79 Anwälte für Umweltschaden | Seite 4

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Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Riggenmann
sehr gut
Rechtsanwalt Florian Riggenmann
e-rechtsanwälte.eu, Karlstraße 3, 89073 Ulm 7003.326272724 km
Fachanwalt Strafrecht • Opferhilfe • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Umweltrecht
Herr Rechtsanwalt Florian Riggenmann - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Umweltschaden
aus 38 Bewertungen Ein top Anwalt! Kann ich jeden nur ans Herz legen. Herr Riggenmann weiß was er tut und ist absolut kompetent. (25.04.2024)
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Rechtsanwalt Dr. Hanns-Christian Fricke
Rechtsanwälte Dr. Fricke & Collegen PartG mbB, Yorckstr. 10, 30161 Hannover 6768.4658485897 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Hanns-Christian Fricke bietet im Bereich Umweltschaden Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechts- und Fachanwältin Dr. jur. Nadine Däumichen & Dozentin
Rechts- und Fachanwältin Dr. jur. Nadine Däumichen & Dozentin
SchmuckDäumichen Rechtsanwälte, Springerstraße 11, 04105 Leipzig 6981.1533779926 km
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Umweltrecht • Vergaberecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Umweltschaden steht Ihnen Frau Rechts- und Fachanwältin Dr. jur. Nadine Däumichen & Dozentin gerne zur Verfügung
(28.06.2023) Rückmeldung zu unserer Anfrage erfolgte sehr schnell.
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Kirsch
Rechtsanwalt Michael Kirsch
Rechtsanwälte Kirsch Heck Valter PartGmbB WESTANWÄLTE, Oligsbendengasse 12-14, 52070 Aachen 6630.0491092381 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Umweltschaden hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Kirsch
(06.12.2023) Gute Beratung und zügige Reaktion
Profil-Bild Rechtsanwalt Dominik Seitz
Rechtsanwalt Dominik Seitz
p11 Rechtsanwälte Seitz und von Treyer, Bayerstr. 13, 80335 München 7118.3417935955 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Beamtenrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Umweltschaden steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dominik Seitz gerne zur Verfügung
aus 5 Bewertungen Enorm kompetent, freundlich und effektiv. Eine gute Wahl, sehr zu empfehlen. (25.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Annett Albrecht
sehr gut
Rechtsanwältin Annett Albrecht
Anwaltskanzlei Albrecht, Harkortstraße 19, 04107 Leipzig 6982.5090811904 km
Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren, und wenn du im Unrecht bist, kannst du es dir nicht leisten, sie zu verlieren. Mahatma Ghandi
Datenschutzrecht • Verwaltungsrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht
Frau Rechtsanwältin Annett Albrecht vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Umweltschaden
aus 10 Bewertungen Frau Albrecht berät sehr fachkompetent und zugleich verständnisvoll zur Rechts- und Ausgangslage der juristischen … (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Florentine Foucar
sehr gut
Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft am Isartor, Rumfordstr. 57, 80469 München 7119.8983843386 km
Umweltrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Wirtschaftsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Umweltschaden hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Florentine Foucar
aus 14 Bewertungen Als Gründer und Geschäftsführer werde ich immer wieder mit spontanen rechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Ich … (07.12.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Umweltschaden

Fragen und Antworten

  • Umweltschaden: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Umweltschaden sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Umweltschaden: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Umweltschaden umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Umweltschaden und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Ein Umweltschaden wird nach § 2 Nr. 2 USchadG (Umweltschadensgesetz) angenommen, wenn natürliche Ressourcen wie etwa Gewässer oder Lebensräume nachteilig verändert bzw. ihre Funktion beeinträchtigt werden.

Der Störer - also derjenige, der den Umweltschaden verursacht hat - kann nach dem Zivilrecht, dem Strafrecht und nach dem Umweltrecht zur Verantwortung gezogen werden. So muss derjenige z. B. mit einem Strafverfahren wegen Gewässerverunreinigung nach § 324 StGB (Strafgesetzbuch) sowie einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe rechnen. Außerdem kann er wegen weniger schwerwiegender Taten, die eine Ordnungswidrigkeit darstellen, mit einem Bußgeld belegt werden. Die Tatbestände finden sich in den jeweiligen Gesetzen wie etwa dem Bundesimmissionsschutzgesetz oder dem Wasserhaushaltsgesetz. Wer etwa eine Auflage beim Immissionsschutz oder im Wasserrecht nicht einhält, muss daher mit einem Bußgeldbescheid rechnen.

Das Zivilrecht bietet bei einem Umweltschaden für die Privatperson Rechtsschutz. So kann man z. B. Schadenersatz - etwa nach § 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) - oder Unterlassung verlangen, wenn der Nachbar mit seinem Unternehmen für eine regelmäßige Lärmbelästigung sorgt oder seinen Garten als Müllhalde benutzt. In letzterem Fall könnte er nämlich so einen Umweltschaden in Form der Beeinträchtigung der Bodenfunktionen herbeigeführt haben. Zu beachten ist aber, dass beim Privatrecht die Beeinträchtigung bereits eingetreten sein muss, damit die Geltendmachung der Forderung möglich ist.

Besonders erwähnenswert sind in Bezug auf den Umweltschaden das USchadG und das Umwelthaftungsgesetz (UmwHG). Letzteres ist anzuwenden, wenn der Mensch einen Personenschaden oder Sachschaden erleidet, der von einer im UmwHG genannten Anlage - wie z. B. einer Chemiefabrik durch das Weiterleiten giftiger Stoffe ins Grundwasser - herbeigeführt wurde. Der Geschädigte kann dann Schadensersatzansprüche gegen den Anlagenbetreiber geltend machen. Dagegen schützt das USchadG nicht die Rechte von Privatpersonen. Das Gesetz regelt vielmehr das Verhältnis des Verursachers zur zuständigen Behörde. So muss der Verursacher die Behörde über den Umweltschaden (an Böden, Gewässern, Pflanzen, Lebensräumen und Tieren) informieren, der durch seine berufliche Tätigkeit entstanden ist, und auf eigene Kosten Schadensbegrenzung und Schadensregulierung betreiben sowie Maßnahmen zur Sanierung des Umweltschadens ergreifen. Sofern die betriebene Anlage explizit in der Anlage 1 des USchadG genannt wird - wie etwa ein Unternehmen, das Biozid-Produkte herstellt -, haftet der Betreiber der Anlage unabhängig davon, ob er den Umweltschaden verschuldet hat oder nicht. Ansonsten haftet er nur bei Vorsatz und Fahrlässigkeit, vgl. § 3 I Nr. 2 USchadG.

Übrigens: Da es kein einheitliches Regelwerk im öffentlichen Umweltrecht gibt, finden sich die Vorschriften zum Schutz der Umwelt in verschiedenen öffentlich-rechtlichen Gesetzen wie etwa dem Gesetz über die UVP - Umweltverträglichkeitsprüfung - oder dem Pflanzenschutzgesetz. Diese Vorschriften dienen nicht dem Schutz der Menschen, sondern sollen die Umwelt etwa vor Umweltverschmutzung und sonstigen Gefahrenquellen schützen und einem Umweltschaden möglichst vorbeugen. So behütet z. B. das Bundesjagdgesetz oder das Tierschutzgesetz das Haustier, das Nutztier oder das wilde Tier.

Für die Anlagenbetreiber bietet es sich daher an, eine Versicherung abzuschließen, die nicht nur eine privatrechtliche Haftpflicht umfasst, sondern auch bei Umweltschäden einstandspflichtig ist, die sog. Umweltschadensversicherung.

(VOI)

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