5.690 Anwälte für Tarifautonomie | Seite 238

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Herr Rechtsanwalt Gregor Knoll bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Tarifautonomie
aus 34 Bewertungen Sehr schnelle und nette tel. Rückmeldung. Leider kann Dr. Knoll uns diesmal helfen, aber gerne fragen wir im … (01.04.2023)
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Herr Rechtsanwalt Ralf Leidecker – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Tarifautonomie
aus 62 Bewertungen Schnlle Antwort auf eingereichte Schreiben (30.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Tarifautonomie

Fragen und Antworten

  • Tarifautonomie: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Tarifautonomie sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Tarifautonomie: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Tarifautonomie umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Tarifautonomie und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Die Tarifautonomie bezeichnet die Freiheit von Arbeitsmarktverbänden - also Arbeitgeberverbänden, Unternehmerverbänden und Gewerkschaften -, Tarifverträge ohne Einflussnahme staatlicher Stellen abzuschließen. Als Teil der Koalitionsfreiheit gemäß Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz (GG) ist die Tarifautonomie grundgesetzlich geschützt, kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen eingeschränkt werden. Im Tarifvertragsgesetz finden sich gesetzliche Regelungen zur Tarifautonomie, die sich allerdings auf die formalen Zuständigkeiten beschränken. Daher werden die juristischen Merkmale wesentlich durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bestimmt. Man spricht hier vom sogenannten Richterrecht. Mit der Tarifautonomie soll sichergestellt werden, dass die Tarifparteien frei von staatlicher Beteiligung und direkt über den Tarifvertrag verhandeln und darüber eine Einigung erzielen. Des Weiteren leitet sich aus der Tarifautonomie unter anderem der Bestandschutz für die Arbeitsmarktverbände selbst ab und ihr Recht zum Arbeitskampf, etwa zu einem Streik oder einer Aussperrung.

(WEL)

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