3.410 Anwälte für Umzug | Seite 143

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Rechtsanwalt Mag. Gerhard Ch. Fetsch
Kanzlei Fetsch, Radetzkystr. 31/II, 8010 Graz, Österreich 7426.7910145875 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Mag. Gerhard Ch. Fetsch bietet im Bereich Umzug Rechtsberatung und Vertretung
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Rechtsanwalt Dr. Matthias Knapp
Kanzlei Matthias Knapp, Pflughof 19, 79650 Schopfheim 6907.154172566 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Umzug steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Matthias Knapp gerne zur Verfügung
(26.11.2018) Sehr gute kompetente, fachliche Beratung, Aktivität und Handeln in puncto Mietrecht. Dieser Anwalt ist bestens zu …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Umzug

Fragen und Antworten

  • Umzug: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Umzug umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Umzug und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Umzug: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Umzug sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Gründe für einen Umzug gibt es viele: eine Scheidung, das Zusammenziehen mit dem Partner oder auch einfach ein Arbeitsplatzwechsel. Dabei muss man aber stets viel Geduld und Zeit aufwenden und rechtzeitig mit der Planung und dem Packen beginnen.

Wer an einem Werktag umzieht, muss seinem Arbeitgeber rechtzeitig Bescheid geben. Ist der Umzug beruflich veranlasst, kann der Beschäftigte etwa einen Tag von der Arbeit bezahlt freigestellt werden, § 616 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Bei einem Umzug aus privaten Gründen dagegen muss der Mitarbeiter grundsätzlich am Wochenende oder im Urlaub umziehen, sofern sich aus einem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag nichts anderes ergibt.

Im Mietrecht sollte man vor dem Umzug noch einmal einen Blick in den Mietvertrag werfen. Nicht selten beinhalten die AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen) Klauseln, die gar nicht wirksam sind. So ist etwa eine Endrenovierungsklausel unzulässig, wenn der Mieter bei Auszug zur Endrenovierung verpflichtet wird, und zwar unabhängig davon, wie lange die letzte Renovierung zurückliegt oder ob überhaupt Renovierungsbedarf besteht. Auch starre Fristen, wonach z. B. alle drei Jahre Schönheitsreparaturen durchgeführt werden müssen, sind unwirksam. Der Mieter muss dann gar nicht renovieren. Anderes gilt nur, wenn die starren Fristen durch Begriffe wie „in der Regel" oder „im Allgemeinen" aufgeweicht werden. Bei der Wohnungsübergabe und Schlüsselübergabe sollte man stets ein Übergabeprotokoll anfertigen, um später beweisen zu können, dass man die Wohnung im vertragsgemäßen Zustand abgegeben hat.

Hat man ein Umzugsunternehmen mit dem Umzug beauftragt, haftet dieses für Umzugsschäden gemäß § 451e HGB in einer beschränkten Höhe (620 Euro je Kubikmeter Laderaum). Das gilt aber nur, wenn der Schaden allein durch Mitarbeiter des Unternehmens herbeigeführt wurde. Wenn allerdings ein Freund aus reiner Gefälligkeit beim Umzug mithilft und versehentlich z. B. eine teure Vase beschädigt, kann man keinen Schadenersatz verlangen. Denn gehaftet wird nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Außerdem nimmt man in diesem Fall eine stillschweigende Haftungsbeschränkung an. Wer besonders teure Möbel oder anderes wertvolles Umzugsgut besitzt, kann daher eine zusätzliche Versicherung abschließen: die Transportversicherung. Doch auch hier sollte man stets die Versicherungsbedingungen genau prüfen und klären, wann trotz Schadensfall ein Haftungsausschluss greift. Denn dann erfolgt gerade keine Schadensregulierung und der Auftraggeber bleibt auf seinem Schaden sitzen.

Ein Umzug ist übrigens kein Grund für die außerordentliche Kündigung von einem DSL-Vertrag. Das gilt auch, wenn ein Internetanschluss am neuen Wohnort technisch noch nicht möglich ist, das Internet also gar nicht genutzt werden kann. Man kann den Vertrag allerdings ordentlich kündigen, muss aber die Kündigungsfrist von grundsätzlich drei Monaten einhalten.

(VOI)

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