau 6889.8724077442 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Schulrecht
Frau Rechtsanwältin Christina Gröbmayr im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich bietet Beratung und Vertretung
aus 49 Bewertungen Frau Gröbmayr ist eine top Anwältin, sie hat mich kompetent in meinem Fall beraten und das beste rausgeholt. Nur zu … (03.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Hanna Klee
Rechtsanwältin Hanna Klee
Rechtsanwältin Hanna Klee, Kurt-Schumacher-Platz 8, 44787 Bochum 6663.2316758619 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Hanna Klee ist Ihr Ansprechpartner für Täter-Opfer-Ausgleich
(29.07.2023) Die Anwältin hat sich sehr freundlich sowie klar und zielgerichtet verhalten. Auf mich als Laien wirkte sie überaus …
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas R.J. Franz
Rechtsanwalt Thomas R.J. Franz
Klemm & Franz, Blumenstr. 31, 68775 Ketsch 6857.3243691468 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Jagdrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas R.J. Franz vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
(19.05.2022) Schneller Rückruf, professionelle Auskunft.
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörn Freudenberg
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Rechtsanwalt Jörn Freudenberg
Freudenberg | Steinseifer, Bernauer Straße 43, 16515 Oranienburg 6952.1171304719 km
"Andere denken nach, wir denken vor."
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich bietet Herr Rechtsanwalt Jörn Freudenberg
aus 17 Bewertungen Sehr kompetente, schnelle Reaktion gegenüber dem Ordnungsamt bezüglich der angeblichen Geschwindigkeitsübertretung. … (18.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Sachse
Rechtsanwältin Gabriele Sachse
RECHTSANWÄLTE SACHSE & SACHSE, Äußere Münchener Str. 78, 83026 Rosenheim 7168.9729256913 km
Auf den Schwingen der Gerechtigkeit so hoch wie möglich fliegen.
Fachanwältin Strafrecht • Opferhilfe • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Gabriele Sachse
(19.12.2023) Frau Rechtsanwältin Gabriele Sachse rief mich schnell zurück und hatte am selben Tag noch Zeit für einen Termin. Ich …
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc T. Nöthling
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Rechtsanwalt Marc T. Nöthling
Kanzlei Marc T. Nöthling, Elisabethstr. 44, 40217 Düsseldorf 6649.4679665275 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Rechtliche Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich beantwortet Herr Rechtsanwalt Marc T. Nöthling
aus 98 Bewertungen Nett,Unkompliziert, Schnell und Kompetent. Dankeschön! (16.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Strüwe
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Rechtsanwalt Peter Strüwe
Dr. Daube, Strüwe & Kollegen, Bismarckstr. 67, 45128 Essen 6651.9179427887 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Opferhilfe • Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Peter Strüwe gerne zur Verfügung
aus 37 Bewertungen Obwohl "nur" ein Parkschaden vorlag, hat sich die Einschaltung der Kanzlei am Folkwangmuseum für mich … (29.03.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anke Zimmermann
Rechtsanwältin Anke Zimmermann
Kanzlei Anke Zimmermann, Moerser Str. 98, 47803 Krefeld 6630.237200593 km
Fachanwältin Strafrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Anke Zimmermann hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 8 Bewertungen Schnelle Reaktionszeit, sehr freundlich (07.03.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Täter-Opfer-Ausgleich

Fragen und Antworten

  • Täter-Opfer-Ausgleich: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Täter-Opfer-Ausgleich sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Täter-Opfer-Ausgleich: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Täter-Opfer-Ausgleich umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Täter-Opfer-Ausgleich und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Der Täter-Opfer-Ausgleich, kurz TOA genannt, ist ein Instrument im Strafverfahren, mit dem der Täter dem Opfer einer Straftat eine Wiedergutmachung leistet, um den Konflikt zwischen den Beteiligten zu beseitigen. Der TOA hat den Zweck, dass der erlittene Schaden des Opfers wieder ausgeglichen wird und dem Täter die Folgen seiner Tat zu Bewusstsein zu bringen, damit dieser die Verantwortung dafür übernimmt. Ist der TOA erfolgreich, söhnen sich die Parteien aus und es erfolgt – je nach Fall – zuletzt die Einstellung des Strafverfahrens.

Wann findet der Täter-Opfer-Ausgleich statt?

Der TOA ist in § 46a Strafgesetzbuch, kurz StGB, und in §§ 155a, 155b Strafprozessordnung, kurz StPO, geregelt. Nach diesen Vorschriften kann das Gericht die Strafe mildern oder von Strafe ganz absehen oder die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Strafverfahrens verfügen, wenn der Täter die Tat ganz oder zum überwiegenden Teil wieder gut gemacht hat oder die Wiedergutmachung ernsthaft angestrebt hat, um den Konflikt zu beseitigen. Das Gericht kann auch die Strafe mildern oder von Strafe absehen, wenn die Schadenswiedergutmachung von dem Täter einen persönlichen Verzicht oder eine erhebliche persönliche Leistung erfordert und der Täter das Opfer ganz oder zum überwiegenden Teil entschädigt hat. Einstellung heißt, dass das Strafverfahren beendet wird, ohne dass der Täter verurteilt wird. Die Einstellung kann unter einer Auflage erfolgen, zum Beispiel dadurch, dass eine vereinbarte Ratenzahlung zur Wiedergutmachung auch eingehalten wird.

Bei der ersten Variante soll ein immaterieller Ausgleich mit dem Verletzten erreicht werden, wobei darunter auch die Zahlung von Schmerzensgeld fällt. Bei der zweiten Variante wird der Geschädigte finanziell entschädigt. Der Geschädigte muss ganz oder zum überwiegenden Teil entschädigt worden sein und diese Entschädigung muss dem Täter eine erhebliche persönliche Leistung oder einen persönlichen Verzicht abgefordert haben. Grundsätzlich ist erforderlich, dass das Opfer die Zahlung als Wiedergutmachung akzeptiert. Allerdings kann auch der Versuch ausreichend sein, wenn das Opfer jegliche Wiedergutmachungsbemühungen ablehnt, ohne hierzu besondere schützenswerte Interessen darlegen zu können.

Das Gericht kann allerdings nur von Strafe absehen, wenn der Täter zu keiner höheren Freiheitsstrafe als von einem Jahr verurteilt wird oder nicht mehr als 360 Tagessätze als Strafe bestimmt werden. In diesen Fällen kommt eine Einstellung in Betracht, die auch unter Auflagen erfolgen kann. Vorstrafen spielen insoweit indirekt eine Rolle, da Wiederholungstäter mit höheren Freiheitsstrafen rechnen müssen. Wird diese Grenze überschritten, bleibt dennoch die Möglichkeit, die Strafe zu mildern. Die Schuld des Täters spielt keine Rolle und die Hinzuziehung eines Verteidigers ist nicht erforderlich.

Der TOA kann bei jeder Straftat angewendet werden. § 155a Strafprozessordnung, kurz StPO, schreibt vor, dass in jedem Stadium des Verfahrens die Staatsanwaltschaft und das Gericht die Möglichkeit des TOA prüfen sollen. Damit ist die Möglichkeit des Täter-Opfer-Ausgleichs im Ermittlungsverfahren bereits ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Strafanzeige oder Strafantrags bei Polizei oder Staatsanwaltschaft von den Ermittlungsbehörden zu prüfen. Im Ermittlungsverfahren wird der verdächtigte Täter Beschuldigter genannt.

Grundsätzlich ist ein Geständnis des Beschuldigten Voraussetzung zum TOA, zumindest darf der Beschuldigte die Tat nicht ausdrücklich bestreiten. Weiter muss der Beschuldigte hinreichend verdächtig sein. Ein hinreichender Tatverdacht liegt vor, wenn das vorläufige Ergebnis der Ermittlungen eine Verurteilung wahrscheinlicher macht als einen Freispruch.

Wie läuft der Täter-Opfer-Ausgleich ab?

Die Durchführung des TOA kann sowohl von der Staatsanwaltschaft, vom Gericht, durch den Beschuldigten oder dessen Strafverteidiger, aber auch vom Verletzten selbst in Gang gesetzt werden. Im Wesentlichen kommt der Täter-Opfer-Ausgleich bei Ehr- und Körperverletzungsdelikten, ferner bei Raub, Erpressung und Freiheitsdelikten in Betracht.

Voraussetzung ist, dass beide Parteien die Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs wünschen, da dieser freiwillig ist. Zunächst wird beiden Parteien in einzelnen Vorgesprächen der Ablauf der Verfahrens und dazu bestehende Alternativen erläutert. Sind beide Parteien mit der Durchführung einverstanden, wird ein Vermittler bestimmt, unter dessen Obhut die Ausgleichgespräche geführt werden:

Zunächst werden den Beteiligten die „Spielregeln“ erklärt, wie zum Beispiel, den anderen Gesprächspartner ausreden zu lassen. Danach folgt die sogenannte Wiedergutmachungskonferenz. In deren Rahmen berichten die Beteiligten aus ihrer Sicht das Tatgeschehen. Zuletzt erfolgt die Klärung der Wiedergutmachung und die Parteien handeln eine verbindliche Vereinbarung aus. Diese kann die Zahlung von Schmerzensgeld, Schadensersatz, aber auch bestimmte soziale Tätigkeiten des Beschuldigten beinhalten.

Gegenstand der Vereinbarung kann dann auch ein Zurückziehen einer etwaig gestellten Strafanzeige oder eines Strafantrags beinhalten. Nach dem Zurückziehen eines Strafantrags kann die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren bei Antragsdelikten nur im Falle des öffentlichen Interesses fortfahren.

Zwar ist ein persönlicher Kontakt zwischen Straftat – Diese Rechte stehen Ihnen zu!">Opfer und Beschuldigten beim TOA angedacht, aber nicht zwingend notwendig. Wurde eine Vereinbarung geschlossen, überwacht der Vermittler die Einhaltung und teilt das Ergebnis den Ermittlungsbehörden mit. Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann gegebenenfalls mit Zustimmung des Gerichts über die Einstellung des Verfahrens oder das Gericht über eine Strafmilderung. Auch eine Einstellung unter Auflagen ist möglich, zum Beispiel mit dem Inhalt, dass die vereinbarte monatliche Ratenzahlung von Schmerzensgeld auch eingehalten wird. Erfolgt die TOA nach Beginn des gerichtlichen Verfahrens und sieht das Gericht von einer Strafe ab, spricht es den Beschuldigten schuldig, erklärt aber in der Urteilsformel den Strafverzicht.

Alternativen zum Täter-Opfer-Ausgleich

Vom TOA ist die Mediation zu unterscheiden. Die Mediation ist zwar auch dafür gedacht, dass sich streitende Parteien außergerichtlich einigen, hat aber für den Beschuldigten nicht den Vorteil, dass eine Aussöhnung zum Absehen der Strafe führt. Sie kann lediglich strafmildernd berücksichtigt werden.

Der Geschädigte kann seine Schadensersatzansprüche aber auch durch eine zivilrechtliche Klage verfolgen oder im Strafverfahren im Rahmen eines beantragten Adhäsionsverfahrens oder bei bestimmten Vergehen und Verbrechen mit Erhebung einer Nebenklage durchsetzen. Diese Möglichkeiten haben aber nicht das Ziel, dass sich der Geschädigte mit dem Täter aussöhnt. Deshalb kann die psychische Belastung des Konflikts bestehen bleiben, die durch den TOA beseitigt werden soll.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Täter-Opfer-Ausgleich umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Täter-Opfer-Ausgleich besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.