4.731 Anwälte für Trennungsvereinbarung | Seite 198

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Profil-Bild Rechtsanwalt Jan-M. Dudwiesus
sehr gut
Rechtsanwalt Jan-M. Dudwiesus
Kanzlei Dudwiesus, Elisabethstraße 44 - 46, 40217 Düsseldorf 6649.4680699697 km
Fachanwalt Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Jan-M. Dudwiesus – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Trennungsvereinbarung
aus 103 Bewertungen Schnelle und präzise Antwort,(ohne jeglichen Entgelt) Empfehlenswert.Vielen Dank (15.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Oehl
sehr gut
Rechtsanwalt Sebastian Oehl
Kanzlei Sebastian Oehl, Lindfläche 8a, 53332 Bornheim 6685.748991428 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Trennungsvereinbarung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Sebastian Oehl gerne zur Verfügung
aus 42 Bewertungen Wir suchten in einer Mietangelegenheit eine ausgewogene und kompetente Beratung. Diese wurde uns von Herrn … (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nathalie Steffens
sehr gut
Kanzlei Nathalie Steffens, Adalbertsteinweg 228, 52066 Aachen 6631.0638719931 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Nathalie Steffens für Rechtsfragen rund um den Bereich Trennungsvereinbarung
aus 13 Bewertungen Leider nichts für Medizinrecht (03.11.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Trennungsvereinbarung

Fragen und Antworten

  • Trennungsvereinbarung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Trennungsvereinbarung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Trennungsvereinbarung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Trennungsvereinbarung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Trennungsvereinbarung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Schließt ein Ehepaar bzw. eine Lebenspartnerschaft eine Trennungsvereinbarung, bedeutet das nicht automatisch, dass es zu einer Scheidung bzw. Aufhebung kommt. Die Trennungsvereinbarung soll vielmehr eine Versöhnung ermöglichen, um die Ehescheidung abzuwenden und stellt damit keine Vorstufe zur Scheidungsvereinbarung dar. Ein Scheidungsanwalt kann beim Erstellen der Trennungsvereinbarung dennoch wertvolle Hilfe leisten. Die Trennungsvereinbarung regelt erst einmal, was während der Trennung geschehen soll. Häufiger Inhalt ist das Umgangsrecht der Kinder und ihrer Eltern nach der Trennung, insbesondere bei welchem Elternteil sie zunächst leben und wie sie der andere besuchen darf. Das Sorgerecht üben die getrennten Eltern dennoch gemeinsam aus. Dementsprechend ist auch der Kindesunterhalt regelmäßiger Inhalt einer Trennungsvereinbarung. Daneben ist regelmäßig auch eine Absprache zum Unterhalt für den Ehepartner mitgetroffen. Dieser Trennungsunterhalt und der Kindesunterhalt orientieren sich meist am Nettoeinkommen, von dem das Kindergeld oft anteilig abgezogen wird.

Da im Mietvertrag meist beide Ehepartner stehen, legt die Trennungsvereinbarung nicht selten fest, wie es mit den Mietzahlungen aussieht und wer in der Mietwohnung weiterwohnen darf bzw. wie diese weiter von beiden Partnern als Ehewohnung genutzt werden soll. Entsprechende Regelungen gelten auch für eine Eigentumswohnung bzw. ein Haus. Da sich darin noch zahlreiche gemeinsame Gegenstände befinden, ist ein weiterer regelmäßiger Inhalt, wer welche Gegenstände vom Hausrat erhalten soll, etwa das gemeinsame Fahrzeug. Weitere Regelungen betreffen etwa einen von beiden Eheleuten abzuzahlenden Kredit - etwa für ein Auto bzw. das Wohnungseigentum oder ein Haus. Sollte sich nach längerer Trennung trotz Trennungsvereinbarung ergeben, ist die einvernehmliche Scheidung frühestens nach einem Jahr des Getrenntlebens möglich. Die Trennungsvereinbarung hat keinen Einfluss auf diese notwendige Dauer der Trennung für die Ehescheidung verheirateter Personen bzw. die Aufhebung der Partnerschaft eingetragener Lebenspartner.

(GUE)

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