86 Anwälte für Waffenbesitzkarte | Seite 4

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Profil-Bild Rechtsanwältin Yvonne Winkler
Rechtsanwältin Yvonne Winkler
Kanzlei Yvonne Winkler, Lindenstr. 13, 15230 Frankfurt (Oder) 7054.7966651348 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Jagdrecht
Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitzkarte beantwortet Frau Rechtsanwältin Yvonne Winkler
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Johann-Volker Peter
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Johann-Volker Peter
Kanzlei Johann-Volker Peter, Parkallee 17, 99734 Nordhausen 6877.6855757044 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Jagdrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Johann-Volker Peter bietet Rat und Unterstützung im Bereich Waffenbesitzkarte
aus 21 Bewertungen Aufgrund von Empfehlungen im Bekanntenkreis habe ich die Vertretung von Herrn Rechtsanwalt Dr. Peter in Anspruch … (03.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Claus Peter Hartmann
sehr gut
Rechtsanwalt Claus Peter Hartmann
Fachanwaltskanzlei für Baurecht & Architektenrecht CP Hartmann, Kopernikusstr. 37, 08523 Plauen 7014.2413633887 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Arbeitsrecht • Arzthaftungsrecht • Maklerrecht • Öffentliches Baurecht • Vergaberecht • Jagdrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Waffenbesitzkarte beantwortet Herr Rechtsanwalt Claus Peter Hartmann
aus 23 Bewertungen Die Beratung und Prozessführung waren absolut fachlich kompetent. Wir haben den Prozess gewonnen. RA Hartmann hat sich … (21.01.2020)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kristina Grün
sehr gut
Kanzlei Kristina Grün, Kölnstraße 46, 52428 Jülich 6638.9550927191 km
Familienrecht • Zivilrecht • Opferhilfe • Arbeitsrecht • Jagdrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Waffenbesitzkarte bietet Frau Rechtsanwältin Kristina Grün
aus 21 Bewertungen Frau Grün übernahm mehrere zivilrechtliche Angelegenheiten kurz nacheinander. Fachlich sehr gut bis unantastbar in … (07.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Monika B. Hähn
Wittemöller Hähn, Ostertorstr. 7, 32312 Lübbecke 6704.8518240303 km
"Wenn Du im Recht bist, kannst Du Dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn Du im Unrecht bist, kannst Du Dir nicht leisten, sie zu verlieren." Mahatma Gandhi
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Agrarrecht • Arbeitsrecht • Jagdrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Waffenbesitzkarte unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin und Notarin Monika B. Hähn
(19.09.2022) Unser Fall ist kompliziert, denn hier ist fundiertes Wissen in Handsrecht & Gesellschaftsrecht, Erbrecht und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Alexander Lea LL.B
sehr gut
Rechtsanwalt Daniel Alexander Lea LL.B
KANZLEI DL, Taunusstraße 5 A, 65183 Wiesbaden 6800.1647460551 km
Ihr persönliches Anliegen — individuell betreut
Zivilrecht • Jagdrecht • Verwaltungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Strafrecht • Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Waffenbesitzkarte unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Daniel Alexander Lea LL.B
aus 10 Bewertungen Schnelle und fundierte Antwort (28.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Kersten
sehr gut
Rechtsanwalt Stephan Kersten
Lindemann Rechtsanwälte, Carl-Schurz-Str. 31, 13597 Berlin 6962.2590530141 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Jagdrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Stephan Kersten bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Waffenbesitzkarte
aus 307 Bewertungen Grandiose Abfindung ausgehandelt! Ich komme gerne wieder! Grüße aus Falkensee, s.h. (11.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rafael Böttcher
Rechtsanwalt Rafael Böttcher
Rechtsanwälte Kirsch Heck Valter PartGmbB WESTANWÄLTE, Oligsbendengasse 12-14, 52070 Aachen 6630.0491092381 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Jagdrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Waffenbesitzkarte bietet Herr Rechtsanwalt Rafael Böttcher
(20.05.2022) Schnelles Handeln und Kompetenz
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Zastrow
sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Zastrow
Rechtsanwalt Alexander Zastrow, Innere Laufer Gasse 18, 90403 Nürnberg 7011.8075261108 km
Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Jagdrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitzkarte hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Alexander Zastrow
aus 31 Bewertungen Her Zastrow hat sich bestens um meinen Streitfall gekümmert. Alle Anliegen wurden umgehend kommuniziert und … (15.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina Wenk
sehr gut
Rechtsanwältin Christina Wenk
Grünert, Swierczyna, König - Rechtsanwälte | Fachanwälte, Gerhart-Hauptmann-Str. 26, 99096 Erfurt 6922.5358394237 km
Fachanwältin Strafrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Jagdrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Christina Wenk bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Waffenbesitzkarte
aus 46 Bewertungen Nachfrage zur aufbewahrung der /des Schlüssels zum Waffenschrank. Zügige information bekommen (15.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Robert Klötzer
Rechtsanwalt Robert Klötzer
Rechtsanwaltskanzlei | Steuerbüro Klötzer, Ernst-Thälmann-Straße 31, 09350 Lichtenstein 7031.4818368411 km
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilrecht • Steuerrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht • Jagdrecht
Herr Rechtsanwalt Robert Klötzer bietet im Bereich Waffenbesitzkarte Rechtsberatung und Vertretung
(08.01.2021) - kompetent - zuverlässig - exakt
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Butz
sehr gut
Kanzlei Oliver Butz, Frauenstr. 8-9, 54290 Trier 6716.8671475377 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Jagdrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Waffenbesitzkarte hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Oliver Butz
aus 50 Bewertungen Wenn Sie einen kompetenten und sehr erfahrenen Anwalt in vielen Juristischen Bereichen suchen, sind Sie bei Herr Butz … (13.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tristan Weiß
sehr gut
Rechtsanwalt Tristan Weiß
Rechtsanwaltskanzlei Tristan Weiß, Frankfurter Straße 15, 35390 Gießen 6799.8330516897 km
Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Jagdrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Waffenbesitzkarte bietet Herr Rechtsanwalt Tristan Weiß
aus 14 Bewertungen Ein wirklich sehr fähiger Rechtsanwalt und hat mich nicht enttäuscht. Zudem hat er mich vom Erstgespräch bis zur … (31.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Benedict Heiermann
Rechtsanwalt Benedict Heiermann
Albert Schreiber & Coll., Weseler Str. 76, 48249 Dülmen 6652.3214483415 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Jagdrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Waffenbesitzkarte beantwortet Herr Rechtsanwalt Benedict Heiermann

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffenbesitzkarte

Fragen und Antworten

  • Waffenbesitzkarte: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffenbesitzkarte umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffenbesitzkarte und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Waffenbesitzkarte: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffenbesitzkarte sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Die Waffenbesitzkarte (WBK) ist eine waffenrechtliche Erlaubnis zum Besitz einer Waffe nach § 10 Waffengesetz (WaffG). Auf ihr müssen alle Waffen, die sich im Besitz einer Person befinden, eingetragen sein. Die WBK ermächtigt den Besitzer einer Waffe zum ungeladenen Transport an den Ort der Verwendung (z.B. Schießstand), sofern die Waffe getrennt von der Munition transportiert wird. Als separater Transport gilt es beispielsweise, wenn die Munition im Handschuhfach und die Schusswaffe abgesperrt im Kofferraum bewegt wird.

Voraussetzungen

Beantragt eine Person eine WBK, so muss sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zum einen muss sie die Volljährigkeit erreicht haben (§ 2 Abs. 1 WaffG) und persönlich geeignet (§ 6 WaffG) sowie zuverlässig (§ 5 WaffG) sein, aber auch die nötige Sachkunde und ein Bedürfnis oder auch einen speziellen Grund, Waffen zu besitzen, nachweisen können. Ein solches Bedürfnis wäre z.B. die Tätigkeit als Hobbyschütze in einem Schützenverein oder ein Jagdschein.

Ausnahme: Bei Erben von Schusswaffen werden keine Sachkunde- und Bedürfnisnachweise gefordert.

Erforderliche Unterlagen sind je nach Verwendungszweck unterschiedlich. Sportschützen müssen einen Sachkundenachweis und eine Bedürfnisbescheinigung von ihrem Schützenverein vorlegen, sowie eine regelmäßige Teilnahme an Schießübungen ihres Vereins und die Erforderlichkeit der beantragten Waffe für eine bestimmte Disziplin der Sportordnung ihres Verbandes belegen. Bei Jägern genügt die Vorlage eines gültigen Jagdscheins und Erben müssen den Erbnachweis und eventuell die Verzichtserklärung anderer Erben vorzeigen. Sammler benötigen neben dem Sachkundenachweis noch einen Beleg über die kulturhistorische Bedeutung des beantragten Sammelgebietes.

Hinweis: Verbotene Waffen und Munition oder auch Schlagringe oder Wurfsterne sind nach Anlage 2 zu § 2 Abs. 2 bis 4 im Waffengesetz aufgeführt. Diese dürfen selbst mit Waffenbesitzkarte nur mit einer Ausnahmegenehmigung des Bundeskriminalamtes besessen werden.

Arten der Waffenbesitzkarte

Die WBK existiert in drei Ausführungen.

Die Gelbe Waffenbesitzkarte, auch Sportschützen-WBK genannt, ermächtigt den Inhaber zum Erwerb und Besitz von folgenden Waffenarten:

  • Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen: Insgesamt mindestens 60cm lang, der Lauf wird von Hand mit der Patrone geladen. Die abgeschossene Patrone wird entweder mittels eines Ejektors oder ebenfalls von Hand entfernt.
  • Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen: Insgesamt mindestens 60 cm lange Langwaffen, bei denen die Patrone durch die manuelle Betätigung einer Ladevorrichtung dem Patronenlager zugeführt wird.
  • Einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition: Gesamt unter 60 cm lang und werden von Hand mit der Patrone geladen.
  • Mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen): Ein vor dem Schuss gespannter Hahn schlägt auf die Anzündladung, welche die Treibladung zündet.

Erworbene Waffen müssen binnen einer Frist von zwei Wochen bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.

Die Grüne Waffenbesitzkarte, auch Jäger-WBK genannt, wird für Jäger oder Sportschützen erteilt. Sie ermächtigt zum Besitz von folgenden Waffenarten:

  • Mehrschüssige Pistolen: Faustfeuerwaffen, bei denen Lauf und Patronenlager aus einem Stück bestehen. Sie werden aus der Hand abgeschossen.
  • Mehrschüssige Revolver: Faustfeuerwaffen, bei denen die Munition in einem drehbaren Munitionsblock untergebracht ist. Dieser dient auch gleichzeitig als Magazin.
  • Halbautomatische Langwaffen: Langwaffen, bei welchen nach der Schussabgabe automatisch eine neue Patrone in den Lauf geladen wird. Der Abzug erfolgt manuell.

Jede Waffe muss einzeln bei der Erlaubnisbehörde beantragt werden. Die Erwerbsberechtigung für die beantragte Waffe wird dann als so genannter Voreintrag in die WBK eingetragen. Sie muss dann binnen eines Jahres erworben werden, ansonsten verfällt der Voreintrag.

Die Rote Waffenbesitzkarte, auch Sammler-WBK genannt, wird für Sammler nach § 18 WaffG oder Waffensachverständige nach § 19 WaffG erteilt. Sie ermächtigt zum Besitz von Waffen einer bestimmten Art oder eines bestimmten Sammelgebietes und wird nur in Ausnahmefällen für Schusswaffen aller Art erteilt. Erworbene Schusswaffen müssen wie bei der Gelben WBK innerhalb von 14 Tagen bei der zuständigen Behörde gemeldet werden.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffenbesitzkarte umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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